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Weihnachtsgrüße
23.12.2012
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- Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen!
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- Wir
wünschen allen
- ein
Frohes Weihnachtsfest,
- besinnliche
Stunden
- sowie
- Alles Gute für
das Jahr 2013!!!!!!
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- für
den BSBD-Landesvorstand
- gez.
Hans-Jürgen
Papenfuß
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- Überhaupt/Aktuelles:
- Es zeichnet sich nun konkreter
ab, dass es für die neue Aufgabe der Sicherungsverwahrung in
der JVA Bützow auch neue Stellen geben wird – insbesondere 17
Stellen im AVD!
- Wir
hatten am 11.12.2012 ein konstruktives Gespräch mit den
Mitgliedern des Arbeitskreises Europa und Recht der SPD Fraktion
anlässlich ihres Besuches beim BSBD in der JVA Bützow! (s.
hierzu auch der Bericht auf der Internetseits von Frau Stefanie
Drese - MdL)!
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Einkommens- und Besoldungsrunde...
13.12.2012
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- ... für
Mecklenburg-Vorpommerns öffentlichen Dienst eingeläutet
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- "6,5 Prozent bedeutet
eine akzeptable Forderung und kein weiteres Abkoppeln von der nach
Artikel 33 (5) Grundgesetz verbrieften Teilhabe der Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen
Einkommensentwicklung und schließt nahtlos an den Abschluss bei
Bund und Kommunen aus dem Frühjahr an", sagte am 11.
Dezember 2012 dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am Rande der
Sitzung der dbb Bundestarifkommission anlässlich der
bevorstehenden Tarifrunde für die Länder in Berlin.
-
- Gegenüber dem TVöD Bereich (Bund
und Kommunen) beträgt der Einkommensrückstand zum 01. Januar
2013 minus 2,29 Prozent (65,00 €) und zum 01. August 2013 minus
3,72 Prozent (105,00 €). Neben der linearen Forderung werden die
Entgeltordnung für Lehrkräfte sowie die negativen Auswirkungen
der demografischen Entwicklung eine große Rolle spielen. Eine
Schlichtungsvereinbarung mit der TdL gibt es nicht. Das heißt,
dass nach einem möglichen Scheitern sofort Arbeitskampfmaßnahmen
auf der Tagesordnung stehen. Dazu Michael Blanck als Vorsitzender
der Tarifkommission des dbb m-v: "Das Geld, das im
Portemonnaie ankommt, muss die allgemeine Einkommensentwicklung in
Deutschland abbilden. Passiert das nicht, werden unsere Mitglieder
ihre Forderungen auf der Straße deutlich machen".
-
- Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise
sind die Tarifabschlüsse im Bankgewerbe, bei der chemischen
Industrie und der Pilotabschluss der Metallindustrie Indizes für
ein doch vorhandenes Wirtschaftswachstum, das die öffentlichen
Haushalte weniger belastet als befürchtet und laut Steuerschätzung
den Ländern bis 2012 immerhin 5,6 Prozent höhere Steuereinnahmen
beschert. "Keine Neuverschuldung seit mehr als fünf Jahren
und die bereits seit 2011 erfüllten Kriterien zur Schuldenbremse
waren in Mecklenburg-Vorpommern ein harter Weg, den alle Beschäftigten
des Landes mit getragen haben und darüber hinaus auch Opfer
bringen mussten. Wir erwarten auch als Wertschätzung der täglichen
Arbeit einen tragfähigen Tarifabschluss sowie die zeit- und
inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landes-
und Kommunalbeamten sowie die Versorgungsempfänger. Die 1:1-Übertragung
ist uns eigentlich aus der Staatskanzlei und dem Innenministerium
vorab signalisiert worden, so würde die Landespolitik weiter
Sorge dafür tragen, dass eine monetäre Gleichbehandlung der
Statusgruppen gewährleistet ist. Nur so lässt sich Attraktivität,
Zukunftsfähigkeit und Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes
im Land erhalten", so Dietmar Knecht abschließend.
-
- Neben Dietmar Knecht gehören
Michael Blanck (Verband Bildung und Erziehung - VBE) und Kathrin
Gräter (Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen - VLW) der dbb
Verhandlungskommission an. Diese wird am 31. Januar 2013 das erste
Mal auf die Arbeitgeberseite unter Verhandlungsführung von
Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn treffen.
- Zu den Forderungen im Einzelnen:
- lineare Anhebung der
Tabellenentgelte um 6,5 Prozent inkl. soziale Komponente
- Grundtarifierung für Lehrkräfte
- Übernahme aller Azubis unter überdurchschnittlicher
Erhöhung der Entgelte
- zeit- und inhaltsgleiche Übertragung
auf die Beamtenschaft und die Versorgungsempfänger
- 25 € Feuerwehrzulage
- Laufzeit 12 Monate
- Von der Einkommens- und
Besoldungsrunde sind in Mecklenburg-Vorpommern über 65.000
Tarifbeschäftigte und Beamte im Land, davon circa 10.000 Lehrer,
über 5.000 Polizisten sowie 2.100 kommunale Beamte betroffen.
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Quelle: http://www.dbb-mv.de
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Kranken-Rekord hinter
Gittern
06.12.2012
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- Gesparte Sicherheit (von
Gerald Kleine Wördemann)
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- Der Nordosten hat ein Problem mit
seinen Justizbehörden. Erst schlagen die Polizisten Alarm: Hoher
Krankenstand und Überalterung sorgen dafür, dass immer weniger
Ordnungshüter auf den Straßen zu sehen sind. In den
Justizvollzugsanstalten sieht es noch fataler aus: In den
Anstalten bringen es die Beschäftigten auf bis zu 50 Krankentage
im Jahr, im Durchschnitt, pro Kopf. Ein absurd hoher Spitzenwert,
der alle Beteiligten aufrütteln sollte. Das
zuständige Justizministerium hat mit einem Gesundheitsprogramm
reagiert. Doch die angebotenen Entspannungskurse, Raucherentwöhnungskurse
und Eingliederungsgespräche
- bleiben
wirkungslos. Niemanden wird diese freudlose Erkenntnis wirklich
überraschen. Denn die Probleme lassen sich nicht mit ein paar
Stunden Rückenschule lösen. Die Beschäftigten sind zu wenige
und im Schnitt sind sie zu alt. Mit den Einsparungen der
vergangenen Jahre ist ihr Arbeitspensum aber nicht kleiner,
sondern eher größer geworden. Die Landesregierung spielt mit dem
Feuer, wenn sie an der Sicherheit spart.
- 50
Tage krank im Jahr! Gefängnissen gehen Wärter aus
- Justizangestellte
fehlen im Schnitt so häufig wie keiner sonst im öffentlichen
Dienst
- (von
Gerald Kleine Wördemann)
-
- Rostock
- In den Gefängnissen von Mecklenburg-Vorpommern werden die
Aufpasser knapp: Die Justizvollzugsanstalten (JVA) verzeichnen
extrem hohe Krankenstände, Mitarbeiter klagen über ständige
Überlastung. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf
eine Anfrage der Abgeordneten Barbara Borchardt (Linke)
hervorgeht, liegen die Krankenstände, in den sechs
Vollzugsanstalten um ein Vielfaches über denen anderer
Berufsgruppen.
-
- Beispiel
JVA Neubrandenburg: Hier hatten sich bis Ende September
durchschnittlich 45 Krankheitstage je Beschäftigten
angesammelt. Als bundesweit üblich gelten laut Krankenkassen 12
bis 16 Tage - für ein ganzes Jahr. Neubrandenburg ist keine
Ausnahme: In Waldeck kamen die Beamten des allgemeinen
Vollzugsdienstes 2011 auf durchschnittlich 50 Krankentage, in
Neustrelitz fielen sie für 40 Tage aus.
- „Im
Justizbereich ist viel gespart worden", sagt Barbara
Borchardt. Auf Dauer ließe sich das Problem nur mit deutlich
mehr Personal lösen.
-
- Helmut Halwahs (58) arbeitet in der JVA Bützow
In manchen Abteilungen müssen drei Beschäftigte dauerhaft die
Arbeit von vier Leuten erledigen. „Das geht auf Kosten von
Gesundheit und Sicherheit. Irgendwann ist die Batterie leer“,
sagt Halwahs, der auch Landesvorsitzender des Bunds der
Strafvollzugsbediensteten (BSBD) ist. Der psychische Druck sei
hoch.
-
- Viele
Kollegen seien ausgebrannt, fielen für Monate aus. 16 000 Überstunden
haben die 600 Beschäftigten im Land angesammelt - eine Folge
der vielen Krankentage.
Mit
Gesundheitsangeboten versucht das Schweriner Justizministerium
umzusteuern. In den Gefängnissen bieten inzwischen
Therapeuten Entspannungsübungen für die Mitarbeiter an,
es gibt weitere Angebote. Diese Maßnahmen zeigen offenbar keine
Wirkung, stellt Barbara Borchardt fest.
Auch
die Landespolizei ist krankheitsbedingt geschwächt: „Jeder
sechste der insgesamt 6000 Ordnungshüter ist dauerhaft nicht
einsatzbereit,“ musste Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einräumen.
Hohe • Krankenstände verzeichnen auch die Berufsschulen in
MV:
Hier
haben sich die Krankentage seit 2005 verdoppelt.
- Gibt
es besonders viele „Blaumacher“ unter den
Beamten? Karl-Friedrich Wenz; Chef des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen in MV, verneint. Die Zahl der „Drückeberger"
unter Arbeitnehmern wäre gering: Über 90 Prozent der
Krankgeschriebenen seien auch krank, so Wenz.
- Laut
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sind vor allem 30
Langzeiterkrankte der Grund für die vielen Fehltage. Zudem würden
in der Wirtschaft nur die ersten sechs Krankheitswochen gezählt,
im öffentlichen Dienst aber alle. Das führe zu den hohen
Zahlen. Man nehme das Problem „sehr ernst“, teilt Kuder mit.
Quelle: Ostseezeitung
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BUNDESKABINETT REGELT URLAUB...
05.12.2012
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- ... FÜR BUNDSBEAMTE NEU
Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Urlaubs für Beamte des
Bundes beschlossen. Demnach erhalten diese zukünftig 29 Tage
Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Nach vollendetem 55. Lebensjahr
erhöht sich der Urlaub um einen weiteren Arbeitstag (folglich auf
dann insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub). Hans-Ulrich Benra, dbb
Fachvorstand für Beamtenpolitik, begrüßte die neue Regelung. Am
5. Dezember 2012 sagte er in Berlin: "Es ist wichtig, dass
die Beamtinnen und Beamten des Bundes nun endlich Klarheit haben
und die Verordnung zügig in Kraft tritt."
Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 erhalten alle Beamten des
Bundes 30 Tage Erholungsurlaub. Durch eine Sonderregelung der
Verfallsfristen für das Urlaubsjahr 2011 soll sichergestellt
werden, dass der zusätzlich
gewährte Urlaub nicht verfällt. Das bedeutet, dass die zusätzlichen
Erholungsurlaubstage für das Urlaubsjahr 2011 erst mit Ablauf des
31. Dezember 2013 verfallen.
Diejenigen, die schon Anspruch auf Gewährung von 30 Tagen
Erholungsurlaub haben, werden diesen Anspruch durch eine
entsprechende Besitzstandsregelung behalten. Die Differenzierung
der Urlaubsdauer nach Besoldungsgruppen entfällt komplett.
Die Neuregelungen wurden innerhalb der Dreizehnten Verordnung zur
Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom Bundeskabinett
beschlossen, wie das Bundesministerium des Inneren in einem
Rundschreiben berichtete.
Diese soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und
damit in Kraft treten.
Quelle: http://www.dbb.de
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DBB CHEF: KRÄFTE BÜNDELN,...
05.12.2012
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- ... EINKOMMENSVERBESSERUNGEN
ERREICHEN
Wenige Tage vor der Bekanntgabe der Forderung für die
Einkommensrunde der Länderbeschäftigten am 11. Dezember 2012 hat
der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Zielrichtung
unterstrichen. Es müsse "nicht nur eine spürbare
Einkommensverbesserung für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer" durchgesetzt werden, sondern dbb Bund und
Landesbünde müssten auch gemeinsam dafür Sorge tragen,
"dass die Verhandlungsergebnisse eins zu eins auf die Beamten
und Versorgungsempfänger der Länder übertragen
werden", sagte Dauderstädt dem "dbb magazin"
(Ausgabe Dezember 2012).
Der dbb Chef plädierte für eine "wirklich enge inhaltliche
Verknüpfung". Die dbb-Landesbundvorsitzenden gehörten qua
Amt der Bundestarifkommission an. "Wir stimmen uns also schon
bei der Forderungsfindung und während des ganzen
Verhandlungsprozesses eng ab." Es sei "sehr vernünftig",
dass die Tarifzuständigkeit dabei zentral beim dbb Bund liege.
"Gleichzeitig müssen wir natürlich auch auf Besonderheiten
in den einzelnen Ländern
Rücksicht nehmen", sagte Dauderstädt und verwies auf
Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung beschlossen hat, dass die
Beamtinnen und Beamten in den nächsten fünf Jahren pauschal nur
ein Prozent Gehaltserhöhung bekommen: "Wir werden mit der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mehr aushandeln, und wir
werden uns auf keinen Fall damit zufrieden geben, dass die
Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz dann dauerhaft
von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden."
Als nächste große organisatorische Herausforderungen bezeichnete
es der dbb Bundesvorsitzende, "da, wo es sinnvoll ist, unsere
Kräfte noch stärker zu bündeln", etwa durch
Zusammenschluss. Und es müsse definiert
werden, wie sich der dbb in Spezialsektoren aufstellt und
organisiert, die nicht klassischer öffentlicher Dienst sind.
Das Interview im Wortlaut unter http://www.dbb.de/fileadmin/epaper/dbb_magazin_12_12/#/4/
Quelle: http://www.dbb.de
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Tarifinformationen
28.10.2012
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- "Bereits mehrfach hat
die dbb tarifunion in Rundschreiben auf auslaufende Fristen in
Bezug auf die Entgeltordnung TV-L bzw. auf Antragsfristen bei
Aufstiegen im Jahr 2012 hingewiesen. Es erscheint dem dbb m-v aus
gegebenem Anlass ratsam diese Schreiben nochmals "in
Erinnerung zu rufen" da Teile der Mitgliedschaft davon
betroffen sein dürften.
-
- Alle aus dem BAT/MTArb übergeleitete
Kolleginnen und Kollegen sowie die Kolleginnen und Kollegen die
zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu, unter dem TV-L
eingestellt wurden, werden unter Beibehaltung der bisherigen
Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung
(EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung
der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppe für übergeleitete Beschäftigte
und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag
31.12.2011 als Eingruppierung.
-
- Nach dem Willen der
Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung
und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder
eine automatische Herabgruppierung noch eine automatische Höhergruppierung
in Betracht. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige
Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.
Ergibt sich jedoch nach der neuen Entgeltordnung für die Dauer
der unverändert auszuübenden Tätigkeit eine höhere
Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neu eingestellten und
umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin in die höhere
Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des
Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.
-
- Es ist jedoch zwingend
notwendig, diesen Antrag bis spätestens zum 31.12.2012 beim
Arbeitgeber zu stellen.
-
- Die neue Entgeltordnung hat für
die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:
-
- Beschäftigte mit
Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2
bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können
nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere
Entgeltgruppe eingruppiert werden.
-
- Beschäftigte der
Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung
durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“
eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen
Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn
die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
-
- Für Beschäftigte als
Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung
aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe
ergeben.
-
- Beschäftigte, die keine Vergütungsgruppenzulagen
im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer
Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach
entsprechender Antragsstellung erhalten.
-
- Beschäftigte der
Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender
Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert
werden.
-
- Beschäftigte in der
Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib)
werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14
zugeordnet.
- Die Entgeltordnung hat keine
Auswirkung auf:
-
- Beschäftigte der
Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle),
da hier die Aufstiegskonstellationen bei der
Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
-
- Beschäftigte in den
Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“ von mehr
als sechs Jahren.
- Die Entscheidung über die
Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen
Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung,
beispielsweise aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden
Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn
oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall
einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.
Weder die Gewerkschaften noch der Arbeitgeber können und werden
hier eine verbindliche Empfehlung aussprechen.
- Der Arbeitgeber ist jedoch
aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, bestimmte Auskünfte über
den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch
ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und
Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.
Diese Informationen sind bei einer möglichen Antragstellung, nach
§ 8 oder nach § 29a TVÜ von entscheidender Wichtigkeit und sind
ggf. bares Geld wert.
-
- Der dbb m-v empfiehlt für eine
Abwägung daher vor Antragstellung Informationen beim Arbeitgeber
entsprechend des Musterschreibens
einzuholen.
-
- Der Antrag selbst muss jedoch bis
zum 31.Dezember 2012 beim Arbeitgeber gestellt sein!
-
- Unabhängig von der neuen
Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder
(siehe Seite 2) bis zum 31.Oktober 2012 und Vergütungsgruppenzulagen
nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der
Regel gewährt werden."
Quelle: http://www.dbb-mv.de
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Sicherungsverwahrung in
Bützow 24.10.2012
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- "Der
Rohbau für die künftige Sicherheitsverwahrung von schweren
Straftätern auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow
steht. Seit dem 1. Spatenstich am 6. Juni legen Bauarbeiter und
Auftraggeber ein rasantes Tempo vor, um bis zum Mai nächsten
Jahres den zweigeschossigen Winkelbau, in dem bis zu 20
Sicherheitsverwahrte untergebracht werden können, fertig zu
stellen. Ende 2013 soll das daneben befindliche Therapiegebäude
fertig werden.
-
- 4,9
Millionen Euro werden in den Bau des Wohnhauses investiert,
weitere drei Millionen Euro in das Therapie- und Verwaltungsgebäude.
"Die Arbeiten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow
liegen im Zeitplan", stellt Justizministerin Uta-Maria
Kuder (CDU) fest. Wie vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
gefordert, werde man den Fertigstellungstermin 31. Mai 2013
einhalten können. "Mir ist es äußerst wichtig", so
Kuder, "die Entlassung gefährlicher Gewalt- und
Sexualstraftäter zu vermeiden". Mit der Fertigstellung des
Wohnhauses hinter Gefängnismauern im Frühjahr 2013 sei
Mecklenburg-Vorpommern dann in ganz Deutschland am weitesten mit
der Umsetzung des Konzeptes der Sicherheitsverwahrung von
Gefangenen, sagt sie. Als erstes sollen im kommenden Mai die
neun Sicherheitsverwahrten, die zurzeit noch in der JVA Waldeck
betreut werden, nach Bützow umziehen. Nach bisherigen Prognosen
werden dann bis Jahresende 2013 insgesamt 12
Sicherheitsverwahrte in Bützow unterkommen, bis zum Jahr 2020
werden es 20 sein. Größtmögliche Freiheit nach innen bei größtmöglicher
Sicherheit nach außen sei das Prinzip bei der Si
cherheitsverwahrung für die Gefangenen, die eine besonders
schwere Straftat begangen haben und vor denen die Allgemeinheit
auch nach Ablauf des Strafvollzugs geschützt werden muss.
-
- Da
der Betroffene seine Haftstrafe bereits verbüßt hat, hat sich
laut Gesetz die Sicherheitsverwahrung vom Strafvollzug
"positiv zu unterscheiden". Weshalb jedes der 20
Zimmer mit jeweils 20 Quadratmetern in dem zweigeschossigen
Wohnhaus neben einem kombinierten Wohn- und Schlafraum eine
Nasszelle mit Dusche und eine Kochgelegenheit hat. Die Räume im
Erdgeschoss haben außerdem eine Terrasse. Fünf der Zimmer sind
barrierefrei, d. h., dass dort Rollstuhlfahrer untergebracht
werden können. Zusätzlich gibt es im Haus für alle
Sicherheitsverwahrten Gemeinschaftsräume wie eine Küche mit Kühlschrank,
Freizeit- und Sporträume.
-
- In
der Mitte des Winkelbaus befinden sich die Überwachungsräume
mit entsprechender Sicherheitstechnik für das Personal. Wenn
sich die Sicherheitsverwahrten tagsüber auch auf dem Hof
innerhalb der Gefängnismauern bewegen können, werden doch
abends die Türen ihrer Wohnräume verschlossen.
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- Und
vor ihren Fenstern gibt es weiterhin Gitter sowie um das Gelände
herum noch einen zusätzlichen Zaun."
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- Quelle: Lokalteil, SVZ vom
24.10.2012
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BSBD bezieht Stellung ...
20.10.2012
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- ... zu den
Sicherungsverwahrungsgesetzen
-
- Der BSBD hat in einer
Stellungnahme zu den länderspezifischen
"Sicherungsverwahrungsgesetzen" die Leitlinie des
Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage als zu optimistisch
bezeichnet. Nachdem in der Vergangenheit für die Resozialisierung
der Sicherungsverwahrten entschieden zu wenig getan wurde, seien
die Inhalte der Sicherungsverwahrungsgesetze jetzt aber, teilweise
wegen der Verfassungsgerichtsvorgaben, ideologisch zu sehr
freiheitsorientiert geprägt. Sie entsprechen nicht immer dem
Klientel, um das es gehe. Nach Einschätzung des BSBD seien gut 20
bis 30 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter nicht
therapierbar, hier müsse eine nicht zu verantwortende Gefährdung
für die Öffentlichkeit befürchtet werden.
-
- Quelle: http://www.bsbd.de
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DBB CHEF FORDERT: ...
01.10.2012
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- ... "SCHEINPRIVATISIERUNGEN'
GESETZLICH UNTERBINDEN"
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- Die Gründung privatwirtschaftlich
organisierter Firmen und Gesellschaften mit staatlichen
Mehrheitsbeteiligungen stößt beim dbb beamtenbund und tarifunion
auf Kritik. Der dbb Vorsitzende Peter Heesen forderte,
"Scheinprivatisierungen" bei Bund, Ländern und
Gemeinden per Gesetz zu verbieten. "Diese
,Scheinprivatisierungen' werden nur gemacht, um Kosten, die im
Haushalt stören, zu verschleiern und um gleichzeitig bestimmte
Leute auszugliedern, damit die endlich mal gut verdienen",
sagte er der WAZ Mediengruppe (30. September 2012).
Privatisierungen, bei denen der Staat eine Mehrheit behält, seien
nicht nur teuer, sondern bedeuteten auch einen Entzug
demokratischer Kontrollen.
Im Zusammenhang mit dem Krankenstand im öffentlichen Dienst
wies Heesen auf die Mehrbelastungen der Beschäftigten hin. Vor
allem in den letzten zwei Jahrzehnten habe ein massiver
Arbeitsplatzabbau zu extremer Arbeitsverdichtung geführt.
"Sie müssen mit weniger Personal dieselbe Arbeit leisten. Es
sind weniger junge Leute eingestellt worden, die Überalterung
nimmt zu. Arbeitnehmer beim Staat sind im Schnitt älter als
Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft. Können Sie einen älteren
Polizisten, Zoll- oder Schwarzarbeitsfahnder wirklich auf die Jagd
nach Rechtsbrechern schicken? In den nächsten zehn Jahren
wechseln weitere 760 000 in den Ruhestand. Das alles treibt den
Krankenstand hoch. Wir brauchen aktuell ein Konzept, um den öffentlichen
Dienst und die Gesundheit dort zu stabilisieren. Sonst ist die
Funktionsfähigkeit des Staates bedroht", sagte der dbb Chef.
Er sei dem Bundestag zwar dankbar für den Beschluss, den
Stellenabbau beim Bund zu stoppen, so Heesen weiter. "Aber
vergessen Sie nicht, unter welchen Bedingungen viele
Neueinstellungen im öffentlichen Dienst neuerdings erfolgen. 68
Prozent bekommen nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Und das, wo
doch die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Wirtschaft dafür
offen kritisiert, dass deren unsichere Arbeitsplätze direkt in
die Altersarmut führen. Eklatanter kann der Widerspruch zwischen
Reden und Handeln kaum sein."
Das Interview im Wortlaut: http://www.dbb.de/presse/Interviews/Interviews/121001_waz.html
Quelle: http://www.dbb.de
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„Gewaltstudie“...
01.10.2012
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- ... von Prof. Dr. Pfeiffer auf
dem Prüfstand der Vollzugspraktiker
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- Vollzugspraktiker und
Delegierte der Gewerkschaft Strafvollzug aus allen Bundesländern
diskutierten am 27. September 2012 in Potsdam die von Prof. Dr.
Pfeiffer mit verfasste und vom Kriminologischen Forschungsinstitut
Niedersachsen vorgelegte Studie zur Gewaltproblematik in den
bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen. Nach dieser Untersuchung
erleidet etwa ein Viertel aller erwachsenen Inhaftierten innerhalb
von vier Wochen psychische oder physische Gewalt. Bei den
Jugendlichen soll es sogar noch schlimmer sein, dort gab fast die
Hälfte der Befragten an, bereits Opfer von Gewalt gewesen zu
sein.
-
- Welche Schlussfolgerungen aus der
Untersuchung zu ziehen sind und ob die Befragungsergebnisse auf
alle Bundesländer übertragen werden können, war Gegenstand der
Potsdamer Fachdiskussion. Die Vollzugsexperten waren sich aufgrund
ihrer empirischen Erfahrungen einig, dass die Gewalt in
Vollzugseinrichtungen überaus komplexe Erscheinungsformen
aufweist, in ihrer quantitativen Ausprägung allerdings nicht
allein auf die nunmehr durch das Kriminologische
Forschungsinstitut Niedersachsen vorgelegte Studie gestützt
werden könne. Sich ausschließlich auf die Befragung von
„Betroffenen“ zu stützen, werde dem Problem nicht ausreichend
gerecht, weil damit die Gefahr einer Überbetonung des
Untersuchungsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden könne. Zwar
hat Prof. Pfeiffer Recht, wenn er in einem Interview darauf
hinweist, dass in einem Gefängnis nun mal keine Engel versammelt
seien. Doch trägt nach Einschätzung der Vollzugspraktiker auch
die stark subjektive Färbung des Gewaltbegriffs, der im
Wesentlichen von der Definition des befragten Gefangenen abhängig
war, zu dem Ergebnis bei, das die Gewalterfahrungen von Gefangenen
in den untersuchten Bundesländern als exorbitant hoch anzusehen
ist. Trotzdem, so die Praktiker, sei eine nicht in Abrede zu
stellende Problematik schlaglichtartig beleuchtet worden, was zu
begrüßen sei.
-
- In den bundesdeutschen
Vollzugseinrichtungen befinden sich gegenwärtig über 60.000
Menschen in staatlicher Obhut. Und gerade in einem Rechtsstaat hat
der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass - so weit als möglich -
rechtsfreie Räume verhindert werden und diese Menschen keinen
Schaden an Körper und Seele nehmen. Dass im Gewaltbereich immer
ein Dunkelfeld bestehen werde, wurde allgemein akzeptiert.
Immerhin seien 35 Prozent der untergebrachten Gefangenen wegen
Gewaltdelikten inhaftiert, da könne es nicht verwundern, dass
sich in der räumlichen Enge von Vollzugseinrichtungen nicht von
einem Tag auf den anderen ein pazifistisches Lebensmodell
durchsetzen lasse.
-
- Für ihre Untersuchung befragten
die Wissenschaftler nach eigenen Angaben 4985 Männer, 461 Frauen
und 983 Jugendliche in 33 Gefängnissen in Bremen, Brandenburg,
Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. 6384 anonyme Fragebogen aus
den Zeiträumen April/Mai 2011 und Januar bis Mai 2012 werteten
sie aus. Die anonyme Umfrage von ca. 6400 Gefangenen ergab
erfreulicherweise aber auch, dass die Bediensteten des
Strafvollzuges durchaus als hilfreiche Ansprechpartner angenommen
und akzeptiert werden.
-
- Genau hier setzt die Kritik der BSBD
an. Kaum gehen in einigen Bundesländern die Gefangenenzahlen zurück,
schon wird der Rotstift gezückt. Statt frei gewordene Kapazitäten
zu nutzen, um die seit 35 Jahren angestrebte Einzelbelegung der
Hafträume nun endlich durchzusetzen, werden Kapazitäten
reduziert und wird die ohnehin stressige Arbeit in den Gefängnissen
durch Personalabbau künstlich verdichtet. Die Landesregierungen
sehen rückläufige Gefangenenzahlen somit nicht als Chance zur
Qualitätsverbesserung, sondern lediglich als Möglichkeit der
Haushaltskonsolidierung.
-
- Dabei muss allen interessierten
Menschen klar sein, dass die Mehrfachbelegung von Hafträumen
gerade gewaltorientierten Menschen rechtsfreie Räume bieten, um
ihre destruktiven Verhaltensweisen zu praktizieren. Offenbar
widmen die Politiker diesem Bereich zu wenig Aufmerksamkeit. Die
Umfrage zeigt deutlich, dass in Hafträumen mit
Mehrfachbelegungen, in Wohngruppen und auf Abteilungen mit
geringer Personalpräsenz Gewalt besonders stark ausgeprägt ist.
-
- Unabhängig von der tatsächlichen
Ausprägung des Gewaltphänomens in den bundesdeutschen
Vollzugseinrichtungen hat der Staat die Verpflichtung, Menschen,
die sich in seiner Obhut befinden, vor Schaden zu bewahren. Die
Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat
auf jeden Fall gezeigt, dass sich der Vollzug nicht zurücklehnen
kann, sondern sich dieser Problematik zu stellen hat. Während der
Mut der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Niedersachsen,
Sachsen und Thüringen zu loben ist, geht der Rest der Republik
auf Tauchstation. BSBD-Bundesvorsitzender Anton
Bachl forderte die Politik deshalb nachdrücklich auf,
sich mit der Gewalt in den Gefängnissen zu befassen und die
Vollzugseinrichtungen sächlich und personell in die Lage zu
versetzen, Gewalt durch Kontrolle zu verhindern und durch
therapeutische Interventionen zu überwinden.
-
- Ein ernsthaftes Problem scheint
aber auch ein in qualitativer Hinsicht verbesserungsbedürftiges Führungssystem
zu sein, das mehr auf hierarchische Anordnung als auf kooperative
Zusammenarbeit setzt. Dass hohe Krankenstände Indikatoren für
mangelnde Motivation sein können, war bislang schon vermutet
worden, dass dieses Phänomen aber auch gefährliche Gewalt unter
den Gefangenen nach sich ziehen kann, war den Vollzugspraktikern
bislang in dieser Deutlichkeit nicht präsent.
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- Der BSBD-Bundesvorstand
beklagt die mangelnde Vergleichbarkeit der vollzuglichen
Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern. Dies habe zur
Folge, dass mögliche Ursachen der Gewalt weder für die Presse
noch für die interessierte Öffentlichkeit transparent würden.
So habe z. B. Thüringen unter den untersuchten Ländern die höchste
Belegungsdichte, Brandenburg weise Normalbelegung auf, habe aber
vorhandene Kapazitäten freigezogen, um Haftanstalten schließen
zu können. Sachsen habe unter den untersuchten Ländern die
schlechtere Personalausstattung, Niedersachsen weise starke
Strukturunterschiede auf, während Bremen seine Daten bislang
offenbar als Staatsgeheimnis behandele.
-
- Der BSBD-Chef
rief die Bundesländer anlässlich der Potsdamer Fachtagung zu
einem offenen Dialog über die Gewaltproblematik in den Gefängnissen
auf. Gleichzeitig mahnte er den mit der Föderalismusreform
beabsichtigten Wettbewerb um die bestmögliche Problemlösung an.
„Wenn sich in unseren Gefängnissen Gewalt ausbreitet, dann
stehen die Bundesländer in der Verantwortung, diese unsägliche
Entwicklung sofort zu unterbinden. Wir Strafvollzugsbedienstete
sind hierzu bereit, wenn die Justizverwaltungen für die
erforderlichen Rahmenbedingungen sorgen“, stellte Anton Bachl in
Potsdam klar.
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Quelle: http://www.bsbd.de
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Aus
der Landesvorstandssitzung... 01.10.2012
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- ...
am
8. September 2012
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- Es ist 15.00 Uhr und während
viele Kolleginnen und Kollegen ins wohlverdiente Wochenende
starten, wartet auf die Mitglieder des Landesvorstandes noch
einmal viel Arbeit nach dem eigentlichen Dienst.
So traf man sich in Neubrandenburg um Informationen einzuholen,
Probleme zu erörtern und Erfahrungen
auszutauschen.
-
- Ein Beratungsschwerpunkt waren die
Vorbereitungen zur Hauptausschusssitzung,
am 3. Dezember 2012, in Bützow. Hauptthema wird dort der kommende
Landesgewerkschaftstag sein, die anstehenden Wahlen zum
Landesvorstand und die an die Delegiertenversammlung zu stellende
Anträge.
Damit einhergehend werden Arbeitsgruppen gebildet, welche sich mit
der Vorbereitung der Veranstaltung, genauer der Erstellung von
Arbeitsmappen, der Bereitstellung von Material und der
Organisation vor Ort beschäftigen.
-
- Ein weiterer Tagesordnungspunkt
waren die Vorbereitungen zu den Wahlen des Hauptpersonalrats beim
Justizministerium, sowie den Örtlichen Personalräten in den
Justizvollzugsanstalten, kommenden Jahres. Neben der Benennung
erster Kandidaten für die HPR Wahlen berichteten die Ortsverbände
über die Wahlvorbereitungen in den Anstalten.
-
- Der Vorsitzende des BSBD
Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Kollege Helmut Halwahs,
informierte die Mitglieder des Landesvorstand über die gegenwärtige
Arbeit der AG Justiz (Arbeitsgemeinschaft der Justizgewerkschaften
im dbb). Im Augenblick werden durch die AG Justiz Gespräche mit
den Landtagsfraktionen der Parteien geführt, über die
Schwerpunkten Personalausstattung, das neue Straffvollzugsgesetz
und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz.
- Bis in den späten Abend wurden ferner allgemein
organisatorische Belange erörtert,
wie z. B. die Aktualisierung bestehender Versicherungsverträge für
den
BSBD Landesverband, Informationen über die vorhanden Finanz- und
Sachmittel, Mitgliederorganisation, sowie Fragen aus den Ortverbänden.
Matthias Nicolai
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"Kein
HIV-Vermerk bei Gefangenen" 01.10.2012
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- Ergänzend
zum Artikel im Vollzugsdienst 3/2012
-
- Dieser
Themenkomplex der Aktenkennzeichnung ist aus unserer Sicht als
BSBD trotz einer Informationsveranstaltung für die örtlichen
Personalräte sowie den Hauptpersonalrat beim Justizministerium
durch den zuständigen Referenten des Justizministeriums mit der
externen ärztlichen Fachaufsicht noch nicht im Sinne der
Gesundheitsfürsorge (wie
diese gesetzlich geregelt ist, kann auch seitens des JM
nachgelesen werden) für die Bediensteten der
Justizvollzugsanstalten und Gerichte sowie Staatsanwaltschaften (denn
auch hier können Bedienstete mit kranken Gefangenen, was keinem
bekannt ist, konfrontiert sein) geklärt.
-
- Das
Justizministerium zieht sich letztendlich auf den Standpunkt zurück,
dass der Datenschutz für die Gefangenen ein höheres Gut ist, als
die Gesundheitsfürsorge für die eigenen Mitarbeiter. Die merkwürdige
Sichtweise des Justizministeriums findet ihre Fortsetzung darin,
dass aufgrund der erkannten datenschutzrechtlichen Klärung keine
Mitbestimmung seitens des Hauptpersonalrates gegeben sei.
Anmerkung: Aus Sicht des BSBD ist es jedoch klar, dass hier, auf
der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes in
Mecklenburg-Vorpommern, der Tatbestand der Mitbestimmungspflicht
durch das Justizministerium gröblichst verletzt worden ist.
-
- Wir
werden uns im Hauptpersonalrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern
weiterhin der dafür einsetzen, dass die Rechte der Mitarbeiter
auch durch das Justizministerium zu beachten sind und auch
Beachtung finden werden.
-
- Helmut
Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß
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Aktuelles
aus der AG-Justiz
01.10.2012
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- Wie
wir schon berichtet hatten, hat sich der BSBD gemeinsam mit den
anderen Mitgliedsgewerkschaften der Justiz, die im dbb organisiert
sind, zusammengefunden um gemeinsam justizpolitischen Interessen
zu vertreten, insbesondere mit den Fraktionen des
Landesparlamentes, aber auch natürlich mit der Justizministerin
ins Gespräch zu kommen, dass Gespräch zu aktuellen Themen immer
wieder zu suchen und als Ansprechpartner für die Politik zur Verfügung
zu stehen.
-
- Im
August kam es zu dem Gespräch der AG-Justiz mit dem Arbeitskreis
Justiz der SPD Fraktion, vertreten durch die stellvertretende
Vorsitzende des Rechtsausschusses Frau Drese sowie Herrn Seemann
und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter der Fraktion.
-
- Anfang
September hatten wir, die AG-Justiz, dann unser Gespräch mit der
Fraktion Die Linke, vertreten durch Frau Borcherdt sowie einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktion und einer weitere
Mitarbeiterin.
- Die
Themenschwerpunkte beider Gespräche sind dahingehend
zusammenzufassen, dass es bezüglich der allgemeinen Justiz
(Gerichte und Staatsanwaltschaften) zentral um die
Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern ging und den
Strafvollzug betreffend um das neue Strafvollzugsgesetz und das
Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz.
-
- Hinsichtlich
der Gerichtsstrukturreform die in Mecklenburg umgesetzt werden
soll, können wir hier beispielhaft aufzeigen, dass laut Auskunft
der Kollegen aus der allgemeinen Justiz die Situation entstehen
werde, dass ein Amtsgerichtsbezirk des Landes
Mecklenburg-Vorpommern flächenmäßig größer sein wird, als das
Bundesland Saarland! Die SPD als Regierungspartei konnte sich natürlich
nicht so kritisch äußern, wie dies DieLinke tat.
-
- In
Bezug auf den Strafvollzug haben wir als BSBD darauf hingewiesen,
dass das neue Strafvollzugsgesetz, so wie es uns bislang im
Entwurf bekannt geworden ist, Defizite aufweist: Nach wie vor
wehren wir uns gegen die Abschaffung der Arbeitspflicht und die
Abschaffung des Überbrückungsgeldes. Aus Sicht des BSBD gibt es
weitere ungeklärte Dinge in diesem Gesetzesentwurf, nämlich
beispielsweise die weiterhin fälschlich gebrauchten Begriffe
"Diagnostik" und "Therapie“. Der Gesetzgeber des
Strafvollzugsgesetzes beachtet hierbei nicht, dass es eine klare
Regelung zu den Themen der Diagnostik und Therapie in anderen
Gesetzen (Psychotherapeutengesetz, Sozialgesetzbuch,
Strafgesetzbuch) gibt.
-
- Aus
unserer Sicht als BSBD werden
bei dieser inflationären Benutzung des Begriffes Therapie
erhebliche zusätzliche Kosten zur Behandlung von gefährlichen
Straftätern (und solche haben dann nach einer Diagnostik einen
Anspruch auf eine Heilbehandlung) zukommen. Wir haben versucht den
Fraktionen deutlich zu machen, dass schon das neue
Strafvollzugsgesetz dazu führt, dass dessen Umsetzung keinesfalls
kostenneutral zu verwirklichen ist. Für die neuen in dem Gesetz
festgeschriebenen Aufgaben ist Personal des mittleren und
gehobenen Vollzugsdienstes keinesfalls in ausreichender Anzahl
vorhanden. (Anmerkung: Der BSBD wurde jetzt, im Rahmen der Verbandsanhörung in
Mecklenburg-Vorpommern, mit dem neuen Gesetz befasst). Soweit
sind wir auf der anderen Seite im Bereich
Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz noch lange nicht und werden
uns zukünftig dazu äußern.
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- Helmut
Halwahs und Hans-Jürgen Papenfuß
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Baumaßnahmen
für
...
01.10.2012
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- ...die
Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow
-
- Der
Unterzeichner hatte Gelegenheit, anlässlich des Antrittbesuchs
von Frau Staatssekretärin Gärtner in Begleitung von Herrn
Ministerialdirigent Jesse als stellvertretender und amtierender
Personalratsvorsitzender der JVA Bützow am Rundgang in der JVA
und bei der Besichtigung des Neubaus für das Haus, in dem die
Sicherungsverwahrung vollzogen werden soll, teilzunehmen. Frau
Leitende Regierungsdirektorin Mauruschat konnte aufzeigen und
darstellen, dass die Durchführung der Baumaßnahmen, begleitet
durch die Bediensteten der JVA Bützow, im Zeitrahmen der Planung
liege und es für das Haus für die Sicherungsverwahrung auch
einen avisierten Termin für das Richtfest gebe.
-
- Anschließend
an die Begehung der JVA Bützow hatten anwesende Mitglieder des örtlichen
Personalrates die Gelegenheit, ein ausführliches Gespräch mit
Frau Staatssekretärin Gärtner sowie Herrn Jesse zu führen.
-
- Aus
unserer Sicht als BSBD sind in der Gesamtplanung des Projektes der
Gestaltung der Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow jedoch
wesentliche Aspekte bislang nicht ausreichend berücksichtigt
worden. Wenn auch die Bauplanung deutlich im Zeitrahmen liegt und
zu erwarten ist, dass der Innenausbau in gleicher Art und Weise
erfolgreich zügig durchgeführt werden wird, die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichtes also eingehalten werden kann, so gibt
es doch Ungeklärtes:
-
- Aktuell
ist uns als BSBD in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Entwurf des
zu erstellenden Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes zur Kenntnis
gelangt. Es bedarf für die Durchführung der Sicherungsverwahrung
in der JVA Bützow natürlich auch rechtlicher Vorgaben. Uns sind
natürlich auch Gesetzesentwürfe der anderen Bundesländer
bekannt, die sicherlich nicht in Gänze von dem zu erwartenden
Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns abweichen werden. Für eine
Diskussion ist trotz allem noch keine Basis vorhanden.
-
- Völlig
ungeklärt, und dies ist aus Sicht des BSBD Mecklenburg-Vorpommern
vor dem Hintergrund der Zeitschiene für die Sicherungsverwahrung
(vorgegebene Eröffnung durch das Bundesverfassungsgericht), ist
jedoch nach wie vor die Frage der personellen Ausstattung. Unseres
Erachtens gibt es im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern keine
ausreichende Anzahl an Mitarbeitern des Allgemeinen
Vollzugsdienstes um dieses Haus „betreiben zu können".
Gleiches gilt natürlich auch für Mitarbeiter des gehobenen
Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, die im gesamten Land
Mecklenburg-Vorpommern nun nicht einfach zur Verfügung stehen und
gegebenenfalls umgesetzt werden könnten -
Anmerkung: Der BSBD betonte dem Justizministerium seit Jahren
gegenüber, dass die Personalplanung des Justizministeriums den
gehobenen Dienst betreffend katastrophal ist und die
Altersstruktur im JM entweder keine Beachtung findet oder ignorant
nicht Beachtung findet. - Bei all diesen Defiziten in der
Personalplanung stellt aus unserer Sicht sicherlich das Thema
geeigneter Behandler (Psychologische Psychotherapeuten oder Ärzte,
die psychotherapeutisch arbeiten) sicherlich das geringere Problem
dar.
-
- Ergänzend
bedarf es natürlich aus Sicht des BSBD MV auch dee Hinweises,
dass die Erneuerung der technischen Ausstattung in der
Justizvollzuganstalt Bützow spätestens zum Zeitpunkt der Eröffnung
der Sicherungsverwahrung erfolgreich vollzogen sein muss, um dem
Schutz der Bediensteten in der JVA Bützow, aber natürlich auch
dem der Öffentlichkeit/der Bürger des Landes zu genügen. Der
derzeitige Zustand der Kommunikationstechnik in der JVA Bützow
kann aus unserer Sicht nur als ungenügend beurteilt werden.
-
- Die
weiteren avisierten Baumaßnahmen in der JVA Bützow
- Weitere
Baumaßnahmen in der JVA Bützow begannen bislang noch nicht und
ein Beginn ist aus unserer Sicht auch nicht erkennbar und
vorherzusagen.
-
- Hans-Jürgen
Papenfuß
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Gleicher Urlaub
...
16.08.2012
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- ...
für Tarifbeschäftigte und Beamte -
- Innenminister
Caffier soll tätig werden
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- Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) hat auf ihrer letzten Mitgliederversammlung einen Beschluss
zur Höhe der Urlaubsansprüche der Beschäftigten, die unter den
TV-L (Länder) fallen, gefasst. Mecklenburg-Vorpommern als
Mitglied der TdL folgt dem Beschluss mit Schreiben des
Finanzministeriums vom 27. Juli 2012.
- Für die Jahre 2011 und 2012
erhalten danach alle Tarifbeschäftigten
einen diskriminierungsfreien Urlaubsanspruch von 30
Tagen (berechnet auf eine Fünf-Tage-Woche). Für Auszubildende
gilt diese Regelung entsprechend.
- Ein Regelungsbedarf besteht somit
für die Beamtinnen und Beamten.
- Da Mecklenburg-Vorpommern der
Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) des Bundes folgt, hat der dbb
bereits am 26. März 2012 den Bundesinnenminister
angeschrieben und auf diesen Tatbestand hingewiesen.
- Dort prüft man die Angelegenheit
derzeit noch!
-
- „Im Sinne der zeitnahen
Gleichbehandlung aller Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch aus Fürsorge seiner Beamtenschaft gegenüber, habe ich
daher heute Innenminister Caffier aufgefordert, seinen Einfluss im
Berlin geltend zu machen“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar
Knecht.
- „Alternativ wäre auch eine
Vorgriffsregelung des Landes denkbar, wie sie beispielsweise die
Bayerische Staatsregierung durchführt.“
-
- Hintergrund ist das Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 (Az. 9 AZR 529/10). Dort
wurde festgestellt, dass die Urlaubsstaffel des TVöD (Bund und
Kommunen) wegen Altersdiskriminierung gegen das AGG verstößt und
deshalb rechtswidrig ist. Die Regelung des TVöD ist insoweit
inhaltsgleich mit der des TV-L, sodass die TV-L-Regelung ebenfalls
als rechtswidrig anzusehen war. Im Bereich des TVöD ist bereits
eine Neuregelung zum Erholungsurlaub vereinbart worden.
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Quelle: http://www.dbb-mv.de
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Glückwünsche Juni 30.06.2012
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- Der BSBD Landesverband Mecklenburg
Vorpommern gratuliert unseren Kollegen Renaldo
Kalski zum
- 50. Geburtstag und Miriam
Standke zum begangenen
30. Geburtstag.
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Blutspendeaktion
08.06.2012
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- Ein
„blutiger Tag“ hinter Gefängnismauern
-
- Neubrandenburg.
Ferienzeit ist Reisezeit und eben diese beginnt in wenigen Wochen.
- Gerade in diesen Tagen werden
vermehrt Blutkonserven benötigt, denn zum einen sind viele
Spender selbst unterwegs und kommen nicht zum Spenden, zum anderen
steigt das Verkehrsaufkommen und damit die Unfallgefahr auf den
Strassen dramatisch an. Vor
diesem Hintergrund entschlossen sich die Beamten und Angestellten
der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg, ihre Ärmel
hochzukrempeln.
-
- Organisiert wurde die Aktion durch
den Ortsverband des Bundes der
- Strafvollzugsbediensteten
Deutschland in Zusammenarbeit mit dem
- DRK – Blutspendedienst in
Neubrandenburg. Auch die Anstaltsleitung
- der JVA unter Jörg Spielberg
unterstützte die Aktion.
-
- Die
eigentliche Blutspende dauerte nur wenige Minuten. Mit Anmeldung,
Untersuchung und anschließendem, umfangreichen Imbiss waren die
Spender nur eine gute halbe Stunde beschäftigt.
- Die
Vorteile für die Spender mögen bei der Entscheidung zur
Blutspende ein Anreiz gewesen sein. Sie erhalten immerhin
einen kleinen Gratis-Gesundheits-Checkup; zudem wird das Blut im
Labor auf verschiedene Krankheiten untersucht. Hierzu gehören
unter anderem Gelbsucht und Syphilis. Außerdem wird das Blut auf
Antikörper gegen die Aids-Erreger HIV geprüft. Falls die
Ergebnisse auffällig sind, wird der Spender informiert. nk
-
- Quelle: Nordkurier vom 8. Juni
2012
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Appell...
08.06.2012
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- ... an die
Justizministerkonferenz am 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden
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- Der Bund der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) appelliert im
Vorfeld der bundesweiten Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister (13./14. Juni in Wiesbaden) an die dortigen
Teilnehmer, in wesentlichen Gesetzesinhalten zum Strafvollzug
gemeinsame Normen zu finden und festzulegen. Nötigenfalls seien
auch bereits bestehende Gesetze anzupassen, um eine weitgehend
einheitliche Vollzugspraxis zu gewährleisten. Hintergrund sind
die aktuellen Diskussionen über Einzelheiten aus dem gemeinsamen
Strafvollzugs-Gesetzentwurf von zehn Bundesländern. Der BSBD
hatte hierzu mehrere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge
ausgearbeitet.
-
- „Wir sind froh, dass wir nach
der Veröffentlichung des gemeinsamen Gesetzentwurfes zum
Strafvollzug in Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits erstes
Gehör gefunden haben“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des
BSBD. „Unser Hauptkritikpunkt ist nach wie die Föderalismusreform
und die damit einher gehende Zergliederung des Strafvollzugs in
Deutschland.“ Die zehn Bundesländer hätten die entsprechenden
Mängel bereits erkannt und deshalb eine gemeinsame Lösung für
eine neue Gesetzgebung gesucht, doch die Resultate seien noch
nicht zufriedenstellend. Insbesondere die teilweise erheblich
abweichenden Regelungen zu anderen Bundesländern werden
kritisiert und sollen nach Vorstellung des BSBD durch die
Justizminister diskutiert und verbessert werden.
-
- „Der Strafvollzug braucht gute
und einheitliche Rahmenbedingungen, um seine
Justizvollzugseinrichtungen nicht zu reinen Verwahranstalten
verkommen zu lassen. Als hoheitliche Aufgabe ist er der
Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft
verpflichtet. Stark voneinander abweichende Rechtsvorschriften und
–auffassungen für ein soziales Übungsfeld, in dem Menschen an
Normen gewöhnt und rechtskonforme Verhaltensweisen einstudiert
und verfestigt werden sollen, behindern die Aufgaben des
Strafvollzugs und nützen am Ende niemandem.“ Die
Justizministerkonferenz sei auch mit Blick auf die Opfer und die
Öffentlichkeit gut beraten, einheitliche Normen und eine
ausgewogene Gesetzgebung hinsichtlich der Sühne und
Resozialisierung gemeinsam umzusetzen.
-
- Weitergehende
Informationen:
-
- Neben dem bereits in den Medien
ausführlich behandeltem Vorhaben, Hafterleichterungen für
Langzeitgefangene bereits nach fünf Jahren zu ermöglichen,
nennen die Gewerkschafter des BSBD noch einige weitere Punkte, die
es in dem gemeinsamen Papier kritisch zu überdenken gelte. Ganz
wesentlich ist dabei auch die Abschaffung der Arbeitspflicht für
Gefangene. Diese müsse beibehalten werden und zudem sollte in den
Bundesländern, die der Arbeit für Gefangene bisher nur geringe
Bedeutung beimessen, das Arbeitswesen sukzessive ausgebaut werden.
Positive Beispiele für funktionierende Systeme in der
Gefangenen-Arbeitswelt sind unter anderem Bayern und Thüringen
(vgl. zum Beispiel www.dtoday.de).
Viele Gefangene hätten einfachste soziale Verhaltensweisen, wie
das regelmäßige Aufstehen und einem geregelten Alltag nachgehen,
erst zu lernen und würden aus der Arbeit im Gefängnis deutliche
Vorteile im Bezug auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft
ziehen (vgl. www.ndr.de).
-
- Kritisiert wird ebenso der
geplante Wegfall des §155 StVollzG, der den Begriff der
Vollzugsbediensteten im Hinblick darauf regelt, dass sie
hoheitliche Aufgaben erfüllen. Der BSBD fordert, klar zum
Ausdruck zu bringen, dass diese Aufgaben nur aus besonderen Gründen
auf nichtbeamtete sowie vertraglich verpflichtete Personen übertragen
werden dürfen. Zudem wird die konkrete Nennung der einzelnen
Berufs- und Fachgruppen vermisst. In der bisherigen Gesetzgebung
sind diese benannt und es ist geregelt, dass sie so weit wie möglich
durch hauptamtliche Beamte zu besetzen sind. „Offenbar zielt die
konkrete Nichtnennung auf verstärkt nebenamtliche und
privatwirtschaftliche Erledigung vollzuglicher Aufgaben ab. Dies
ist eine zutiefst kritikwürdige Haltung, die gerade im
Strafvollzug absolut unverständlich ist“, erklärt Anton Bachl
die Sichtweise des BSBD.
Quelle: http://www.bsbd.de
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BUNDESJUSTIZMINISTERIN:
...
05.06.2012
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- ... HINREICHENDE
PERSONALAUSSTATTUNG IM VOLLZUG UNVERZICHTBAR
-
- Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hat unterstrichen, dass in sensiblen
Bereichen wie dem Maßregelvollzug "die Grundrechte nicht
durch den Einsatz Privater ausgehöhlt werden" dürfen. Im
"dbb
magazin" (Ausgabe Juni 2012) erinnerte
Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass das
Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Januar 2012
die hessische Regelung zur Privatisierung im Maßregelvollzug
grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, gleichzeitig aber
an enge
Voraussetzungen geknüpft hatte. Insbesondere habe das Gericht die
Verbindung zwischen der personellen Ausstattung und einem
grundrechtskonformen Vollzug der Maßregel hergestellt.
"Damit entspricht das Urteil dem, was ich auch an anderer
Stelle immer wieder fordere: Grundrechtsschutz setzt auch eine
hinreichende Personalstärke und eine gute Ausbildung bei allen
voraus, denen grundrechtsrelevante Aufgaben übertragen sind.
Dieser Maßstab muss auch an anderer Stelle gelten, insbesondere
in den Strafvollzugsanstalten", sagte die Ministerin.
Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte in dem Interview auch
ihre Auffassung, bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich eine
Sieben-Tage-Speicherungsfrist im konkreten Verdachtsfall
zuzulassen, obwohl EU-Vorgaben eine verdachtsunabhängige
Speicherung der Daten für sechs Monate vorsehen. Die
Vorratsdatenspeicherung sei die "umstrittenste Richtlinie in
der Geschichte der Europäischen Union"; die EU-Kommission
habe selbst gravierende Fehler an der Richtlinie festgestellt und
eine Überarbeitung angekündigt. Zudem bestünden auch
"gravierende Bedenken gegen die inhaltliche Ausgestaltung.
Eine permanente
und anlasslose Überwachung sämtlicher
Telekommunikationsbeziehungen beinhaltet einen gewaltigen
Grundrechtseingriff", so Leutheusser-Schnarrenberger.
"Das Gefühl überwacht zu werden, hat das Potenzial, das
Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu ändern.
Mit dieser Argumentation hat
das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz für nichtig erklärt.
Bei dem von mir vorgelegten Gegenmodell einer anlassbezogenen
Speicherung wird auch gespeichert, aber nur im konkreten
Verdachtsfall. Der Schutz
der Grundrechte muss im Vordergrund stehen."
Das ganze Interview unter http://www.dbb.de/fileadmin/epaper/dbb_magazin_12_06/#/4/
Quelle: http://www.dbb.de
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Der
Drache ist erwacht
01.06.2012
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- „Morgendunst, der See liegt träge,
von Ferne hallen Trommelschläge.
- Drachenpaddler, gut in Form,
treiben dort ihr Boot nach vorn.“.
- So jedenfalls heißt es in den
ersten Zeilen des Stromschnellenliedes, des bekannten Paddel-Barden
Dietmar Karst, und mit dem Drachenboot der neu.sw Stromschnellen
ging es dann auch, am späten Vormittag des 19. Mai, auf den
Tollensesee.
-
- Der Wettergott meinte es gut mit
uns Drachenboot-Neulingen vom BSBD Ortsverband der JVA
Neubrandenburg, denn viele saßen zum ersten Mal in einem solchem
Boot.
- Er sorgte immerhin für optimale
Wetterverhältnisse mit nur leichtem Wind, fast spiegelglattem
Wasser und herrlichstem Sonnenschein bei angenehmen Temperaturen
um die 20°C.
-
- Zunächst ging es, mit diesem 12,5
m langen und 250 kg schweren Ungetüm, auf dem Oberbach vorbei an
Bootshäusern, unter der Oberbachbrücke hindurch, hinaus auf den
See. Dort schlugen wir die Richtung Jacht-Hafen und Augustabad
ein, dicht vorbei an der Anlegestelle der Ausflug- und
Linienschiffe „Mudder Schulten“ und „Rethra“, nahe
Badehaus.
-
- Aufgrund der doch ungewohnten
Bewegung und unserer zunächst nur langsamen Entfaltung der
synchronen Paddelbewegung, beschlossen wir unsere Seereise nicht
allzu weit auszudehnen.
- Wir umrundeten die Trümmerinsel,
eine künstliche Insel, welche 1942 von Zwangsarbeiter im See für
eine Außenstelle der Torpedoversuchsanstalt (TVA) der
Kriegsmarine errichtet und mit dem Näherrücken der Rote Armee
geflutet, in Brand gesteckt und viele Jahre später gesprengt
wurde.
- Gemächlich und entspannt ging es
dann zurück, erneut an der Anlegestelle vorbei, durch den
Oberbach zum Gelände des Sportclub Neubrandenburg, auf dem auch
Kanulegenden, wie Andreas Dittmer oder Martin Holstein, zu Hause
sind.
-
- Nachdem das Boot aus dem Wasser
geholt, die Paddel verstaut, und nasse Kleidung gegen Trockene
ausgetauscht war, wurde der Grill angeheizt, der Tisch gedeckt und
der Durst gelöscht. Das sich in der locker, lustigen Atmosphäre
die Tischgespräche nicht um das alltägliche Dienstgeschehen
drehten wird wohl so manchem klar sein. Die
einhellige Meinung: ein außerordentliches Erlebnis für alle
Mitglieder, ihren teilnehmenden Angehörigen und Freunden.
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Kegelturnier
mausert sich ...
13.05.2012
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... zur
Großveranstaltung
- Das am 19. April, in Neustrelitz,
ausgetragene 3. Kegelturnier zwischen den Ortsverbänden der
- JA Neustrelitz und der JVA
Neubrandenburg lockte erneut viele Kolleginnen und Kollegen beider
Anstalten auf die Bahn. Austragungsort war wiederum das ehemalige,
nun dem DRK zugehörigen, Sporthotel. In mehreren Mannschaften
stellten ehemalige Aktive, Freizeit-Kegler und Kegel-Neulinge auf
vier Bahnen ihr Können unter Beweis.
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- Der Vorsitzende des Ortsverband JA
Neustrelitz, Bernd Raubold, hatte zunächst opulent aufgetischt,
so dass nach dem zünftigen Abendbrot in gemeinsamer Runde alle
Teilnehmer, gestärkt an Leib und Seele, ins Turnier gehen
konnten. Es ist nicht verwunderlich, dass schon bald ausgelassene
Stimmung herrschte.
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- In der Gesamtwertung konnte sich
schließlich Sonja Ladwig knapp gegen Klaus-Dieter Sielaff und
Andreas Loeck durchsetzen, welche sie auf die Plätze 2 und 3
verwies.
- Die
Mannschaftswertung konnte die Mannschaft Neustrelitz II,
vor den Mannschaften Neustrelitz I und Neubrandenburg I für sich
entscheiden.
- Prämiert wurden außerdem die
Plätze 1 bis 3 der Frauen, der Männer und selbstverständlich auch
der Rattenkönig
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Glückwünsche
April
30.04.2012
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Der BSBD Landesverband Mecklenburg
Vorpommern gratuliert unseren Kollegen Martina
Koehte und Olaf Zimmermann
zum begangenen 50. Geburtstag.
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BSBD legt Stellungnahme
...
22.04.2012
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- ... zum
Strafvollzugs-Gesetzentwurf vor
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- Pünktlich zur
Bundeshauptvorstandssitzung, dem höchsten Gremium des BSBD
zwischen den Gewerkschaftstagen, hat der Bund der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) seine Stellungnahme
zum gemeinsamen Strafvollzugs-Gesetzentwurf von zehn Bundesländern
vorgelegt. Die Stellungnahme war inhaltlich im Februar 2012 in
Erfurt durch sachkundige, fachkompetente BSBD-Experten der
betroffenen Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen diskutiert,
entwickelt und entworfen worden.
-
- In der 15-seitigen Stellungnahme,
die auch auf den Internetseiten des BSBD (www.bsbd.de) nachgelesen
werden kann, bekräftigt die Gewerkschaft ihre grundsätzliche
Kritik an der Föderalismusreform des Jahres 2007. Gleichzeitig
begrüßt die Gewerkschaft Strafvollzug das gemeinsame Vorgehen
der zehn Länder, mit einem abgestimmten Gesetzentwurf, zumindest
teilweise einheitliche Regelungen zu schaffen. Der BSBD appelliert
an alle Bundesländer, wenigstens in den wesentlichen
Gesetzesinhalten gemeinsame Normen zu finden und festzulegen und nötigenfalls
die bereits bestehenden Gesetze anzupassen. Nur so könne eine
weitgehend einheitliche Vollzugspraxis gewährleistet werden.
Kommentare und teilweise längere Erläuterungen finden sich zu
insgesamt 37 Paragrafen des gemeinsamen
Gesetzentwurfes der zehn Bundesländer .
-
- Einleitend geht der BSBD
auf die wichtigsten bestehenden und geplanten Länderregelungen
ein, die gegenwärtig überaus kontrovers diskutiert werden.
Hierzu zählen unter anderem die um bis zu sieben Jahre
voneinander abweichenden Regelungen zur Hafterleichterung bei
lebenslanger Freiheitsstrafe, der Opferschutz und die
Wiedergutmachung der Tatfolgen sowie die generelle
Auseinandersetzung des Gefangenen mit seiner Tat, die finanzielle
Vorsorge für den Zeitpunkt der Entlassung, die
Verschlechterungen hinsichtlich der Durchführung des
Behandlungsauftrags (Zusammenarbeitsgebot der
Berufsgruppen) und vor allem der geplante Wegfall
der Arbeitspflicht.
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- „Wie kann der Strafvollzug auf
Akzeptanz hoffen, wenn sich Tag für Tag circa 700 000 Arbeiter
krumm machen müssen, um mit ihrem Lohnsteueraufkommen die Kosten
des Vollzugs aufzubringen, wenn die Gefangenen im Gegenzug nicht
einmal zur Arbeit verpflichtet werden können?“, fragen sich
nicht nur die Strafvollzugsbediensteten, sondern auch die
Vertreter der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit.
Nach Einschätzung des BSBD stellt Arbeitspflicht
einen wesentlichen Eckpfeiler für die soziale Wiedereingliederung
von Rechtsbrechern dar und darf folglich nicht allein deshalb zur
Disposition gestellt werden, weil es sich in einigen Bundesländern
schwierig gestaltet, Strafgefangene beruflich so zu fördern, dass
sie nach der Entlassung eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt
haben. Mit seiner Stellungnahme kritisiert der BSBD zudem
den Verzicht auf bestehende Regelungen, wie sie z. B. der § 155
des bisherigen Strafvollzugsgesetzes vorsieht. Hierbei handelt es
sich um die Konkretisierung des Privatisierungsverbotes,
das sich aus Art. 33 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes ableitet.
-
- Für mediales Aufsehen hatte
bereits im Vorfeld der Bundeshauptvorstandssitzung insbesondere
das Vorhaben der Hafterleichterungen nach fünf Jahren auch für
Langzeitgefangene gesorgt. „Hafturlaub für Gefangene, die noch
mindestens zehn Jahre vor sich haben, ist schlichtweg absurd“,
sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD. Hier müsste ab dem
ersten Hafttag, und das mindestens 15 Jahre lang, therapiert
werden. Was ja grundsätzlich nicht kritisiert wird.
- Aber:
Von den insgesamt ca. 60 000 Strafgefangenen fallen etwa 25% in
dem Bereich der Gewaltdelikte. Die also alle therapiert werden müssten.
Mit anderen Worten wir bräuchten deutschlandweit etwas 15 000
Therapieplätze. Wir haben vielleicht 2000 bis 3000. Und hier soll
ab dem ersten Tag therapiert werden? Gleichzeitig werden in
einzelnen Bundesländern Personaleinsparungen vorgegeben. Ein
Treppenwitz.
-
- Wenn man die Realität in den
deutschen Gefängnissen berücksichtigt, die Opferinteressen und
die Strafzwecke ernst nimmt, dann sollte man sich an der
bisherigen Regelung (10 Jahre) orientieren.
-
- Die bayerische Justizministerin
Beate Merk (CSU) hat sich Mitte April anerkennenderweise in einem
Fokus-Interview ähnlich geäußert. Sie bekräftige außerdem,
dass sie in diesen Angelegenheiten trotz Föderalismusreform die
bundesweite Debatte suchen will.
-
- „Selbst wenn der gemeinsame
Gesetzentwurf von allen zehn beteiligten Ländern in einer
einheitlichen Fassung verabschiedet wird, hätten wir in
Deutschland sieben verschiedene Strafvollzugsgesetze, was zu einer
deutlichen Zergliederung der bundesdeutschen Vollzugslandschaft führt“,
sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender des BSBD.
„Sachgerecht wäre es, möglichst umgehend zu einer
bundeseinheitlichen Gesetzgebung zurückzukehren. Strafvollzug
darf nicht Spielball politischer Auseinandersetzungen werden.“
Quelle: http://www.bsbd.de
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Belegungssituation
...
22.04.2012
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... in bundesdeutschen
Vollzugseinrichtungen weiter kritisch
- In den meisten Bundesländern
hat sich die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten im
Vergleich zum Vorjahr zwar signifikant entspannt, vom Ziel der
Einzelunterbringung sind die Bundländer jedoch noch weit
entfernt. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD)
kritisiert, dass die Politik diese Tatsache ausblendet und die rückläufigen
Gefangenenzahlen sachwidrig zu Einsparungen beim Personal sowie für
die Schließungen von Abteilungen und Anstalten missbraucht. Dabei
bestünde jetzt die faktische Möglichkeit, die Unterbringungsverhältnisse
und die Behandlungsstandards ohne unvertretbar hohen Finanzaufwand
zu realisieren. Rückendeckung für diese BSBD - Position gibt es
auch von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, die die
in den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen vorherrschenden
Haftbedingungen teilweise massiv kritisiert hat.
-
- Trotz rückläufiger
Gefangenenzahlen bewegt sich die Überbelegung in deutschen
Haftanstalten immer noch auf einem hohen Niveau. „Von der heute
angestrebten Einzelunterbringung sind wir insgesamt noch weit
entfernt“, sagt Anton Bachl, Bundesvorsitzender
des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD).
„In begründeten Fällen ist eine Mehrfachunterbringung durchaus
sinnvoll, die liegt rechnerisch aber bei ungefähr zehn Prozent im
Verhältnis zur Zahl der Insassen insgesamt.“ Diesen Schnitt
erreichen mit Brandenburg, Hamburg und dem Saarland gerade mal
drei der 16 Bundesländer. Im Falle der Einzelunterbringung wären
die deutschen Gefängnisse im Bundesschnitt zu 21 Prozent
überbelegt. An der Spitze liegt Thüringen
mit einer Überbelegung von 43 Prozent, danach
folgen Baden-Württemberg (32), Bayern (32) und Sachsen (28).
-
- Im Vergleich von 2003 zu 2011 ging
die Gesamtbelegung um 11.054, nämlich von 79.153 auf 68.099
Inhaftierte zurück. „Diese Entwicklung ist erfreulich, aber
alles andere als ein Grund zur Entwarnung“, sagt Bachl. Schon im
April 2010 hatte er anlässlich der Präsentation der Zahlen des
Vorjahres gemahnt: „Ein der demografischen Entwicklung
entsprechender Rückgang der Gefangenenzahlen ist nicht zu
erwarten. Wenn 20 Prozent der Jugendlichen unfähig sind, einen
Beruf zu ergreifen, wird dies nicht ohne Auswirkung auf die
Kriminalitätsbelastung der betroffenen Geburtsjahrgänge bleiben
und sich in der Folge auch auf den Jugendvollzug auswirken.“ Die
anschließende Entwicklung scheint diese Prognose voll zu bestätigen.
Von 2009 auf 2010 zog die Belegung in vielen Bundesländern
bereits wieder an.
-
- Der „Anti-Folter-Kommission“
war in den Jahren 2010 und 2011 bei insgesamt 18 Begehungen
bereits mehrfach die Gemeinschaftsunterbringung in zu kleinen
Zellen aufgefallen. Zudem wurde auf zu geringe Arbeitsmöglichkeiten
hingewiesen und in vielen Fällen auf die unzureichenden
Haftbedingungen in Bezug auf die Wahrung der Intimsphäre
aufmerksam gemacht. In einzelnen Einrichtungen wurde mangelnde
psychologische Betreuung oder gar eine Fehlunterbringung
kritisiert. Dies geht aus dem Jahresbericht 2010/2011 der
Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter detailliert hervor.
-
- „Statt die rückläufigen
Gefangenenzahlen für eine Verbesserung der Betreuung zu nutzen,
denkt die Politik nur über Einsparmaßnahmen und dabei in erster
Linie über Personallabbau nach“, bemängelt Anton Bachl.
„Schon jetzt fehlt es oftmals am erforderlichen Fachpersonal. Im
Zuge beabsichtigter und bereits ausformulierter Gesetzesvorhaben
wird sich diese Problematik noch verschärfen.“ In einzelnen
Bundesländern wird aus Gründen der Haushaltskonsolidierung schon
jetzt pauschal Personal abgebaut. Dabei wäre es politisch
weitsichtiger, die sich aufgrund des abnehmenden Belegungsdrucks
und der steigenden Steuereinnahmen ergebenden Handlungsspielräume
zu nutzen, den Vollzug baulich und qualitativ sachgerecht
auszustatten. Schließlich dürfte auch dem letzten Fachpolitiker
zwischenzeitlich klar geworden sein, dass der beste Schutz vor
Kriminalität die gelungene Wiedereingliederung von Straftätern
ist.
-
- Völlig unbegreiflich sind
Behauptungen der Politik, im Strafvollzug gäbe es freie Kapazitäten,
wenn lediglich drei Bundesländer eine Normalbelegung aufweisen.
In allen Strafvollzugsgesetzen ist die Einzelunterbringung als
Standard vorgesehen. Und das nicht ohne Grund. Mehrfachbelegungen
erschweren die Resozialisierung, fördern die kriminelle
Infektion, begünstigen die Bildung von Subkultur, leisten
Gewalttaten der Gefangenen untereinander Vorschub und beeinträchtigen
nicht zuletzt die Sicherheit der Bediensteten.
-
- „Allein aus diesen Gründen ist
es unverantwortlich, wenn an sich nicht zuständige
Gewerkschaften, wie z. B. die DJG,
Pressemeldungen absetzen und dabei die sachwidrige
Gesamtbelegungsfähigkeit zum Maßstab ihrer Überlegungen machen.
Ganz misslich wird es dann, wenn die Politik diese falsche
Argumentation aufgreift, um damit Einsparungen wie z. B.
JVA-Schließungen zu rechtfertigen. Hier kann man den Kollegen nur
zurufen: ‚Schuster bleib bei Deinen Leisten!‘ “, mahnte
Bachl.
-
- Im Zuge der
Bundeshauptvorstandssitzung des BSBD am 19. und
20. April in Erfurt wird die Belegungssituation in den deutschen
Haftanstalten ebenfalls ein wichtiges Thema sein. Drängenden
Diskussions- und Abstimmungsbedarf löst der gemeinsame Entwurf
eines Strafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern aus. Der
Einzelaspekt der vorgezogenen Hafterleichterung für
Langzeitgefangene, die in den Medien dieser Tage intensiv, aber
nicht immer seriös behandelt worden ist, wird dabei im Zentrum
der Beratungen stehen, wie auch der vorgesehene Wegfall der
Arbeitspflicht für Strafgefangene.
-
- Zahlen
zur Belegungssituation (PDF)
Ranking
Überbelegung ( PDF)
Quelle: http://www.bsbd.de
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Entwurf
vorgelegt
22.04.2012
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- Das Bundesinnenministerium
hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt. Damit soll
der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen
vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen
und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.
- Im Einzelnen sieht der
Gesetzentwurf vor:
-
- 1. Lineare Anhebung der Dienst-
und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und
inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich. Die Erhöhungen
vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1
Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76
Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und
Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage
des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf
zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes
- zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
- zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent
und
- zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
- 2. Die Anwärterbezüge erhöhen
sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis
- zum 1. März 2012 um 50 Euro und
- zum 1. August 2013 um 40 Euro.
- Der dbb begrüßt die zügige
Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und
inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den
Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum
vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium
detailliert Stellung nehmen.
Quelle: http://www.dbb.de
Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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BSBD lädt zur
Pressekonferenz
19.04.2012
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- Der BSBD lädt für Freitag, 20.
April 2012 um 10.30 Uhr zur Pressekonferenz zum Thema
"Gesetzentwurf Strafvollzug und Föderalismusreform"ins
Radisson Blu Hotel, Juri-Gagarin-Ring 127, 99084 Erfurt (Telefon:
0361/55100, Internet: www.radisson-erfurt.de,). Der
BSBD-Bundesvorsitzende Anton Bachl wird Fragen zum aktuellen
gemeinsamen Gesetzentwurf von zehn Bundesländern beantworten,
insbesondere zu den derzeit heftig diskutierten Auswirkungen, wie
z.B. den Wegfall der Arbeitspflicht und den Langzeitausgang für
lebenslängliche Gefangene. Vorgestellt werden ferner aktuelle
Berechnungen, zur Belegungssituation in den deutschen Gefängnissen.
-
- Seit September 2006 liegt die
Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug nicht mehr beim Bund,
sondern bei den Ländern. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des
Justizvollzugs aus Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hat einen
gemeinsamen Entwurf bereits im Februar vorgelegt, der nun von den BSBD-Landesvorsitzenden
aus allen Bundesländern in Erfurt verabschiedet wird.
Über die Ergebnisse dieser Tagung wird im Rahmen der
Pressekonferenz informiert. „Grundsätzlich sehen wir die
Gemeinsamkeit mehrerer Länder sehr positiv“, sagt Anton Bachl,
Bundesvorsitzender des BSBD. „Wir haben die Föderalismusreform
immer kritisiert und müssen nun feststellen, dass sich die
gesetzlichen Regelungen für Gefangene noch dramatischer
auseinanderentwickeln, als wir befürchtet haben.“
-
- Ein Beispiel dafür ist der
geplante Wegfall der Arbeitspflicht für
Strafgefangene. Arbeitsmaßnahmen im Justizvollzug tragen
wesentlich zur Resozialisierung bei und haben zudem eine nicht
unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung.
-
- „Gesetze sollten sich schon auch
am Rechtsempfinden der Bürger und hier insbesondere an den Opfern
orientieren“, so Bachl. Wer zudem die grundsätzliche Möglichkeit
eines Hafturlaubs nach fünf Jahren für Lebenslängliche
vorsieht, muss sich im Klaren sein diese mindestens 15 Jahre zu
therapieren und die entsprechenden personellen, administrativen
sowie die baulichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dazu
fehlen in ganz Deutschland Tausende von Therapieplätzen, denn das
muss für alle Gewalttäter gelten. Vorgelegt werden aber
Personalabbaupläne und Schließungen von Haftanstalten. So die
BSBD-Landesvorsitzenden. Kurz: ein Treppenwitz.
-
- Im Rahmen der Tagung werden auch
die neuesten Berechnungen zur aktuellen Belegungssituation
in den deutschen Gefängnissen vorgestellt. Demnach sind
die deutschen Justizvollzugsanstalten nach wie vor im
Bundesdurchschnitt zu 21 Prozent überbelegt.
Quelle: http://www.bsbd.de
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Ostergrüße
05.04.2012
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- Der BSBD Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein
frohes Osterfest,
- einige gemütliche Feiertage trotz
des offensichtlich bevorstehenden schlechten Wetters, viele bunte
Eier und einen wunderschönen Osterschmaus.
-
- Für alle die "Dienst
schieben müssen", einen ruhigen und stressfreien Dienst.
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Altersabhängige Staffelung der
Urlaubsdauer
02.04.2012
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- In der Pressemitteilung Nr. 22/12
des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 wird mitgeteilt,
dass das Bundesarbeitsgericht
feststellt:
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- Der nach dem Lebensalter
gestaffelte Urlaubsanspruch in § 26 TVöD verstößt gegen das
Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters.
-
- Ein gesteigertes
Erholungsbedürfnis ab 30. oder dem 40. Lebensjahr kann die
Staffelung des Erholungsurlaubs nicht begründen.
Der Verstoß könne nur durch eine Anpassung "nach
oben" beseitigt werden.
-
- Während nun in einigen
Bundesländern geprüft wird, ob und ggf. inwieweit aus diesem
Urteil für den Tarif- und Beamtenbereich allgemeine
Folgerungen, ggf. auch über eine Rückwirkung des Urteils auf
das Urlaubsjahr 2011, zu ziehen sind, geht das Land Mecklenburg
Vorpommern erst einmal auf Abstand.
-
- Vielmehr weist man darauf hin,
dass dieses Urteil für den TVöD und nicht für den TVL
getroffen wurde und damit die Tarifregelungen des Landes nicht
unmittelbar betrifft. "Es bestehe derzeit keine
Veranlassung für Schlussfolgerungen aus dem Urteil."
heißt es.
-
- Der dbb mecklenburg-vorpommern
weist ausdrücklich darauf hin, dass er diese Rechtsauffassung nicht
teilt.
-
- Solange die Urteilsbegründung
nicht veröffentlicht wurde und nicht geklärt ist, welche
Folgen damit verbunden sind, rät der dbb m-v dazu, zur
Anspruchswahrung einen entsprechenden Antrag zu stellen.
-
- (Musterantrag,
bzw. entsprechender Artikel auf der Homepage des dbb m-v, vom
22.03.2012).
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Einigung im Tarifkonflikt...
31.03.2012
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- ... des öffentlichen Dienstes
von Bund und Kommunen
- Die Einigung im Tarifkonflikt
des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom
dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft
und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften
und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in
der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf
tabellenwirksame Einkommenssteigerungen von insgesamt 6,4
Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten, geeinigt.
- „Mit diesem Tarifabschluss ist
ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten
Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt
wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so
Stöhr.
„Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst
von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine
Lohnentwicklung. Alles andere wäre nicht nur ungerecht und
unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen
Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche
Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit,
Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne
nur angemessen“, sagte Stöhr.
-
- Zudem berücksichtige die
Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr:
„Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten
Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden,
sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen
für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die
Nachwuchsgewinnung.“
-
- Stöhr, Zweiter Vorsitzender des
dbb beamtenbund und tarifunion, forderte, nun, das Tarifergebnis
zeit- und inhaltsgleich auf die rund 360.000 Beamtinnen und
Beamten des Bundes zu übertragen: „Erst mit der
Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese
Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, machte Stöhr
deutlich.
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- Quelle: http://www.dbb.de
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- Der in Potsdam der
Verhandlungskommission angehörende dbb-Landeschef Dietmar Knecht
begrüßt den nach einem zähen mehr als 45stündigen
Verhandlungsmarathon zustande gekommen Kompromiss als
"gelungenen Spagat zwischen der Kassenlage der Beschäftigten
und der Kassenlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere der
Kommunen. Ich bedanke mich außerdem bei den streikbereiten Beschäftigten,
aber auch bei den sich solidarisierenden Beamten, die am 06. und
26. März in Rostock und Schwerin zu diesem Tarifabschluss
beigetragen haben. Der dadurch erhöhte Druck auf die
Arbeitgeberseite hat dazu geführt, dass ein erheblich
verbessertes Angebot unterbreitet wurde. Wir können Streik, wir können
aber auch Kompromiss!". Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten
sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31.
März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen
von insgesamt 6,4 Prozent, bei einer Laufzeit von 24 Monaten,
geeinigt.
-
- In Mecklenburg-Vorpommern sind
knapp 50000 Menschen von den Tarifverhandlungen bei Bund und
Kommunen betroffen.
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- Quelle: http://www.dbb-mv.de
Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Glückwünsche
März
31.03.2012
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- Der BSBD Landesverband Mecklenburg
Vorpommern gratuliert Kollege Helge Seewald nachträglich
zum begangenen 40. Geburtstag, sowie Kollegin Hiltrud Koch
zum 60. Geburtstag und dem damit verbundenen Eintritt in den
wohlverdienten Ruhestand.
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TARIFKONFLIKT IM ÖFFENTLICHEN DIENST
... 27.03.2012
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- ... VON BUND UND KOMMUNEN:
DBB-VERHANDLUNGSFÜHRER STÖHR:
- EINIGUNG IN RUNDE DREI
REALISTISCH, ABER NICHT UM JEDEN PREIS
Unmittelbar vor Auftakt der dritten Verhandlungsrunde im
Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen
morgen (28. März 2012) in Potsdam hat Frank Stöhr, Verhandlungsführer
des dbb beamtenbund und tarifunion, betont, dass er eine Einigung
am Verhandlungstisch für realistisch hält.
"Wir wollen die Einigung, aber nicht um jeden Preis",
sagte Stöhr in Berlin. "Wenn die Arbeitgeber nicht blind und
taub sind, ist die eindeutige Botschaft der Beschäftigten bei
ihnen angekommen: Schluss mit nicht verhandelbaren Mogelpackungen!
Wir erwarten, dass Bundesinnenminister Friedrich und VKA-Chef Böhle
morgen ein ernsthaftes Angebot vorlegen, das unseren Forderungen
Rechnung trägt. Dann ist eine Einigung realistisch."
Der dbb-Verhandlungsführer machte indes auch deutlich, dass die
Zeichen auf Sturm stünden, wenn die Arbeitgeber ihre
Verweigerungshaltung weiterhin aufrecht erhielten: "Die hohe
Beteiligung an unseren Warnstreiks und Protestaktionen in den
Verwaltungen und Betrieben, heute insbesondere auf den Flughäfen
im gesamten Bundesgebiet, ist Beleg dafür, dass die Geduld der
Kolleginnen und Kollegen am Ende ist. Sie haben kein Verständnis
mehr für die Häppchentaktik der Arbeitgeber. Einigung oder
Arbeitskampf im öffentlichen Dienst - darum geht es ab morgen in
Potsdam", so Stöhr.
Hintergrund:
Der dbb fordert für die rund zwei Millionen Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes von Bund und Kommunen eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro bei
einer Laufzeit von 12 Monaten. Auszubildende sollen übernommen
und ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.
- Quelle: http://www.dbb.de
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- Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Freigang
für Mörder nach fünf Haftjahren?
27.03.2012
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- "Der
Entwurf eines Gesetzes, das auch in den vier Gefängnissen
Mecklenburg-Vorpommerns den Strafvollzug für Erwachsene regeln
soll, sorgt für Wirbel. Vorgesehen ist dort unter anderem, dass
zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Straftäter bereits nach fünf
Jahren Freigang bekommen können und gegebenenfalls nur noch zum
Schlafen ins Gefängnis müssen. Außerdem soll die Arbeitspflicht
für Gefangene aufgehoben werden.
Das Justizministerium in Schwerin bestätigte, dass ein
entsprechender Gesetzentwurf von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für
die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen erarbeitet wurde. Durch die Förderalismusreform
von 2006 sind die Bundesländer verpflichtet, eigene Gesetze für
den Strafvollzug zu erlassen.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) übte
heftige Kritik am Entwurf und nannte es in einer Stellungnahme
"aberwitzig, dass ein Lebenslänglicher nach gerade mal fünf
Jahren die Möglichkeit des Aufenthaltes in der Freiheit erhalten
kann, während derselbe Gefangene in Niedersachen frühestens nach
acht Jahren oder in Bayern nach 10 Jahren in den Genuss einer
solchen Lockerung kommen kann."
Für Hans-Jürgen Papenfuß vom BSBD in Mecklenburg-Vorpommern
sind "diese gravierenden Unterschiede nicht hinnehmbar".
Er kritisiert zudem die Aufhebung der Arbeitspflicht. "Arbeit
ist ein wichtiger Aspekt der Resozialisierung", sagte er. Es
gebe Gefangene, die mit Nachdruck dazu gebracht werden müssten,
das Arbeiten zu erlernen. Ähnlich argumentiert der
BSBD-Bundesverband: "Gerade mit der Gefangenenarbeit wurden
zuletzt gute Resozialisierungserfolge verzeichnet."
Im Schweriner Justizministerium sagte eine Sprecherin: "Der
gemeinsame Entwurf wird aktuell an die Gegebenheiten in
Mecklenburg-Vorpommern angepasst." Entgegen dem vorliegenden
Gesetzentwurf beabsichtige das Justizministerium auch in Zukunft
Gefangene mit lebenslangen Freiheitsstrafen frühestens zu
beurlauben, wenn sie sich mindestens zehn Jahre im Vollzug
befunden haben, so die Ministeriumssprecherin. Das Gesetz muss vom
Landtag verabschiedet werden.
Lebenslange Haft ist für Mord, Völkermord oder Hochverrat
vorgesehen. Wenn im Urteil nicht die besondere Schwere der Schuld
festgestellt wurde, kann eine Freilassung nach 15 Jahren geprüft
werden."
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Quelle:
Schweriner Volkszeitung, 25. März 2012 Von: Thomas Volgmann
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Besonderer
(Daten)Schutz für Strafgefangene ...
19.03.2012
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- ...
zu Lasten des AVD und
weiterer Bediensteter in mecklenburgischen Vollzugsanstalten:
-
-
- Liebe
Frau Justizministerin Kuder,
-
- alle
Bediensteten der Justizvollzugsanstalten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern konnten aus der Presse Ihre Entscheidung,
sowie die Entscheidung der Fachabteilung, zu dem unten
dargestellten Thema der Aktenkennzeichnung wahrnehmen:
-
- „MECKLENBURG-VORPOMMERN
- Kein
HIV-Vermerk bei Gefangenen
-
- Ab
sofort dürfen HIV-infizierte Gefangene in den fünf
Justizvollzugsanstalten (JVA) Mecklenburg-Vorpommerns nicht mehr
mit dem Vermerk "Blutkontakt vermeiden" in Akten und
Computersystemen gekennzeichnet werden. Das regelt ein Erlass von
Uta-Maria Kuder (CDU) aus dem vergangenen Monat, bestätigte eine
Ministeriumssprecherin Informationen unserer Redaktion.Während
Datenschützer und die Deutsche Aidshilfe die Ministerin für die
Entscheidung lobten, sind Strafvollzugsbedienstete in den Gefängnissen
empört. "Das ist eine Entscheidung gegen die Interessen und
die Sicherheit der Bediensteten, die täglich mit Gefangenen in
Berührung kommen", sagte Anton Bachl, Bundesvorsitzender des
Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), gegenüber
unserer Redaktion. Der Erlass führe zur Verunsicherung der
Bediensteten in den JVA. Das Wachpersonal werde bei Vorfällen in
den Gefängnissen künftig anders regieren als bisher, so der
Bundesvorsitzende. Der Vermerk "Blutkontakt vermeiden"
war nach seiner Einschätzung sinnvoll und kein Verstoß gegen den
Datenschutz. "Denn die Bediensteten unterliegen ohnehin der
Schweigepflicht", argumentierte er. In Neubrandenburg
kritisierte Matthias Nicolai vom BSBD-Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern, dass es keine Gespräche zwischen
Ministerium und Verband gab. "Wir kennen die Hintergründe
des Erlasses nicht", sagte Nicolai. Die JVA Neubrandenburg
sei als transportführende Behörde des Landes, die die Verlegung
von Gefangenen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und in andere
Bundesländer organisieren muss, besonders betroffen. "Wir
haben häufig Kontakt zu Häftlingen, die wir nicht kennen",
so Nicolai. Der Vermerk "Blutkontakt vermeiden" sei
deshalb auch aus seiner Sicht für die Sicherheit der Bediensteten
sinnvoll gewesen. Dem widerspricht das Justizministerium.
"Der Vermerk täuscht eine Sicherheit vor, die es tatsächlich
nicht gibt", sagte die Sprecherin.Denn nur ein geringer Teil
der Gefangenen werde auf HIV-Infektionen und andere Erkrankungen
untersucht. Darum müsse man allen Gefangenen so gegenübertreten,
als seien sie potenzielle Überträger von Infektionskrankheiten,
und stets entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Die
Deutsche Aidshilfe lobte die Entscheidung. "Es tut sich was
im Justizvollzug", sagte Bärbel Knorr vom Arbeitsbereich
Drogen und Strafvollzug der Aidshilfe. Positiv bewerten auch
Datenschützer den Erlass. "Damit wird dem der Gefangenen auf
informationelle Selbstbestimmung Rechnung getragen" , sagte
Ina Schäfer von der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten.
- 07.
März 2012 | Von: Thomas Volgmann“
-
- Wir
als Mitglieder des BSBD und des Landesvorstand des BSBD
Mecklenburg-Vorpommern verstehen inhaltlich weder Ihre
Entscheidung, noch das ganze Procedere ihres Ministeriums in
dieser Angelegenheit. Es ist eine Angelegenheit, die keinesfalls
nur die inhaftierten Strafgefangenen betrifft, sondern auch Ihre
Mitarbeiter, sehr geehrte Frau Kuder, denen zwangsläufig auch
Ihrer Verantwortung gilt, und nicht nur den Gefangenen und den
Datenschutz diesen gegenüber.
-
- Wir
möchten und müssen Sie, sehr geehrte Frau Kuder, darauf
hinweisen, dass seitens des BSBD-MV seit rund zwei Jahren
gemeinsam mit dem HPR das Gespräch mit der Fachabteilung Ihres
Justizministeriums zu diesem Thema gesucht wurde und nicht nur der
BSBD, sondern auch der Hauptpersonalrat in Ihrem Ministerium das
Gespräch hierzu suchte. Ihre Fachabteilung versicherte dem BSBD
sowie dem Hauptpersonalrat, dass die Beteiligung (wie auch immer
dies gemeint war) zu gegebener Zeit erfolgen würde.
-
- Der
BSBD und seine Mitglieder im Hauptpersonalrat vertreten klar die
Auffassung, dass dieser Vorgang, der durch Ihren Erlass geregelt
wird, ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand im Sinne des
Paragraphen 72 (Arbeitsschutz und Unfallverhütung) des
Personalvertretungsgesetzes ist. Zur
Verdeutlichung zitieren die hierzu:
-
- „§
72
- Arbeitsschutz
und Unfallverhütung
-
- (1) Der
Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall-und
Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden,
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen
in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und
Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der
Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in
der Dienststelle einzusetzen.
-
- (2) Die
Dienststelle und die in Absatz 1 genannten Stellen sind
verpflichtet, den Personalrat
oder die von ihm bestimmten Mitglieder bei allen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden
Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen
hinzuzuziehen. Die Dienststelle hat dem Personalrat unverzüglich
die den Arbeitsschutz oder die Unfallverhütung betreffenden
Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen
mitzuteilen. …“
-
- Uns als
BSBD fallen hierzu natürlich verschiedenste Themen ein, die
seitens ihres Ministeriums, keinerlei Beachtung fanden:
-
- ihre Fürsorgepflicht
ihren Mitarbeitern gegenüber
-
- Arbeitsschutz,
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzregelung
-
- Beteiligung
des Betriebsarztes/der Betriebsärzte
-
- Schutz
der Persönlichkeitsrechte von Straftätern gegenüber dem Aspekt
der Gesundheitsfürsorge und Fürsorgepflicht Ihren Mitarbeitern
gegenüber (Ihre Abwägung des höherwertiugen Gutes)
-
- Warum
gibt es diesen besonderen Regelungsbedarf? Die Bediensteten der
Justizvollzugsanstalten sind in der Regel Beamte, die einer
besonderen Verschwiegenheitspflicht zu genügen haben.
-
- Der BSBD
Mecklenburg-Vorpommern wird natürlich gemeinsam mit dem
Hauptpersonalrat beim Justizministerium versuchen das Gespräch
mit Ihnen und Ihrem Hause, zu führen und in das Handeln ihres
Hauses den Aspekt des Umgangs mit ihren Mitarbeitern und den
relevanten Gremien zu fokussieren.
-
- Wir möchten
Sie, sehr geehrte Frau Kuder, andererseits auch daraufhin weisen,
dass es aus unserer Sicht in unserer praktischen Arbeit bislang
keine Probleme gab, in denen die Aktenkennzeichnung zu einer
Stigmatisierung von Gefangenen führte. Zudem halten wir es für
erforderlich, den Fokus nicht auf HIV Infektionen zu richten,
sondern auf Erkrankungen, die in ihrer Ansteckungsgefahr viel
relevanter sind als das Thema HIV: hierzu fallen uns spontan als
Erkrankungen Hepatitis sowie als offene Form die Erkrankung TBC
ein.
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- Hans-Jürgen
Papenfuß für den Landesvorstand des BSBD-MV
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Beförderungen im mittleren
Dienst
19.03.2012
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- Auch
in anderen Vollzugsanstalten (als
der JVA Bützow) in Mecklenburg hinkt die Beförderung im
mittleren Dienst.
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- Zu
der Beförderungssituation/-praxis in Justizvollzugsanstalten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell zu ergänzen, dass nicht
nur die Bediensteten des so genannten AVD unter der Praxis leiden,
dass auch nach Ende der Dienstzeit eine Versetzung in den
Ruhestand mit A7 erfolgt. Unserer Kenntnis nach gibt es auch
Probleme bei der Beförderung von Bediensteten im
Verwaltungsbereich, wo es aktuell auch langfristig in der
Verwaltung Tätige gibt, die bislang noch nie befördert wurden (nach
mehr als 15 oder 20 Jahren des Dienstes im Vollzug).
-
- Das
„Beförderungsproblem“ gibt es jedoch nicht nur bei Beamten,
sondern auch bei den im Vollzug tätigen Tarifbeschäftigten. Mit
Unverständnis müssen wir als BSBD feststellen, dass es
beispielsweise bei Tarifbeschäftigten, die Aufgaben analog zu dem
so genannten Gehobenen Dienst wahrnehmen, schwerlich möglich ist
diese über das „Eingangsamt“ höher zu gruppieren. War jemand früher als Sozialpädagoge tätig und arbeitet heute als
Sachbearbeiter, dann ist es eher schwierig oder unmöglich diese
Kolleginnen durch Anstrengung des Dienstherrn höher zu gruppieren.
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- Hans-Jürgen
Papenfuß
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Sicherungsverwahrung in der JVA
Bützow
19.03.2012
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- Nun
haben wir als BSBD nicht nur aus der Presse Kenntnis davon
erhalten, dass die Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow
vollstreckt werden wird, sondern hierzu wurde der Hauptpersonalrat
auch durch Frau Staatssekretärin Gärtner umfänglich informiert.
-
- Für
dieses Klientel der Sicherungsverwahrten wird in der JVA Bützow,
separiert von den anderen Vollzugsabteilungen ein neues Hafthaus
gebaut, das den gesetzlichen Vorgaben die aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes resultieren genügen wird. Dieser
Haftbereich wird auch ein separates Verwaltungsgebäude mit Räumen
für die im Bereich der Sicherungsverwahrten tätigen Bediensteten
erhalten. Seitens des Justizministeriums in Schwerin sowie der JVA
Bützow werden die notwendigen Schritte unternommen, so dass das
Gebäude, wie vom Verfassungsgericht vorgegeben, im Mai 2013 von
den in Sicherungsverwahrung befindlichen Gefangenen bezogen werden
kann.
-
- Insbesondere
der Presse haben wir entnehmen können, dass es Verhandlungen der
norddeutschen Länder dazu gibt, wie in einer Art
Vollzugsgemeinschaft eine Aufteilung der Sicherungsverwahrten
(Kriterien:?) auf die beteiligten Länder (Brandenburg, Hamburg,
Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern) erfolgen kann,
wird und soll.
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- Hans-Jürgen
Papenfuß
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Landesvorstandssitzung
...
19.03.2012
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- ... am 16. März in der JVA
Bützow
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- Die
Anwesenden wurden nur durch den Landesvorsitzenden Helmut Halwahs
begrüßt und dieser stellte eine umfangreiche Tagesordnung für
die Beratungen vor.
-
- Voranstellend
konnte Herr Halwahs Frau Kerstin Schmidt (zweite von rechts) dem
Landesvorstand vorstellen. Frau Schmidt erklärte dem
Landesvorstand Ihre Bereitschaft und Ihr Interesse zukünftig zum
Thema „Frauen“ im Landesvorstand als Beauftragte
mitzuarbeiten. Der Landesvorstand beschloss,
dies in der Hauptausschusssitzung so vorzuschlagen, Frau Schmidt
zu kooptieren.
-
- Herr
Halwahs berichtete zusammenfassend über die im November 2011
stattgefundene Sitzung der AG Nord der Landesverbände im Bremen,
Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie
Mecklenburg-Vorpommern die, wie schon in einer früheren Ausgabe
dargestellt, ohne den im Landesvorstand Zuständigen erfolgen
musste. Themen jener waren unter anderem die Vorbereitung des
Bundesvertretertages sowie auch gemeinsame Aktionen zur
Mitgliederbetreuung und -werbung der Landesverbände.
-
- Des
Weiteren berichtet Herr Halwahs Relevantes aus dem
Bundesvertretertag in Lahnstein im November 2011 für den
Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern: Auf Vorschlag der
Bundesleitung und in Übereinstimmung mit den Landesdelegierten
kommt auf den Landesverband die Vorbereitung und Planung des
Bundesvertretertages im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Herr Halwahs berichtete zum Thema finanzielle Entwicklung auf
Bundes- und Landesebene und das Fassen von gemeinsamen Absprachen,
wobei dies für unseren Landesverband keine Veränderung bedeutet,
da Mecklenburg dieses Procedere schon seit Jahren pflegt.
-
- Seitens
des Landesvorsitzenden wurde auch die Bedeutung der AG-Justiz in
Mecklenburg-Vorpommern für den BSBD fokussiert: wir werden als
Landesverband in den in Vorbereitung befindlichen Gesprächen mit
den Rechtspolitikern (folgender Fraktionen: SPD, CDU, die Linke
sowie Grünen-Bündnis 90) des Landtages in Schwerin einige
relevante Themen ansprechen können: Der Stellenkegel im
Vollzugsdienst wird eines dieser Themen sein, gegebenenfalls in
Verbindung mit der Möglichkeit des Aufstiegs in die nächst höhere
„Laufbahn“ nach altem Sprachgebrauch. Aber auch das Thema
Sicherungsverwahrung wird von Bedeutung sein, denn dem
Landesverband liegen Erkenntnisse dahingehend vor, dass die neu zu
schaffenden Stellen für die „Abteilung der
Sicherungsverwahrung“ in der JVA Bützow nur dadurch gewonnen
werden sollen, dass in Vollzugsbereichen Stellen eingespart werden
sollen. Hierzu
merken wir als Landesverband an, dass wir diesen Widerspruch zu
den gesetzlichen Vorgaben nicht kommentarlos hinnehmen werden.
-
- Weitere
Themen der Landesvorstandssitzung waren die Diskussion zu dem
Landesgewerkschaftstag des dbb in Mecklenburg-Vorpommern im April
2012.
- Der
Blick galt aber auch schon den ersten Aufgaben zur Vorbereitung
der Hauptausschusssitzung des BSBD im Sommer/Herbst dieses Jahres.
Die hier relevanten Themen werden schon die Vorbereitung der
Personalrats- sowie Hauptpersonalratswahlen des Jahres 2013 sein
und desweiteren wurde auch schon über die zukünftige Entwicklung
personeller Art des Landesverbandes für den Landesvertretertag im
Jahre 2013 avisiert.
-
- Zu
den Personalratswahlen und
Hauptpersonalratswahlen des Jahres 2013 favorisiert der Landesvorstand
schon jetzt das Auftreten der Gewerkschaften des deutschen
Beamtenbundes in einer gemeinsamen Liste als AG-Justiz.
-
- Hans-Jürgen
Papenfuß berichtete zum Arbeitskreis
des BSBD Bund bzgl. des neuen Strafvollzugsgesetzes der 10 Länder
und zu den für Mecklenburg resultierenden Konsequenzen: in der
Arbeitsgruppe wurde aktiv an einer inhaltlichen Kommentierung
gearbeitet und der Bundesvorsitzende stellte in seiner Presseerklärung
Eckpunkte der Kritik dar. Die Beteiligten stellten unter anderem
das Unverständnis über die Abschaffung der Arbeitspflicht und
des Ü-Geldes heraus. Aus Sicht des BSBD zeigt sich, dass viele
Begrifflichkeit; wie sie durch den Gesetzgeber vorbereitet worden
sind unklar sind und viel zu viel Spielraum offen lassen. Der Föderalismus
führt aus Sicht des BSBD zu Exzessen
der Ungleichbehandlung, die am Thema der Lockerungsgewährung
bei zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten deutlich
werden. In dem einen Land können solche Gefangene nach fünf
Jahren gelockert werden, im anderen Land nach 10 Jahren.
-
- Zu
dem Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des neuen
Strafvollzugsgesetzes kommen umfängliche Aufgaben auf den
Landesverband in Mecklenburg Vorpommern zu, der alsbald dieses
Thema mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses und der
Landespolitik diskutieren muss und suchen muss, Änderungen in dem
uns vorliegenden Entwurf herbeizuführen. Auch die Konsequenzen
eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens, nämlich dem der Maßregel der Sicherungsverwahrung (ein Gesetzesentwurf liegt auf Bundesebene vor), wird in der Zukunft
im Fokus des BSBD stehen müssen. Bei der neuen gesetzlichen
Regelungen haben auch neue Aufgaben für die Vollzugsbediensteten
zum Inhalt, und wir fragen uns als BSBD Mecklenburg-Vorpommern wie
dies mit dem vorhandenen Personal, hier insbesondere den
Mitarbeitern des so genannten Gehobenen Dienstes die aktuell in
den Justizvollzugsanstalten arbeiten noch bewältigt werden soll.
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- Hans-Jürgen
Papenfuß
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20
jähriges Jubiläum
...
12.03.2012
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- ...
Fußball-Juristenturnier in Neubrandenburg
-
- Der
Veranstalter, das Fußballteam Reserve 06 um den Rechtsanwalt
Wolfgang Bartsch, hatte geladen und viele, viele waren dem Ruf
gefolgt.
So jährte sich das Juristenturnier, welches in der
Neubrandenburger BAZ-Halle, am 03. März, ausgetragen wurde, nun
schon zum 20. Mal.
- Ehrengast
war der ehemalige DDR-Oberligaspieler, Bundesliga-Profi und
Ex-Hansa Rostock Trainer, Juri Schlünz.
-
- Erneut
mit dabei waren die Spieler der Fußballmannschaft JVA
Neubrandenburg, finanziell unterstütz vom BSBD Ortsverband der
JVA Neubrandenburg.
Der
Kapitän und dreimalige Meister des Turniers, Jörn Bauer, hatte
wiederum eine hochkarätige Mannschaft aufgestellt. Mit dabei
waren außerdem Christian Bengelsdorf, Ray Fischer, Marcus
Virgils, Julia Müller, Andreas Loeck und Christoph Ulrich, der
sich als stärkster Torschütze des Turniers erwies.
-
- Die
Lokalnachrichten berichteten: „… Im Finale lieferten sich
Veranstalter Reserve 06 und die Kanzlei Kurschus einen Kampf auf
Biegen und Brechen. Das 2:2 in der regulären Spielzeit machte ein
Siebenmeterschießen nötig, das die Reserve 06 mit 8:7 gewann –
ihr erster Pokal-Triumph in der 20-jährigen Turnierhistorie.
Dritter wurde, ebenfalls nach der Entscheidung vom Punkt, die
Jugendanstalt Neustrelitz mit einem 5:4 (1:1)-Sieg über die JVA
Neubrandenburg. Platz fünf holten die Berner-Oldstars, bei denen
Bartsch zwischen den Pfosten mit so mancher Flugeinlage für
Applaus sorgte, mit 2:1 gegen die zweite Mannschaft der
Verkehrsbetriebe. …“
- (Quelle:
nordkurier.de)
-
- „Ein
Insgesamt sehr faires Turnier, obwohl die Emotionen oft hoch
kochten, wenn verbissen um jeden Ball gekämpft wurde.“ so Frank
Maybauer und Wolfgang Müller, beide Zuschauer aus dem Fanblock
der JVA Neubrandenburg.
- „Unseren
Dank an den Veranstalter.“ lobte Jörn Bauer die Organisation
des Turniers. Und weiter: „Ein Platz auf dem Treppchen wäre
schon drin gewesen, dennoch habe wir unser Ziel erreicht und
darauf können wir stolz sein. Die Einnahmen des Turniers werden
als Spende einem Jugendprojekt in Neubrandenburg zugute kommen.
Und wer weiß, nächstes Jahr …“
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TARIFAUSEINANDERSETZUNG...
12.03.2012
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- ... BEI BUND UND KOMMUNEN:
DBB LEHNT ERSTES ANGEBOT DER ARBEITGEBER AB -
- VERHANDLUNGEN GEHEN WEITER
Bei den am 12. März 2012 in Potsdam geführten Tarifverhandlungen
für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und
Kommunen hat der dbb das erste Angebot der Arbeitgeber abgelehnt.
"Die Arbeitgeber
haben 3,3 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von 24 Monaten
geboten. Das ist kein Angebot, das ist Augenwischerei", sagte
Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion.
Der Vorschlag der Arbeitgeberseite laufe für 2012 aufgrund zweier
"Leer-Monate" effektiv nur auf eine Steigerung von 1,77
Prozent hinaus. "Das bedeutet angesichts der Inflationsrate
im Klartext: Die Arbeitgeber planen für dieses Jahr weiterhin mit
Reallohnverlusten für die Beschäftigten", so Stöhr. Zudem
sei es noch völlig unklar, was das Angebot für 2013 wert sei.
"Der öffentliche Dienst soll nach dem Wunsch der Arbeitgeber
aus dem Geldbeutel der Beschäftigten finanziert werden. Das ist
inakzeptabel."
dbb Verhandlungsführer Stöhr weiter: "Bundesinnenminister
Hans-Peter Friedrich und der Präsident der Vereinigung kommunaler
Arbeitgeber Thomas Böhle haben offensichtlich immer noch nicht
verstanden, wie
groß die Herausforderungen durch den demographischen Wandel für
den öffentlichen Dienst sind. Mit zwei weiteren Jahren
Reallohnverlust werden wir die dringend benötigten Pflegekräfte,
Erzieherinnen und Erzieher sowie Zöllner jedenfalls nicht
bekommen."
Die Ablehnung des Angebots und die Gründe dafür seien den
Arbeitgebern mitgeteilt worden. Nun müsse weiter verhandelt
werden. Stöhr: "Die Arbeitgeber müssen das Angebot
nachbessern. Die Beschäftigten haben durch die Warnstreiks der
vergangenen Tage bereits gezeigt, dass sie sich nicht mit Almosen
abspeisen lassen werden."
-
- Quelle: http://www.dbb.de
-
- Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Glückwünsche zum internationalen
Frauentag
08.03.2012
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- Liebe
Kolleginnen,
-
- der
BSBD Landesverband übermittelt euch
zum Internationalen Frauentag die herzlichsten Glückwünsche,
und dankt euch für die fleißige Arbeit im Landesverband und in
den Ortsverbänden, aber auch für die
„Frauen-Power“ die manch harten Dienst erst erträglich macht.
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Warnstreik und Demo am
6.März
05.03.2012
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- Der dbb mecklenburg-vorpommern
ruft seine Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst für den 6.
März 2012 zu einem ganztägigen Warnstreik
auf.
- Wir treffen uns am
6. März 2012,
ab 11:00 Uhr,
in Rostock
auf dem Neuen Markt vor dem Rathaus,
um gemeinsam zu demonstrieren!
- Jeder Tarifbeschäftigte im
Bundes- und Kommunaldienst hat das Recht, sich am Warnstreik
zu beteiligen. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können
sie unsere Forderung selbstverständlich in ihrer Freizeit bei
der Demonst-ration und der Kundgebung unterstützen.
- Die erste Runde der
Einkommensverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund
und Kommunen hat am 1. März 2012 ohne Arbeitgeberangebot
geendet. „Diese Blockade ist völlig inakzeptabel,“ erklärte
Frank Stöhr, der dbb Verhandlungsführer nach den Ende der
Gespräche in Potsdam: „Die Arbeitgeber hatten drei lange
Wochen Zeit, sich über ihre Position und ein
Verhandlungsangebot zu verständigen. Die Geduld der Beschäftigten
wird überstrapaziert. In den nächsten Tagen wird es sicher
vielerorts zu Protestaktionen kommen. Je eher die Arbeitgeber
von Bund und Kommunen zur Vernunft kommen desto besser.“
-
- Stöhr verteidigte außerdem
die Einkommensforderung der Gewerkschaften: „Es geht nicht
nur um die klammen Kassen der Kommunen, sondern auch um die
klammen Kassen der Krankenschwestern und Straßenwärter. Mit
den seit Jahren immer wieder über den öffentlichen Dienst
hinweg rollenden Sparwellen muss Schluss sein. Schluss mit
Reallohnverlusten, massivem Stellenabbau und ständiger
Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten.“
- Neben den berechtigten
Interessen der Beschäftigten stehe auch die Zukunft des öffentlichen
Dienstes auf dem Spiel. Stöhr: „Ohne Nachwuchs ist nun mal
kein Staat zu machen. Wenn wir die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen
Dienstes auf dem Arbeitsmarkt sichern wollen, brauchen wir
deutlich verbesserte Arbeits- und Einkommensbedingungen.“
-
- "Für
Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die Blockade der Arbeitgeber:
Warnstreik am 06. März in Rostock in der Zeit von 11:00-12:30
Uhr", erklärte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am
Rande der Verhandlungen in Potsdam, "dazu wird uns auf
dem Neuen Markt vor dem Rathaus der dbb Truck, der bereits auf
Deutschlandtour war, unterstützen".
-
- Hintergrund:
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes von Bund und Kommunen begannen am 1. März 2012 in
Potsdam. Der dbb fordert eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch mindestens 200 Euro
mehr für die rund zwei Millionen Beschäftigten.
Auszubildende sollen übernommen und ihre Vergütung um 100
Euro angehoben werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind knapp 50000 Menschen von den
Tarifverhandlungen betroffen.
-
- Quelle: http://www.dbb-mv.de
-
- Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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KEIN ARBEITGEBERANGEBOT
...
01.03.2012
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- ... IN DER EINKOMMENSRUNDE ÖFFENTLICHER
DIENST 2012:
STÖHR: "DIESE BLOCKADE IST INAKZEPTABEL"
Die erste Runde der Einkommensverhandlungen für den öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen hat am
- 1. März 2012 ohne
Arbeitgeberangebot geendet. "Diese Blockade ist völlig
inakzeptabel," erklärte Frank Stöhr, der dbb Verhandlungsführer
nach den Ende der Gespräche in Potsdam: "Die Arbeitgeber
hatten drei lange Wochen Zeit, sich über ihre Position und ein
Verhandlungsangebot zu verständigen. Die Geduld der Beschäftigten
wird überstrapaziert. In den nächsten Tagen wird es sicher
vielerorts zu Protestaktionen kommen. Je eher die Arbeitgeber von
Bund und Kommunen zur Vernunft kommen desto besser."
Stöhr verteidigte außerdem die Einkommensforderung der
Gewerkschaften: "Es geht nicht nur um die klammen Kassen der
Kommunen, sondern auch um die klammen Kassen der Krankenschwestern
und Straßenwärter. Mit
den seit Jahren immer wieder über den öffentlichen Dienst hinweg
rollenden Sparwellen muss Schluss sein. Schluss mit
Reallohnverlusten, massivem Stellenabbau und ständiger
Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten."
Neben den berechtigten Interessen der Beschäftigten stehe auch
die Zukunft des öffentlichen Dienstes auf dem Spiel. Stöhr:
"Ohne Nachwuchs ist nun mal kein Staat zu machen. Wenn wir
die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem
Arbeitsmarkt sichern wollen, brauchen wir deutlich verbesserte
Arbeits- und Einkommensbedingungen."
Hintergrund:
Der dbb geht in die Verhandlungen für die rund zwei Millionen
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen
mit einer Forderung nach einer linearen Erhöhung der
Tabellenentgelte um 6,5 Prozent, jedoch
mindestens 200 Euro mehr. Auszubildende sollen übernommen und
ihre Vergütung um 100 Euro angehoben werden.
Quelle: www.dbb.de
Die
Verhandlungen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifkonflikt für den Öffentlichen
Dienst von Bund und Kommunen sind ein wichtiger Signalgeber für die
kommenden Tarifverhandlungen im Land Mecklenburg-Vorpommern.
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Presseerklärung des BSBD
Bundesverband
01.03.2012
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- Föderalismus
im Strafvollzug gefährdet die innere Sicherheit
-
- Der Bund der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSDB) hat sich mit den
sachverständigen Vollzugspraktikern der betroffenen zehn Bundesländer
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen am 27. und 28. Februar 2012
zu intensiven Beratungen rund um die geplante Gesetzgebung in
Erfurt getroffen. In Erfurt, weil hier auch die Verhandlungsgruppe
der Entwurfsgemeinschaft tagte. In Arbeitsgruppen wurde der
komplette Entwurf analysiert, und bewertet.
-
- Ein
Schatten liegt über der eigentlich guten Nachricht, dass
insgesamt zehn Bundesländer einen gemeinsamen Gesetzentwurf für
den Strafvollzug vorgelegt haben, nachdem schon fünf
unterschiedliche Länderstrafvollzugsgesetze in Kraft gesetzt
haben.
-
- Die
bisherigen Verhandlungsergebnisse entstanden auf der
Verwaltungsebene, sie sind noch nicht durch die politischen
Instanzen gelaufen. Und gerade dort hat die jüngste Vergangenheit
Ernüchterung hervorgebracht, was Zusammenarbeit über Ländergrenzen
hinweg angeht (vgl. Presseinformationen „BSBD fordert innovative
Lösungen“ und „Auch im Norden keine
Strafvollzugs-Kooperation“ unter www.bsbd.de).
-
- Entgegen
dem Trend der Zeit und dem europäischen Gedanken der
Vereinheitlichung haben wir es hier mit wenig hilfreichem, typisch
deutschem Gesetzespartikularismus zu tun. In keinem Land Europas
wird die Justizgesetzgebung so zerfleddert, in unterschiedliche
Detaillösungen aufgedröselt, regionale Einzel- und Sonderlösungen
gedrechselt wie bei uns.
- Daran
ändert auch der vorhandene Gesetzesentwurf nichts. Nein, im
Gegenteil, wenn diese Verwaltungsvorlage den politischen Zerhacker
passiert hat und zu den bereits existierenden fünf Ländervollzugsgesetzen
zehn weitere, dazu mit gravierenden Unterschieden hinzukommen,
haben wir das „Erfurter Allerlei“. Ein gefährliches
Durcheinander mit nicht abschätzbaren Folgen.
-
- Ein
moderner, zeitgemäßer Strafvollzug, wie mit
dieser Vorlage angestrebt, ist
nicht zum Nulltarif zu haben. Die Erfahrung mit den neuen,
freiheitsorientierten Jugend-strafvollzugsgesetzen hat gezeigt,
dass gute Absichten nur mit der dazu gehörigen personellen und
baulichem Ausstattung zum Erfolg führen können.
- Anton
Bachl, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, hat
große Zweifel, ob ein in dieser Form auf Freiwilligkeit und
Einsicht der Gefangenen ausgelegtes Gesetz in Zeiten knapper
Kassen und Schuldenbremsen finanzierbar ist.
-
- Wesentliche
Mängel erkennt Bachl z.B. im Wegfall der Mitwirkungspflicht der
Gefangenen am Vollzugsziel mit der Folge des Verlustes der
Arbeitspflicht. Gerade mit der Gefangenenarbeit wurden zuletzt
gute Resozialisierungserfolge verzeichnet und darüber hinaus
deutschlandweit Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe
generiert. Andererseits stehen zur zielgerichteten Behandlung
nicht genügend Therapieplätze zur Verfügung.
-
- Aberwitzig
ist es auch, dass ein Lebenslänglicher im föderalen Strafvollzug
der Bundesrepublik Deutschland, bei Realisierung des vorliegenden
Gesetzentwurfs, gerade mal nach fünf Jahren die Möglichkeit des
Aufenthaltes in der Freiheit erhalten kann, während derselbe
Gefangene in Niedersachen frühestens nach acht Jahren oder in
Bayern nach 10 Jahren in den Genuss einer solchen Lockerung kommen
kann.
-
- Neben
den vorgetragenen Mängeln vermisst Bachl auch, dass die
Realisierung der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichtes, das
u.a. in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen hat, dass der
Strafvollzug dem Sühnegedanken Rechnung zu tragen hat.
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Quelle:
http://www.bsbd.de
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Land
droht Nachzahlung
22.02.2012
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Land
droht Nachzahlung für tausende Beamte
Elf Millionen Euro Nachzahlungen für seit
Jahren entgangenes Weihnachts- und Urlaubsgeld seiner 12680 Beamten
drohen dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesverfassungsgericht
entscheidet über Kürzungen aus dem Jahr 2003.
Auf Bund und Länder kommen bei der Bezahlung
ihrer Beamten womöglich Belastungen in Milliardenhöhe zu. Das
Bundesverfassungsgericht wird sich demnächst mit der Frage
befassen, ob die Kürzung und Streichung von Weihnachts- und
Urlaubsgeld aus den Jahren 2003 und 2004 in Nordrhein-Westfalen gegen
das Grundgesetz verstößt. Das hat Auswirkungen auf MV.
Ein Termin für eine BVG-Entscheidung steht zwar noch nicht fest, aber
der Beamtenbund in MV ist „verhalten optimistisch.“ Zusammen mit
dem Urteil zugunsten der Professoren sieht der Landesvorsitzende
Dietmar Knecht gute Gründe, „dass man die Beamtenbesoldung nicht
nach Haushaltslage gestalten kann“. Schließlich seien die
Beamten bereits seit 2003 an der Konsolidierung des Landeshaushalts
beteiligt worden, indem sie auf vor dem Urlaub und vor Weihnachten auf
Geld verzichten mussten.
Weihnachtsgeld wurde gekürzt, Urlaubsgeld gestrichen
Das Weihnachtsgeld wurde in MV 2003 deutlich gekürzt. Statt
Zweidrittel eines Brutto-Monatsgehalts bekommen die Staatsdiener nun
je nach Besoldungsgruppe zwischen 48,5 in den untere Gehaltsgruppen
und 37,5 Prozent bei den Spitzenverdienern im November zusätzlich
ausgezahlt. Das Urlaubsgeld – in den meisten Fällen einige Hundert
Euro - wurde 2003 sogar ersatzlos gestrichen.
Für einem Beamten der Besoldungsstufe A11 mit einem Bruttogehalt von
2800 Euro bedeutet eine mögliche Anhebung, dass er statt
1190 Euro rund 1850 Euro an Sonderzuwendung vor dem Fest bekäme - ein
Plus von 660 Euro. Bei 12 680 Beamten, die MV allein in seiner
Kernverwaltung beschäftigt, und rund 4000 weiteren in Landesbetrieben
und –Beteiligungen, würde eine Erhöhung des Weihnachtsgeldes grob
geschätzt dem Land zwischen acht und elf Millionen Euro pro Jahr
kosten.
Beamte protestieren gegen Kürzungen
Über eine mögliche Erhöhung des Weihnachtsgeldes hat das Schweriner
Finanzministerium allerdings noch keine Berechnungen angestellt, so
ein Sprecher von Ministerin Heike Polzin (SPD). Erst einmal müsse das
Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen. Danach könne erst geprüft
werden, ob und wie es auf Mecklenburg-Vorpommern angewandt werden
muss. Ob und wie viel Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird,
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch in Hamburg
protestieren Beamte derzeit gegen geplante Kürzungen.
Bundesbeamte können sich unterdessen dieses Jahr auf doppeltes
Weihnachtsgeld freuen. 2006 war ihnen die Zulage von 60 auf 30 Prozent
eines Monatsgehalts gekürzt werden. In diesem Jahr wird die Kürzung
zurückgenommen. Statt einer Einmalzahlung gibt es allerdings jeden
Monat ein bisschen mehr Gehalt.
Quelle: http://www.nordkurier.de
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Auch im Norden keine
Strafvollzugs-Kooperation
13.02.2012
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- Nachdem bereits in Berlin
und Brandenburg sowie zwischen den Ländern Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsame Lösungen für
Strafvollzugsbelange gescheitert sind, haben in der zweiten
Februarwoche nun auch in Norddeutschland die Gespräche in eine
Sackgasse geführt. Mecklenburg-Vorpommern erteilt den
Kooperationsplänen in Sachen Sicherungsverwahrung mit
Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein eine Absage. Der
Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) bedauert
zutiefst die Unfähigkeit der Politik zur Zusammenarbeit.
-
- Anton Bachl, Bundesvorsitzender im
BSBD, war gerade von den Abstimmungsgesprächen der
Bundestarifkommission im Deutschen Beamtenbund (dbb) aus Berlin
zurückgekehrt, als von den neuen Plänen in Schwerin hörte.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU)
plant eine eigene Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter
in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow und erteilt damit der
Kooperation mit Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein eine
klare Absage. Eine fristgerechte Lösung bis Ende Mai 2013 sei im
Nordverbund nicht möglich, begründete sie ihren Alleingang.
Wesentlicher Streitpunkt waren unterschiedliche Vorstellungen zu
Größe und Ausgestaltung der Zellen. In Bützow soll laut
Ministerin Kuder nun "mit Hochdruck der Bau einer eigenen
Einrichtung zur Unterbringung unserer Sicherungsverwahrten"
vorangetrieben werden. Platz wird dort sein für 20 Personen, was
dem prognostizierten Bedarf bis 2010 entspricht. "Sicher hat
Frau Kuder nicht unrecht, auf das Tempo zu drücken", sagt
Anton Bachl. "Aber das auch im Norden der Republik die
Verhandlungen zur Zusammenarbeit damit gescheitert sind, ist
dramatisch und kann von uns nicht gut geheißen werden." Erst
vor einer Woche hatte er im Zusammenhang mit scheiternden Gesprächen
in Ostdeutschland auf die gravierenden Folgen der politischen Geplänkel
hingewiesen. "Statt sich der Dinge mit Pragmatismus und in
Kooperation mit anderen Bundesländern anzunehmen, lässt man die
Zeit mit politischen Diskussionen und Schuldzuweisungen
verstreichen", hatte Bachl gesagt. Und dass
Mecklenburg-Vorpommern sich aus den Kooperationsgesprächen zurückzieht,
löst keinesfalls die Fragestellungen für die anderen drei
Bundesländer. "Das politische Prestige spielt offenbar eine
größere Rolle als das Geld", kritisiert der
BSBD-Bundesvorsitzende.
- Für Anton Bachl sind diese jüngsten
Entwicklungen, in denen viel zu viel Zeit mit Diskussionen und
Schuldzuweisen vertan wird, wieder Belege dafür, dass Föderalismus
im Strafvollzug nicht funktionieren kann. "Der Steuerzahler
zahlt die Zeche für zunehmende Kleinstaaterei und
unwirtschaftliche Lösungsansätze, die sich daraus ergeben. Statt
gemeinsame größere Anstalten für Sicherungsverwahrte zu
schaffen, die allen bundesdeutschen und europäischen Normen
gerecht werden, versucht jedes Land für sich kleine und Kleinstlösungen
zu basteln. Das verteuert die Unterbringung und nagt gewaltig an
den Personalressourcen." Selbst wenn in Norddeutschland eine
Zusammenarbeit bei den Therapieformen angestrebt würde, entstünden
nicht mehr als kleinste kostenintensive Einheiten. "Aber
offensichtlich scheint sogar das zu scheitern." Darum setzt
sich der BSBD massiv dafür ein, die Länderhoheit im
Justizvollzug mittelfristig wieder zu kippen. Auf ihrer jüngsten
Bundestagung im November hatte die Gewerkschaft dieses Bestreben
erneut unterstrichen und festgestellt, dass der Strafvollzug nur
gemeinsam die anstehenden Aufgaben bewältigen kann.
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- Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor
gefährlichen Straftätern zu schützen. Im Gegensatz zu der
normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die
Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese
Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden
und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert
haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2011
die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für
verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis
spätestens 31. Mai 2013 verfassungskonforme Regelungen zu
schaffen und die Sicherungsverwahrung neu auszugestalten. Die
Sicherungsverwahrung müsse sich stärker als bisher vom
allgemeinen Strafvollzug unterscheiden. Diesen Ansprüchen
versuchen die Bundesländer nun gerecht zu werden. Ein
Anhaltspunkt dazu ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes
Naumburg, das 2011 eine Raumgröße von 20 Quadratmetern zuzüglich
Küchenzeile und Nasszelle mit Dusche empfahl.
Quelle:
http://www.bsbd.de
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BSBD
fordert innovative Lösungen
10.02.2012
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- P
r e s s e e r k l ä r u n g
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vom
05.02.2012
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- Schuldenbremse,
rückläufige Gefangenenzahlen und Zeitdruck bei der
Sicherungsverwahrung zwingen zum sofortigen Handeln
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- Es herrscht vollzugspolitisches Chaos im Strafvollzug der östlichen
Bundesländer. Sachsen-Anhalt will an die gemeinsamen Pläne mit
Sachsen zur Unterbringung der Sicherungsverwahrung in der JVA Burg
nicht mehr gebunden sein. Im Gegenzug schickt Sachsen 80 in
Chemnitz inhaftierte Frauen Ende des Jahres zurück nach
Sachsen-Anhalt. Das dortige Justizministerium unter Leitung von
Prof. Dr. Angela Kolb (SPD) nimmt Verhandlungen zum Frauenvollzug
mit Brandenburg und „einem weiteren Bundesland“ auf, während
Berlin und Brandenburg ihre gemeinsamen Vollzugsüberlegungen
scheitern lassen. Berlin nimmt lieber eine absehbare Klagewelle
wegen unwürdiger Haftbedingungen billigend in Kauf. Ein Hoch auf
den Föderalismus!
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- Das Beispiel des Berliner
Strafvollzuges macht deutlich, was auch anderen Ländern in Sachen
Sicherungsverwahrung blühen kann: Weil nach einem Urteil des
Berliner Verfassungsgerichtshofes die Haftbedingungen nicht
umgehend geändert wurden, sondern zu kleine Zellen immer noch für
menschenunwürdige Haftbedingungen sorgen, steht dort eine
Klagewelle der Betroffenen vor der Tür. Nach Einschätzung von
Experten geht es dabei nicht nur in Einzelfällen um fünfstellige
Entschädigungssummen. Richter sprechen schon jetzt von „vorsätzlicher
weiterer Benutzung unzureichender Zellen“. Justizsenator Thomas
Heilmann (CDU) sieht zwar ein: „Das ist ein Thema, was uns
beschäftigt.“ Gleichzeitig verweist er aber darauf, dass noch
keines der bisherigen Urteile Rechtskraft erlangt habe. Hier wird
wieder auf Zeit gespielt, und die Problemlösung auf den
Stankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
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- „Statt sich der Dinge mit
Pragmatismus und in Kooperation mit anderen Bundesländern
anzunehmen, lässt man die Zeit mit politischen Diskussionen und
Schuldzuweisungen verstreichen“, kritisiert Anton Bachl, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten
Deutschlands (BSBD).
„Hier werden auf vielen Ebenen aus politischen Motiven und
undurchsichtigen Interessenlagen in einer Weise Steuergelder
verschwendet, die als skandalös bezeichnet werden müssen.“
Wirtschaftlichkeit, ein verantwortungsvoller Umgang mit
personellen Ressourcen und vor allem die Interessen des
Steuerzahlers stehen vielfach zurück hinter der Unfähigkeit der
Landespolitiker, gemeinsame Lösungen anzustreben und zu finden. Für
Berlin wären unterbelegte brandenburgische Haftanstalten nutzbar
gewesen, nicht nur im Rahmen der aktuell diskutierten Neuordnung
der Sicherungsverwahrung. Stattdessen lässt man sich treiben
durch gerichtliche Vorgaben, gescheiterte
Kooperationsverhandlungen und den täglichen Konflikten der
Kolleginnen und Kollegen mit den Gefangenen, die sich aus der
unhaltbaren Situation geradezu zwangsläufig ergeben.
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- Die „erheblichen praktischen
Schwierigkeiten“, die die damalige Berliner Justizsenatorin Gisela
von der Aue (SPD) im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit
Brandenburg sah, werden wohl erst dann an Bedeutung verlieren,
wenn sich die Politik in unausweichliche Handlungszwänge manövriert
hat, die ein weiteres Zögern zu Zuwarten nicht mehr zulassen.
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- Mit dem Scheitern der Gespräche
der ostdeutschen Bundesländer, die Sicherungsverwahrung gemeinsam
zu vollstrecken, ist wieder wertvolle Zeit verstrichen, die kaum
noch aufzuholen ist. Es scheint fraglich, wie die Länder ihre räumlichen
Probleme bis Ende Mai 2013 gelöst haben wollen. Die Einschätzung
der sachsen-anhaltinischen Justizministerin, Prof.
Dr. Angela Kolb, „es wäre nicht schaffbar gewesen, in
dieser Zeit die Maßnahmen für alle mitteldeutschen
Sicherungsverwahrten zu realisieren“, ist bei der gezeigten
strategischen und von Einzelinteressen bestimmte
Unentschlossenheit sicher richtig.
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- Aber ohne die Kräfte zu bündeln,
und angesichts der seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom 4. Mai 2011 bereits verstrichenen Zeit wird die Erreichung des
vorgegebenen Zieles immer unwahrscheinlicher. Politische Egoismen
stehen möglichen tragfähigen Kooperationslösungen gegenüber
und behindern deren Realisierung. Drei Sicherungsverwahrte aus Thüringen
und fünfzehn aus Sachsen müssen zum Jahrsende die JVA Burg
verlassen. „Wir können nur weiter an die Länder appellieren,
die Zusammenarbeit weiter zu fördern, statt sie aufzukündigen.
Die Dimension der Aufgabe ist so groß, dass effiziente und für
den Steuerzahler finanzierbare Lösungen nur im Wege der
Kooperation erreicht werden können“, fordert der BSBD-Vorsitzende
Anton Bachl die
beteiligten Landesregierungen zum Umdenken auf. „Innerhalb der
Gewerkschaft haben wir auf der jüngsten Bundestagung im November
erneut festgestellt, dass der Strafvollzug nur gemeinsam die
anstehenden Aufgaben bewältigen kann. Föderalismus
im Strafvollzug funktioniert einfach nicht!“
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- Die Länder steuern nunmehr auf völlig
unwirtschaftliche Kleinsteinheiten für Sicherungsverwahrte und
Frauen zu. Ein kleiner Lichtblick sind die neuen Verhandlungen,
von Sachsen-Anhalt und Prof.
Dr. Angela Kolb (SPD) ausgehend, in Sachen Frauenvollzug. Die
JVA Luckau-Duben könnte mit ihren qualitativ guten
Haftbedingungen und freien Kapazitäten die achtzig Frauen aus
Chemnitz aufnehmen, die Sachsen nach Sachsen-Anhalt zurück zu
schicken gedenkt. „Wir wünschen allen Beteiligten die Einsicht
und die politische Kraft für sachgerechte, schnelle Lösungen, um
die vollzuglichen Situationen in Brandenburg, Thüringen,
Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht eskalieren zu lassen“, sagt Anton
Bachl. Auch wenn die neuen Probleme der beiden letztgenannten
Länder mit etwas weniger Engstirnigkeit gar nicht erst
aufgekommen wären.
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- Zusatzinfo:
- Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- Das Bundesverfassungsgericht hatte
am 4. Mai 2011 alle bestehenden Regelungen zur
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Sämtliche
Vorschriften seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten
nicht vereinbar, begründeten damals die Karlsruher Richter. Da
die Sicherungsverwahrung nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen
Straftätern diene, müsse sie sich deutlicher als bisher von der
Strafhaft unterscheiden und abheben. Die gravierendsten
Auswirkungen hat das Urteil damit auf die Größe und
Ausgestaltung der Hafträume, was die Länder seit nunmehr einem
Dreivierteljahr vor die aktuell diskutierten Probleme stellt.
- Die
Pressemitteilung „Regelungen
zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig“
des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil ist im Internet unter
www.bundes-verfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-031.html
zu finden.
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- Sicherungsverwahrung
in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt)
- Zum
Redaktionsschluss wurde bekannt, dass die Sicherungsverwahrung nun
offenbar doch in der JVA Burg vollzogen werden könnte.
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- Welche
Rolle künftig der geplante Neubau einer nach heutigen
Erkenntnissen überdimensionierten Vollzugseinrichtung im Dreiländereck
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen spielt, wird oder soll,
bleibt abzuwarten.
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- Hintergrund:
Der BSBD ist die größte deutsche gewerkschaftliche
Interessenvertretung der Strafvollzugsbediensteten. Er vertritt
etwa 25.000 Bedienstete in allen Bundesländern – Beamte und
Tarifbeschäftigte - und damit mehr als 70 Prozent aller im
Strafvollzug Beschäftigten. Er ist als eigenständige
Berufsvertretung unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes (DBB)
tätig.
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- Haben
Sie Fragen zur aktuellen Situation im Strafvollzug? Gerne stehen
wir Ihnen für weiterführende Auskünfte zur Verfügung. Bitte
melden Sie sich unter (09421) 923401.
Quelle:
http://www.bsbd.de
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Altersdiskriminierende Besoldung
15.01.2012
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- Nachdem
in der Vergangenheit erfolglos in dieser Angelegenheit geklagt
wurde, gibt es jetzt eine
neue Entwicklung der Rechtsprechung. In mehreren Urteile des Verwaltungsgerichts Halle vom
28.09.2011 (Aktenzeichen 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) hat
dieses den klagenden Beamten rückwirkend Grundgehalt aus der
höchsten Stufe der
jeweiligen Besoldungsgruppe zuerkannt.
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- Nach der Rechtsprechung des EuGH
(Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die
Bezahlung nach Altersstufen (wie im Falle des alten BAT bzw.
BATO) ein Verstoß gegen
das Verbot der Altersdiskriminierung dar, weshalb die betroffenen
Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur
höchsten Altersstufen
geltend machen konnten. Dieser Entscheidung des EuGH schloss
sich
- das Bundesarbeitsgericht in
seinem Urteil vom 10.11.2011, Az. 6 AZR 146/09, auch an.
- Unklar war bisher, ob die
Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts,
- die nur Arbeitnehmer betroffen
hat, auch auf Beamte angewandt werden konnte.
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- Entsprechende Klagen von Beamten
wurden jedoch erstinstanzlich bisher immer abgewiesen,
wobei derzeit entsprechende Berufungsverfahren beim OVG Sachsen
(Az. 2 A 932/10 u. a.) und beim
OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 15.11) anhängig sind.
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- Überraschenderweise hat jedoch
nunmehr das Verwaltungsgericht Halle am 28.09.2011
in insgesamt sieben gleichgelagerten Verfahren gegen die
Deutsche Rentenversicherung
Mitteldeutschland entsprechenden Klagen stattgegeben und gleichzeitig
die Berufung nicht zugelassen. Ob
die Deutsche Rentenversicherung hiergegen einen Antrag auf
Zulassung der Berufung
gestellt hat, ist derzeit nicht bekannt, wohl aber anzunehmen.
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- Auf Grund dieser Tatsache und
unter der Berücksichtigung, dass mehrere Verfahren beim
OVG Sachsen und OVG Berlin-Brandenburg anhängig sind sowie der Tatsache, dass zum 31.12.2011 die
Verjährung droht, raten wir an, soweit dies noch nicht
erfolgt ist, gegen die Besoldung Widerspruch einzulegen, um eine
Hemmung
- der Verjährung herbeizuführen.
Hierzu kann ein beiliegendes Musterschreiben verwendet
werden.
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- Zu beachten ist jedoch, dass ein
Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nur
hinsichtlich der alten Regelung des Landesbesoldungsrechts in
Betracht kommt. Zudem
können Beamte, die erst im Jahr 2011 den entsprechenden
Widerspruch eingelegt haben
oder einlegen werden, auf Grund der dreijährigen
Verjährungsfrist maximal
ihre Ansprüche bis zum 01.01.2008 rückwirkend geltend machen. Diejenigen, die ihre Ansprüche
durch Widerspruch bereits früher geltend gemacht haben
oder Anträge gestellt haben, können noch weiter zurückgehen
und müssten demgemäß in
dem Musterwiderspruch die Jahreszahl entsprechend ändern.
Hierauf weisen wir
ausdrücklich hin.
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- Zwischenzeitlich ist das Gesetz
zur Neuregelung des Besoldungsrechts ... in Kraft getreten. Damit wurde das
Besoldungsdienstalter durch Erfahrungszeiten abgelöst, gegen
das keine Bedenken
bestehen. Somit kann eine entsprechende Nachzahlung maximal bis zum ....2011 geltend gemacht
werden.
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- Hanno Schulz
- Landesvorsitzender des Bund
Deutscher Kriminalbeamter
- Landesverband Sachsen Anhalt
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- Qelle: kripo aktuell vom
21.12.2011
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