|
|
|
Gespräch mit der FDP
15.04.2024 |
|
- Schwerin, 05.04.2024.
"Wir brauchen endlich mal einen richtig großen Wurf", sagte René Domke,
Vorsitzender des FDP Landesverbandes und der FDP Fraktion im Landtag MV,
anlässlich eines Gesprächs zwischen BSBD und FDP zum Thema "Attraktivität
und Perspektiven in Besoldungsstruktur und beruflicher Entwicklung".
In einem zweistündigen Austausch wurden
durch den BSBD Wege aufgezeigt, die Attraktivität unserer Berufsgruppen
signifikant zu steigern und damit dem steigenden Konkurrenzdruck im
Wettstreit mit den benachbarten Bundesländer um Fachkräfte und
Auszubildende zu begegnen.
René Domke, welcher auch als Mitglied
des Finanz- und des Rechtsausschusses fungiert, regte dabei an, zusätzlich
das Mittel "Petitionen" zu nutzen, um die Interessen des Verbandes stärker
in den Fokus zu rücken.
v. l. n. r.: Alexander Mrowiec, Ines
Greil, Stanley Mengel, René Domke, Matthias Nicolai, Matthias Kleemann
|
|
Treffen der AG Justiz M-V
03.04.2024 |
|
- Schwerin, 27.03.2024.
Erfahrungen teilen, Schnittmengen ausloten
und gemeinsame Vorgehensweisen koordinieren - dafür trafen sich heute die
Vertreter der Justizgewerkschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Sylvia Kühn für den Deutschen Amtsanwaltsverein (DAAV), Katja Rosenau für
die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Christian Meier für den Bund
Deutscher Rechtspfleger (BDR) und Matthias Nicolai für den Bund der
Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD) im Rahmen der
Arbeitsgemeinschaft Justiz, in der königlichen Dampfwäscherei.
Trotz unterschiedlicher Aufgabenbereich
kamen die Mitglieder der AG Justiz schnell überein, dass für die
Zukunftsfähigkeit der Justiz und damit der Sicherung rechtsstaatlicher
Aufgaben, im Wettstreit mit Bund und Ländern um Fachpersonal und
Auszubildende, die Weiterentwicklungen der Besoldungsstruktur,
insbesondere die Anhebung der Eingangsämter, die Veränderung der
Stellenobergrenzen zugunsten der Beförderungsämter und die Anhebung von
Zulagen, wie bereits in anderen Bundesländern geschehen, alternativlos
erscheint.
Die AG Justiz fordert daher, neben der
Besetzung aller offenen Stellen und einer deutlichen
Attraktivitätssteigerung für alle Laufbahngruppen und Einstiegsämter in
der Justiz, die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung um dieser
Wettbewerbsspirale, welche letztendlich die finanzärmeren Bundesländer
benachteiligt, entgegenzuwirken.
v. l. n. r.: Christian Meier, Katja
Rosenau, Matthias Nicolai und Sylvia Kühn
|
|
Treffen mit der SPD
29.03.2024 |
|
- MdL Bernd Lange: "... um die kümmern, die noch
da sind ..."
-
- Neubrandenburg, 21.03.2024
Heute trafen sich die Mitglieder des BSBD Landesvorstandes Matthias
Kleemann und Matthias Nicolai mit dem Mitglied des Landtags
Mecklenburg-Vorpommerns Bernd Lange, Sprecher für Polizei und Strafvollzug
sowie Mitglied des Innen- und Rechtsausschuss für die SPD Fraktion.
-
- v. l. n. r.: Matthias Kleemann,
Bernd Lange und Matthias Nicolai
-
- Als ehemaligem Uniformträger im
operativen Polizeivollzugsdienst, der sich seine ersten Sporen als
Streifenpolizist verdiente, waren Herrn Lange die Forderungen und
Argumente des BSBD Landesvorstands nicht fremd und stießen bei ihm auf
offenen Ohren.
- Dabei zog er auch Parallelen zum
Polizeivollzugsdienst des Landes M-V, wo es in den vergangenen Jahren
gelungen sei, die meisten dieser Probleme zu lösen, so das
Fraktionsmitglied der SPD.
-
- Für Herrn Lange war klar, dass die
Berufsbilder für Justizvollzugsdienst, Justizwachtmeisterdienst und
ambulante Straffälligenarbeit, als Teil der inneren Sicherheit, gerade mit
Blick auf die beruflichen Entwicklungsperspektive attraktiver gestaltet
werden müssen.
- In der Vergangenheit, so Herr Lange, sei
vieles aus dem Blick verloren worden, obwohl Schlagworte wie
"Vereinbarkeit von Beruf und Familie" oder Mitarbeiterzufriedenheit" nach
wie vor ungehemmt Verwendung finden würden.
- Es würde immer noch zu viel darüber
geredet, aber zu wenig dafür getan, stellte das Landtagsmitglied fest.
- So seien letztendlich immer mehr
Probleme aufgelaufen, die nicht gelöst wurden.
-
- Die Identifizierung der Mitarbeiter mit
dem Beruf und der Dienststelle könne am Ende nur durch die Schaffung von
Anreizen und Motivation entwickelt werden, führte Herr Lange weiter aus.
- Daher sollten Laufbahnen grundsätzlich
mehr als nur drei Stufen beinhalten,
- so dass Beispielsweise für Beamte im
mittleren Dienst, die während der Abwesenheit der Behördenleitung in
Nacht- und Wochenenddiensten die Dienststellen leiten, das Endamt A10 oder
A11 angebracht erscheint.
-
- Ein höherer Nachteilsausgleich für
Schicht-, Wechselschicht- und Wochenenddienste seien weitere monetäre
Anreize.
-
- Insgesamt müsse sich vor allem um
diejenigen gekümmert werden, die noch da sind.
-
- Die Erfüllung des
Resozialisierungsauftrags, des Sicherungsauftrag als auch die
Eigensicherung sind ohne Personal nicht machbar, schloss das
Fraktionsmitglied der SPD.
|
|
BSBD Bundeshauptvorstand tagt in Erfurt
18.03.2024 |
|
- Teilnehmer des Bundeshauptvorstandes 2024
-
-
- Vom 12. bis 14. März 2024 tagte der
Bundeshauptvorstand des BSBD in Erfurt. In den drei Tagen wurde eine
Vielzahl an Themen diskutiert und Beschlüsse für gemeinsame Standpunkte
gefasst.
-
- Ein umfangreiches Tagungsprogramm mit breit
gefächerten Themen zeigt wieder einmal, was die Föderalismusreform dem
Justizvollzug in den Bundesländern beschert hat. Nach Abschluss der
Tarifverhandlungen im Dezember 2023 kämpfen nun die einzelnen
Landesverbände um die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des
Tarifergebnisses auf Beamten und Versorgungsempfänger. Auch die erkämpfte
Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, im Maßregelvollzug und im
Justizvollzug muss auf den Beamtenbereich übertragen werden. Daran wurde
noch einmal eindringlich appelliert.
-
- Organisatorische Themen des BSBD aber auch die
Sorgen und Nöte der Bediensteten im Vollzug wurden intensiv diskutiert.
Zahlreiche Unterschiede wie z.B. die Höhe der
Vollzugsdienstzulage/Gitterzulage, Personalausstattung, Ausbildung,
Personalentwicklung und Laufbahngestaltung wurden im Sitzungsverlauf
deutlich.
-
- Die Stärkung des Berufsbildes in der
Öffentlichkeit, gerade wegen des Fachkräftemangels, ist wichtig und muss
dauerhaft erfolgen. Der Justizvollzug ist Bestandteil der inneren
Sicherheit und in diesen muss investiert werden. Investitionen die die
Mitarbeitenden in den Anstalten spüren können, dass zählt und motiviert
auch weiterhin an 365 Tagen rund um die Uhr.
-
- Quelle: www.bsbd.de
|
|
BSBD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...
05.03.2024 |
|
- ... – Projektable Überschneidungen
-
- Schwerin, 01.03.2024
.
In einem zweistündigem Austausch erörterten der BSBD Landesvorstand und
Constanze Oehlrich, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
Mitglied des Rechtsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern,
- die durch den BSBD gemachten Vorschläge
zur Verbesserung bei der Nachwuchsgewinnung und Motivation des
Stammpersonals in den Bereichen Justizvollzugsdienst,
Justizwachtmeisterdienst und ambulanter Straffälligenarbeit.
-
- Dabei ging es dem Landesvorstand vor
allem darum, bereits bestehende monetäre Wettbewerbsnachteile im Bezug auf
die angrenzenden Bundesländer und Bundesbehörden aufzuzeigen und der
daraus erwachsenen Bedrohung, der Durchführung rechtsstaatliche Aufgaben
nicht mehr im vollen Umfang gerecht zu werden.
-
- v. l. n. r.:
Alexander Mrowiec, Constanze Oehlrich, Matthias Nicolai und Stanley
Mengel
-
- Frau Oehlrich zeigte sich sehr
interessiert an den Berufsbildern der durch den BSBD vertretenen Gruppen
und den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen für der Erfüllung
gesetzlicher Aufgaben.
- Sie zeigte viel Verständnis für die
Interessen des Landesvorstandes und betonte die projektablen
Überschneidungen bei den Themen menschenwürdige Unterbringung,
Resozialisierung und angemessener Besoldung.
- Abschließend wurde vereinbart, die
Zusammenarbeit künftig weiter zu vertiefen.
-
- Matthias Nicolai
|
|
Justizministerin ...
05.03.2024 |
|
- ... empfängt BSBD Landesvorstand
-
- Schwerin.
Am 28. Februar 2024 trafen sich der BSBD
Landesvorstand und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und
Verbraucherschutz, Frau Jacqueline Bernhardt, zum Gespräch im
Justizministerium.
- Des Weiteren waren der persönlicher
Referent der Ministerin, Sandro Smolka , die stellvertretende Leiterin
Abteilung 2, Frau Gloria Arndt sowie im späteren Verlauf auch der
Abteilungsleiter 1, Otmar Fandel, anwesend.
- Das Gespräch war geprägt von einer sehr
offenen und konstruktiven Atmosphäre.
-
- Zunächst stellte Frau Bernhardt das
Modernisierungs- und Organisationskonzept (MOK) "Vollzug- und
Straffälligenkonzept 2030" vor.
- Diese MOK´s sind Notwendig, um die durch
das Personalnachbesetzungskonzept der Landesregierung eingesparten und
einem Stellenpool zugeführte Stellen, für die jeweiligen Landesbehörden,
zurückzugewinnen.
-
- Über die Ausgangssituation im
Justizvollzug berichtete Frau Bernhardt, dass Mecklenburg-Vorpommern
personell das drittälteste Bundesland sei, wobei der Bevölkerungsanteil im
Erwerbsalter weiter abnehme.
- Durch den Personalmangel können in den
Jahren 2020 bis 2030 im Schnitt 3,9% bis 5% der Stellen im Justizvollzug
nicht mehr besetzt werden. Von den 1282 Haftplätzen im Land sind derzeit
1005 belegt.
-
- Um der bevorstehenden
Pensionierungswelle entgegenzutreten sind bis Ende 2025
Personalbedarfserhebungen im Justizvollzug und im LaStar geplant. Das
Ergebnis dieser Erhebung wird, in Absprache mit dem Finanzministerium, im
MOK Berücksichtigung finden.
- Ferner wurde mit dem Finanzministerium
vereinbart, dass bis 2028 zwei AVD Anwärterklassen pro Jahr ausgebildet
und bis zum 31.12.2027 bis zu 10 Stellen doppelt besetzt werden können, z.
B. um Dienstunfähigkeit oder Langzeiterkrankungen zu kompensieren.
- Des Weiteren wird die Digitalisierung
des Strafvollzuges weiter vorangetrieben und das zentrale behördliche
Gesundheitmanagement sowie das Coaching- und Supervisionsangebot erhöht um
die psychische Belastbarkeit der Mitarbeiter zu stärken.
-
- v. l. n. r.: Stanley
Mengel, Andreas Loeck, Justizministerin Jacqueline Bernhardt, Alexander
Mrowiec und Matthias Nicolai
-
- Trotz 277 nicht belegten Haftplätze hält
das Land weiter an den bestehenden Standorten fest, um eine effektive
Binnendifferenzierung zu ermöglichen und optimale Resozialisierung zu
erreichen. Dies wird durch weitere bauliche Veränderungen in den
Justizvollzugsanstalten erreicht. Doppelzellen sollen weiter in
Einzelzellen umgerüstet werden.
- Unter anderem wird in der JVA
Neustrelitz, nach Sanierung der meisten Hafthäuser, ein von den
Renovierungsmaßnahmen ausgeschlossenes Haftgebäude eine Umnutzung
erfahren, um so Personal freizusetzen und Sanierungskosten einzusparen,
die im Rahmen der Baumaßnahmen anderweitig genutzt werden können.
- In der JVA Bützow sollen die weiblichen
Gefangenen zukünftig im modernisierten B-Flügel untergebracht werden, wo
es dann ausreichend Haftplätze und optimale Bedingungen für den
Frauenvollzug gibt.
- Die Haftkrankenabteilung wird dauerhaft
geschlossen. Dafür wird eine kleinere Abteilung im C-Flügel untergebracht
werden.
-
- Alles in Allem unternehme das
Justizministerium sehr viel für seine Beschäftigten, um diese auch in
Zukunft zu entlasten und die Aufgabenbewältigung effektiver zu gestalten,
so die Justizministerin.
- Dazu arbeite es regelmäßig mit den
Leiterinnen und Leitern der Justizvollzugsanstalten zusammen.
-
- Im weiteren Gesprächsverlauf versuchte
der BSBD Landesvorstand den Fokus stärker auf die Schaffung von Anreizen
und Zukunftsaussichten für die Mitarbeiter zu lenken, um durch berufliche
Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven mittel- und langfristig die
Motivation der Beschäftigten zu stärken, den Konkurrenzdruck bei der
Nachwuchsgewinnung gegenüber den angrenzenden Bundesländern zu mildern und
der Personalflucht, auch mittels innerer Kündigung, entgegenzutreten.
- Im Zuge dessen wurden natürlich auch die
Modernisierung der Entgeltordnung und der Laufbahnverordnung, die
Möglichkeit für den prüfungsfreien Bewährungsaufstieg in den gehobenen und
höheren Dienst, die Anpassung und deutliche Erhöhung der Zulagen,
- die Schaffung einer Erschwerniszulage
(Sicherheitszulage) für den Justizwachtmeisterdienst, die Schaffung
zusätzlicher Möglichkeiten zum vorzeitigem Erreichen der Altersgrenze
(über Altersteilzeitregelungen oder Arbeitszeitmodelle) und die Senkung
der Lebensaltersgrenze für den gehobenen Vollzugsdienst sowie die freie
Heilfürsorge angesprochen.
-
- Nicht zuletzt warb der BSBD
Landesvorstand um Unterstützung bei der Wiedereinführung einer
bundeseinheitliche Besoldung.
- Der BSBD Landesvorstand regte ferner die
Anhebung der Höchstaltersgrenze für Einstellungen in den
Vorbereitungsdienst sowie die Übernahme der befristet eingestellten
Tarifbeschäftigten in den Justizvollzugsanstalten an.
-
- Des Weiteren schlug der BSBD
Landesvorstand vor, aufgrund vieler Schnittstellen zwischen
Justizwachtmeisterdienst und Justizvollzugsdienst bei den Themen
Sicherheit, Kommunikation, Stoffe- und Drogenkunde, Deeskalation oder
Selbstverteidigung, erstgenannten die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen des Justizvollzugsdienstes zu gewähren.
-
- Abschließend befassten sich die
Teilnehmer des Gesprächs mit den Auswirkungen der Erhöhung des
Eingangsamtes für den sogenannten einfachen Dienst von A4 auf A5, im
Rahmen der Besoldungsstrukturanpassung.
- Hier stellte Frau Bernhardt eine
Überprüfung des Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, durch das
Finanzministerium, zum Ende des Jahres in Aussicht.
-
- Matthias Nicolai
|
|
Treffen mit der CDU Fraktion
26.02.2024 |
|
-
Schwerin,
20.02.2024.
Im Gespräch mit Sebastian Ehlers, Mitglied im
Rechtsausschuss des Landtags MV für die CDU Fraktion, lenkte der BSBD
Landesvorstand MV die Aufmerksamkeit auf die wachsenden Herausforderungen
und immer drängender werdende Probleme in den Justizvollzugsanstalten, im
Justizwachtmeisterdienst und im Landesamt für ambulante
Straffälligenarbeit.
Der BSBD führt dazu aus, dass sowohl die Gewaltbereitschaft als auch
die Gewaltverstöße gegenüber Kolleginnen und Kollegen in den
Justizbehörden unseres Landes spürbar zugenommen haben. Dabei verwies der
BSBD auch auf den Zuwachs psychisch auffälligen Klientels, welches
spezielle Betreuungs- und Sicherheitsvorkehrungen, sowohl bei der
Verfahrenssicherung als auch beim Vollzug der Freiheitsstrafe benötige.
Nicht zuletzt erhöhten geplante Gesetzesänderungen, etwa im
Sanktionsrecht oder die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für Gerichte
und Staatsanwaltschaften die Arbeitslast für die Beschäftigten enorm.
All dies geschehe unter dem Druck der Personaleinsparung seitens der
Landesregierung,
bei einem chronischem Mangel an geeigneten Bewerbern für viele offenen
Stellen.
Die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug,
Justizwachtmeisterdienst und der Straffälligenarbeit haben in der
Vergangenheit deutlich gelitten.
Nun bedürfe es dringender Initiativen, um die Arbeitsplätze in diesen
Bereichen wieder attraktiver zu gestalten und die Justiz in MV zu einem
interessanten Arbeitgeber zu machen.
-
-
-
- Um dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken forderte der BSBD die CDU
Fraktion auf, die Vorschläge des BSBD Landesverbandes MV, für mehr Anreize
und Perspektiven in diesen Berufsfeldern der Justiz und damit die
Gewinnung neuer Mitarbeiter und Motivierung des Stammpersonals, zu
unterstützen.
- Diese sind im einzelnen:
- eine aufgabenorientierte Personalplanung und die Besetzung aller
offener Stellen,
- die Modernisierung der Entgeltordnung und der Laufbahnverordnung,
welche die verschiedenen Berufsbereiche berücksichtigt und die
Attraktivität merklich steigert, z. B. durch die Änderung der
Stellenobergrenzenverordnung
zugunsten der oberen Besoldungsgruppen einer Laufbahn, der Anhebung der
Eingangsämter und der Anhebung des Endamtes, die Fortschreibung der
Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen,
- die Schaffung der Möglichkeit für den prüfungsfreien
Bewährungsaufstieg in den gehobenen und höheren Dienst,
- eine Anpassung und deutliche Erhöhung der Zulagen für den
Schichtdienst, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Justizvollzugszulage und dem
Anwärtersonderzulage
- die Schaffung einer Erschwernisszulage (Sicherheitszulage) für den
Justizwachtmeisterdienst
- die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zum vorzeitigem Erreichen der
Altersgrenze (über Altersteilzeitregelungen oder Arbeitszeitmodelle)
- bundeseinheitliche Besoldung.
- Herr Ehlers zeigte durchaus Interesse an den Forderungen des BSBD und
bestätigte, dass nachdem in den vergangenen Jahre der Blick verstärkt auf
Richter und Polizei gerichtet war, nunmehr der Justizvollzug und der
Justizwachtmeisterdienst in den Fokus rücken müssen.
- Das sei keine Frage des finanziellen Budget, sondern vielmehr eine
Frage der Schwerpunktsetzung der Landesregierung.
-
- Matthias Nicolai
|
|
Finanzministerium MV
26.02.2024 |
|
- Fahrradleasing für Landesbeschäftigte in
Vorbereitung
Das Landesamt für Finanzen bereitet derzeit eine europaweite
Ausschreibung vor.
Beschäftigte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern haben schon bald
die Möglichkeit, Fahrräder sowie E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen zu
leasen.
Private Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bieten bereits seit längerem
derartige Modelle für ihre Beschäftigten an. Für Beschäftigte der
Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist dies jedoch erst seit dem 1.
Januar 2024 realisierbar. Denn der neue Tarifvertrag der Länder ermöglicht
es erstmals, dass Tarifangestellten die Nutzung von Leasingfahrrädern und
-E-Bikes per Entgeltumwandlung angeboten werden kann. Zuvor galt dies nur
für Beamtinnen und Beamte.
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Fahrradfahren fördert nicht nur die
Gesundheit, sondern ist auch gut für unsere Umwelt. Daher freue ich mich
sehr, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes bald die
Möglichkeit gibt, Fahrräder kostengünstig zu leasen. Wir arbeiten derzeit
an einem Verfahren, um dies unbürokratisch und schnell zu ermöglichen.
Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Gesundheitsförderung unserer
Beschäftigten, sondern kommen auch unserem Ziel einer klimaneutralen
Landesregierung ein Stück näher.“
Das Leasing soll komplett digital über die Nutzung von Onlineportalen
erfolgen. Zusätzlich sollen aber auch Händlerinnen und Händler vor Ort
einbezogen werden, sodass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die
Fahrräder vorab auch direkt in Augenschein nehmen zu können. Die
Finanzierung wird mithilfe einer automatischen Anpassung der Bezügezahlung
durch den Arbeitgeber vorgenommen. Nach dem Leasing soll für die
Beschäftigten eine Kaufoption bestehen. Dem Land entstehen dadurch keine
Kosten.
Aktuell werden vom zuständigen Landesamt für Finanzen
Mecklenburg-Vorpommern die für die Ausschreibung notwendigen
Vergabeunterlagen erstellt. Die europaweite Ausschreibung soll ab März
erfolgen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass das
Fahrradleasing den Beschäftigten ab dem 4. Quartal 2024 zur Verfügung
steht.
Hier die Pressemitteilung:
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1666909
|
-
|
dbb mv:
Klares Bekenntnis ...
26.02.2024 |
|
- ... zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- "Der dbb m-v und seine Fachgewerkschaften
bekennen sich uneingeschränkt zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Meinungsvielfalt als unverrückbare Grundlagen unseres gesellschaftlichen
Zusammenlebens", so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht, "diese
freiheitlich-demokratischen Grundlagen müssen im öffentlichen Dienst
jederzeit für jedermann zweifelsfrei erkennbar und gewährleistet sein,
egal ob im Bundes-, Landes- oder Kommunalbereich."
-
- Zu den wichtigen Überzeugungen des dbb m-v
gehören:
-
- Ein gut aufgestellter und motivierter
öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität und
gesellschaftliche Akzeptanz unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung.
-
- Rechtsstaatlichkeit bedeutet Verlässlichkeit bei
der Einhaltung und Durchsetzung aller Gesetze sowie bei der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit durch den öffentlichen
Dienst. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Möglichkeit einer
zeitnahen gerichtlichen Überprüfung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung.
-
- Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt, den
Wettstreit um die besten Ideen und die anschließende Akzeptanz von
Mehrheitsentscheidungen. Meinungsvielfalt ist legitim, solange sie sich im
Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und außerhalb jeder
Form von Extremismus bewegt.
-
- Die Achtung der Menschenwürde, Respekt, Toleranz
sowie Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit sind Voraussetzungen für die
Bildung, Verbreitung und Durchsetzung von Überzeugungen.
-
- Diesen Wertekanon erwartet der dbb m-v auch von
allen Parteien, die sich zur Wahl stellen.
-
- "Wichtig ist uns auch, dass sich die Bürgerinnen
und Bürger auf die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst
verlassen können. Sie haben einen Eid auf unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung geleistet und sind ihr in
besonderer Weise verpflichtet. Im Ausnahmefall müssen die bestehenden und
wirksamen Disziplinierungsinstrumente angewandt werden. Wer nicht mit
beiden Beinen auf unserem freiheitlich-demokraschen
Fundament steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen!“, so Knecht
abschließend.
Quelle: www.dbb-mv.de |
-
|
BBBank NEWS |
|
- Partnervorteile für BSBD Mitglieder
-
- Liebe
Kooperationspartner/Innen,
- wir haben unsere
Vorteile für Eure Mitglieder erweitert:
-
JETZT NEU:
Baufinanzierung mit bestem BBBank-Zins
-
JETZT NEU:
0,– Euro für Visa ClassicCard
- Schwarze VisaCard
inkl. Versicherungsleistungen zum Sonderpreis von 29,90 Euro p. a.
-
-
Weiterhin gültig sind folgende
Vorteile:
-
-
Das Girokonto der BBBank
mit bis zu 200,– Euro Startprämie für dbb-Mitglieder und Eure Angehörigen
-
Das junge Girokonto für
alle unter 30 ohne Kontoführungsentgelt mit bis zu 200,– Euro Startprämie
-
Online-Wunschkredit
- weltweit
gebührenfrei Geld abheben mit der
Visa DirectCard (Ausgabe
einer Debitkarte)
- Alle Details sind
auf unserer Homepage
www.bbbank.de/dbb zu finden.
- Für Fragen stehe ich
gerne zur Verfügung.
-
- Antje Stets
- e-mail:
antje.stets@bbbank.de
|
|
Amtsangemessene Alimentation
12.01.2024 |
|
- In einem Erlass des Finanzministeriums MV, vom
02.01.2024 ist das Landesamt für Finanzen gebeten worden
Abschlagszahlungen in voller Höhe auf die nach dem Gesetzentwurf über
die "Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern",
rückwirkend zum 1. Januar 2023, zum technisch nächstmöglichen
Zeitpunkt, mit den laufenden Bezügen zu leisten.
- Eine entsprechende Information soll demnächst auf
der Homepage des Landesamtes für Finanzen erfolgen.
Dies betrifft im Einzelnen:
1. die lineare Erhöhung der Dienst- und
Versorgungsbezüge der Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung A sowie
den Besoldungsgruppen R 1und R 2, (für die Erfahrungsstufe mit dem
Anfangsgrundgehalt um 3 Prozent, in der jeweils belegten zweiten
Erfahrungsstufe um 2 Prozent und in der jeweils dritten belegten
Erfahrungsstufe um 1 Prozent) sowie die Erhöhung des Grundgehalts der
Besoldungsgruppe W 1 um 1 Prozent,
2. die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
um 3 Prozent,
3. die Erhöhung der
Familienzuschläge (mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9, B 10 und B 11)
für das jeweils erste und zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 175
Euro, sowie
- den Erhöhungsbetrag beim Familienzuschlag für
das jeweils erste und zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 60
Euro in der Besoldungsgruppe A 4, in Höhe von 55 Euro in der
Besoldungsgruppe A 5 und in Höhe von 40 Euro in der Besoldungsgruppe
- A 6,
- den Familienzuschlag für das dritte und jedes
weitere zu berücksichtigende Kind in Höhe von 700 Euro,
-
- 4. die Erhöhung des Grundbetrages der
jährlichen Sonderzahlung und des kinderbezogenen Sonderbetrages (mit
Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9, B 10 und B 11).
- Der Bemessungssatz der jährlichen Sonderzahlung
wird angehoben,
für die Besoldungsgruppen bis A 9 von 38,001
Prozent auf 40 Prozent,
für die Besoldungsgruppen von A 10 bis A 12 sowie
für C 1 von 33,3 Prozent auf 35 Prozent sowie
ab Besoldungsgruppe A 13 bzw. C 2 aufwärts sowie
in den Besoldungsordnungen
B, R und W von 29,382 Prozent auf 30 Prozent.
Der kinderbezogene Sonderbetrag für jedes zu
berücksichtigendes Kind wird von 25,56 Euro auf 300 Euro angehoben.
- Von dieser Abschlagsregelung sind die im
Gesetzesentwurf vorgesehenen Familienergänzungszuschläge, welche nur
gewährt werden, soweit der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht
gewahrt ist (wenn der Hinzuverdienst den Höchstbetrag einer geringfügigen
Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 N. 1 SGB IV (Minijob) nicht erreicht wird),
nicht erfasst.
- Hierzu wird ein gesonderter Einführungserlass
ergehen.
|
|
Weihnachtsfeiern des OV Bützow, ...
12.01.2024 |
|
- ... Traditionen müssen erhalten bleiben
-
- Auch dieses Jahr hat der Ortsverband Bützow zur
traditionellen Weihnachtsfeier in den Bützower Hof geladen.
-
- Es wurden in der Vorweihnachtszeit 3
Weihnachtsfeiern von unserer Schatzmeisterin Jeanette organisiert. So
hatten auch unsere Mitglieder die im Schichtdienst tätig sind, die
Möglichkeit an einer Veranstaltung teilzunehmen. Während den
Veranstaltungen wurde bei Ente und Fisch geschmaust und getrunken. Dabei
konnten viele gute Gespräche mit gewerkschaftlichen, dienstlichen und
privaten Hintergrund geführt werden.
-
-
- Am 06.12.2023 wurde unser ehemaliger Vorsitzender
und langjähriges Mitglied Hans- Jürgen Papenfuß vom Landesvorsitzenden
Matthias Nicolai geehrt und in den gewerkschaftlichen Ruhestand
verabschiedet.
-
- F. Lehmann
|
|
Bowlingabend der
Ortsgruppe ...
12.01.2024 |
|
- ... der Justizwachtmeister im BSBD
-
- Wie sagt man so schön bei uns in
Mecklenburg – Vorpommern, was mehr als drei Mal stattfindet ist Tradition.
- Somit haben wir am 24.11.23 traditionell
unser BSBD – Bowlingturnier durchgeführt.
- Die Beteiligung war trotz
krankheitsbedingter Ausfälle noch sehr hoch. Wir haben mit 12 Kollegen und
Kolleginnen,
- verteilt auf zwei Bahnen in mehr als
zweieinhalb Stunden die drei erst Platzierten heraus gespielt, nebenbei
wurde lecker gespeist und sich rege bei dem ein oder anderen Getränk
ausgetauscht.
-
-
- Im Anschluss fand die Siegerehrung
standesgemäß auf dem Siegertreppchen statt.
- Der Vorstand des Ortsverbandes der
Justizwachtmeister gratuliert nochmals herzlichst dem Kollegen Mark
Fischer zum dritten, Sebastian Horn zum zweiten sowie Heiko Neumann zum
ersten Platz.
- Zusätzlich zu den Urkunden hat der
Ortsverband für die drei erst Platzierten je einen Präsentkorb zur
Verfügung gestellt.
-
- Wir wünschen allen Mitgliedern des BSBD
- MV ein Gesundes neues Jahr und hoffen auch in diesem Jahr auf gute
Zusammenarbeit.
|
|
Beisitzer benannt
12.01.2024 |
|
-
Bereits
Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurden die Aufgabenfelder der
Vertretungen für die Jugend und
die Senioren im BSBD Landesverbandes MV neu besetzt.
-
- Auf seiner Sitzung am 10.12.2023 beschloss der
Landesvorstand Julia Wolter als
Jugendvertreterin und Bernd Raubold als Seniorenvertreter zu benennen.
-
- Wir wünschen ihnen zukünftig ein "glückliches
Händchen" bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und danken gleichzeitig
Alexander Mrowiec und Helmut Halwahs, als jeweilige Amtsvorgänger, für ihr
jahrelanges Engagement in dieser Funktion.
|
|
Regierung hält ...
07.01.2024 |
|
- ... an Übertragung des Tarifergebnisses auf
ihre Landesbeamten fest
-
- Bei einem Gespräch der gewerkschaftlichen
Spitzenorganisationen mit Finanzminister Dr. Heiko Geue, am 04.01.2024,
bestätigte dieser die beabsichtigte Übertragung des TdL-Abschlusses auf
die Besoldung und Versorgung.
- Dazu fühle sich die Landesregierung dem
Koalitionsvertrag, der bereits gleichlautenden Passus enthält,
verpflichtet.
-
- Damit könnte möglicherweise die Auszahlung der
Inflationskostenpauschale zeitgleich mit der Auszahlung für die
Tarifbeschäftigten erfolgen, welche bereits durch das Landesamt für
Finanzen Mecklenburg-Vorpommern für den 29.02.2024 bestätigt wurde.
-
- Ein konkreter Gesetzentwurf soll den
Gewerkschaften voraussichtlich Mitte Januar zur Beteiligung vorliegen.
-
- Matthias Nicolai
|
|
Fortbildung "Krav Maga"
04.01.2024 |
|
-
Vom
01. bis 03.03. und 22. bis 24.11.2023 fand für die Bediensteten des
Justizvollzugs MV erstmalig die Fortbildung "Krav Maga" statt. Das Krav
Maga ist bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil der
Anwärterausbildung. Im Rahmen der Fortbildung wurden nun die Inhalte
aufgefrischt bzw. an bisher nicht-geschulte Kolleginnen und Kollegen
vermittelt. Ziel war das Erlernen effizienter
Selbstverteidigungstechniken, die im Ernstfall einfach und intuitiv
umgesetzt werden können. Eine Besonderheit stellt die Flexibilität des
Systems dar, welches die individuellen Stärken und Schwächen der
Teilnehmenden berücksichtigt und niemanden in starre Bewegungsabläufe
zwingt: Krav Maga ist für jede/n geeignet, ob Frau, Mann, Kind, alt, jung,
mit oder ohne körperliche Einschränkungen.
-
- Aus dem endlosen Repertoire an Techniken
wählten die engagierten und hochmotivierten Trainer die für die Arbeit im
Justizvollzug sinnvollen Mechaniken aus. Dementsprechend lag der
Schwerpunkt auf Techniken, die, neben der Eigensicherung, die Deeskalation
der Situation und Vorbereitung vollzuglicher Maßnahmen gewährleisten. Die
Trainer arbeiteten hierbei nach dem von KRAVolution entwickelten System,
in welchem sie zuvor spezifisch und intensiv geschult wurden.
-
- Den Beginn jeder Einheit, bildete eine
spielerische Erwärmung. Neben der Freude an Bewegung und Stärkung der
Gemeinschaft diente dies vor allem der Vorbereitung auf die folgende
intensive körperliche Tätigkeit.
Anschließend wurden die Techniken detaillierte vorgeführt und besprochen.
- Im Anschluss wurden die Mechaniken
Schritt für Schritt mit wechselnden Partner/innen eingeübt, wobei die
Trainer korrigierten und bei fortgeschrittenen Teilnehmer/innen
zusätzliche spezifische Details vermittelten. Hierbei wurden alle
Teilnehmenden auf ihrem individuellen Leistungsniveau abgeholt, wodurch
der Spaß bei allen durchgehend an erster Stelle stand. Nach der
Verinnerlichung der Techniken erfolgte ein sogenannter "Dynamic Drill".
Hierbei mussten die Teilnehmenden die gelernten Techniken auf eine
spontane Konfrontation hin anwenden.
-
-
- Den Abschluss bildete ein jeweiliges
"Szenario". Hierbei wurden die Teilnehmenden nach einer intensiven
Belastung und dem Aussetzen körperlichen Stresses mit einer
berufspraktischen Konfliktsituation konfrontiert. In dieser mussten sie
die erlernten Techniken intuitiv zur Deeskalation der Situation einsetzen.
-
- Neben den sportlichen Aktivitäten konnte
die Veranstaltung auch für den interdisziplinären Austausch genutzt
werden. So wurde die Fortbildung, welche als Zielgruppe vorranging den AVD
anvisiert, aufgrund freier Plätze auch von anderen Berufsgruppen genutzt.
Dadurch konnten sich Bedienstete aus dem allgemeinen Vollzugsdienst mit
Psychologinnen und Psychologen, Sachbearbeiter/innen,
Sozialarbeiter/innen, Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen aus den
Arbeitsbetrieben austauschen. Da die Fortbildung landesweit durch die
Bildungsstätte Justizvollzug angeboten wurde, kamen Vertreter/innen aus
allen Anstalten und dem LaStar zusammen. Dieses weitete den Blick für die
Perspektiven anderer Berufsgruppen und Dienststellen und führte zu einem
berufsgruppenübergreifenden Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl.
-
- Zusammenfassend
kann die Veranstaltung und das Krav Maga an sich jeder und jedem empfohlen
werden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Statur und Vorkenntnissen. Alle
sind willkommen und können durch das Erlernte ihr Selbstbewusstsein und
die Sicherheit im Berufsalltag stärken. Wir freuen uns schon auf weitere
Angebote!
-
- Abschließend auch nochmal ein besonderes
Dankeschön an die Kursleiter, welche die Teilnehmenden mit Spaß, Witz und
Verständnis motiviert durch die kräftezerrenden Tage begleitet haben und
ein gutes Auge und Gespür für die Bedürfnisse und Fähigkeiten der
Kolleginnen und Kollegen bewiesen haben!
- die Trainer und Philipp Orlowski
|
|
Gesetz zur Besoldungsstrukturanpassung
04.01.2024 |
|
- Landesregierung legt einseitig geänderten
Gesetzentwurf vor
-
- Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung am 19.
Dezember einen gegenüber der mit den Gewerkschaften im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens ausgehandelten Version einseitig geänderten Entwurf
eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt.
-
- Gegenüber dem Gesetzentwurf, der uns nach
langwierigen Verhandlungen am 18.September 2023 zur Beteiligung vorgelegt
wurde, haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
-
- 1. Die generelle und attraktivitätssteigernde
Anhebung des Besoldungsniveaus um 1 Prozent mit Ausnahme der
Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts wurde
seitens der Landesregierung - und ohne vorherige Information an die
gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen - aufgegeben, da im Zuge der
verbundenen Ressort- und Verbändebeteiligung von verschiedener Seite
durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, die nicht
ausgeräumt werden konnten. Zur Erinnerung: Unser Vorschlag sah vor, die
Besoldungsordnung B nicht auszuklammern. Zum unbefriedigenden Fakt, dass
nun statt dessen niemand von der Besoldungserhöhung außerhalb der 1.-3.
Erfahrungsstufe profitieren soll, habe ich mich bereits geäußert.
-
- Der Gesetzentwurf sieht daher in Bezug auf die
Grundgehälter nur noch eine Anhebung der Grundgehälter in der
Besoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der
jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in der jeweils zweiten Stufe um 2
Prozent und in der jeweils dritten Stufe um 1 Prozent vor. Darüber hinaus
wird das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 1 um 1 Prozent angehoben.
-
- Die übrigen Tabellensätze bleiben nunmehr
unverändert auf dem Stand, der mit der Besoldungsanpasssung zum 01.12.2022
erreicht worden ist. Dies betrifft auch die Amts- und Stellenzulagen sowie
den Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 42 Abs. 1 des
Landesbesoldungsgesetzes).
-
- 2. § 16 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes, der
nach dem Vorbild der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine
Regelung zur haushaltsnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen
enthält, soll künftig aufgegeben werden. Es entfiele damit eine i.d.R. zum
Jahresende stattfindende und sowohl den dbb als auch die Betroffenen
mitunter herausfordernde kurzfristige Kommunikation zu ggf. notwendig
werdenden Widersprüchen und dgl. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Siehe auch Seite 145-146 des beigefügten Gesetzentwurfs.
-
- Der Gesetzentwurf soll dem Landtag zur Ersten
Lesung in seiner Sitzung in der 4. Kalenderwoche zugeleitet werden. Da der
Gesetzentwurf bei den Mitgliedern des Landtags den Eindruck hinterlassen
könnte, dass die vorliegende Drucksache die Zustimmung der
gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen gefunden hat, wird der dbb m-v
zeitnah die Fraktionsvorsitzenden und den federführenden Ausschuss über
das eigentliche und einseitig von der Landesregierung geänderte
Verhandlungsergebnis informieren.
-
- Quelle: www.dbb-mv.de
|
|