Gespräch mit der FDP                                               15.04.2024
 
Schwerin, 05.04.2024. "Wir brauchen endlich mal einen richtig großen Wurf", sagte René Domke, Vorsitzender des FDP Landesverbandes und der FDP Fraktion im Landtag MV, anlässlich eines Gesprächs zwischen BSBD und FDP zum Thema "Attraktivität und Perspektiven in Besoldungsstruktur und beruflicher Entwicklung".
 
In einem zweistündigen Austausch wurden durch den BSBD Wege aufgezeigt, die Attraktivität unserer Berufsgruppen signifikant zu steigern und damit dem steigenden Konkurrenzdruck im Wettstreit mit den benachbarten Bundesländer um Fachkräfte und Auszubildende zu begegnen.
 
René Domke, welcher auch als Mitglied des Finanz- und des Rechtsausschusses fungiert, regte dabei an, zusätzlich das Mittel "Petitionen" zu nutzen, um die Interessen des Verbandes stärker in den Fokus zu rücken.
 
v. l. n. r.: Alexander Mrowiec, Ines Greil, Stanley Mengel, René Domke, Matthias Nicolai, Matthias Kleemann
 
Treffen der AG Justiz M-V                                       03.04.2024
 
Schwerin, 27.03.2024. Erfahrungen teilen, Schnittmengen ausloten und gemeinsame Vorgehensweisen koordinieren - dafür trafen sich heute die Vertreter der Justizgewerkschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sylvia Kühn für den Deutschen Amtsanwaltsverein (DAAV), Katja Rosenau für die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Christian Meier für den Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) und Matthias Nicolai für den Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD) im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Justiz, in der königlichen Dampfwäscherei.
 
Trotz unterschiedlicher Aufgabenbereich kamen die Mitglieder der AG Justiz schnell überein, dass für die Zukunftsfähigkeit der Justiz und damit der Sicherung rechtsstaatlicher Aufgaben, im Wettstreit mit Bund und Ländern um Fachpersonal und Auszubildende, die Weiterentwicklungen der Besoldungsstruktur, insbesondere die Anhebung der Eingangsämter, die Veränderung der Stellenobergrenzen zugunsten der Beförderungsämter und die Anhebung von Zulagen, wie bereits in anderen Bundesländern geschehen, alternativlos erscheint.
 
Die AG Justiz fordert daher, neben der Besetzung aller offenen Stellen und einer deutlichen Attraktivitätssteigerung für alle Laufbahngruppen und Einstiegsämter in der Justiz, die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung um dieser Wettbewerbsspirale, welche letztendlich die finanzärmeren Bundesländer benachteiligt, entgegenzuwirken.
 
v. l. n. r.: Christian Meier, Katja Rosenau, Matthias Nicolai und Sylvia Kühn
 
Treffen mit der SPD                                                  29.03.2024
 
MdL Bernd Lange: "... um die kümmern, die noch da sind ..."
 
Neubrandenburg, 21.03.2024 Heute trafen sich die Mitglieder des BSBD Landesvorstandes Matthias Kleemann und Matthias Nicolai mit dem Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns Bernd Lange, Sprecher für Polizei und Strafvollzug sowie Mitglied des Innen- und Rechtsausschuss für die SPD Fraktion.
 
v. l.  n. r.: Matthias Kleemann, Bernd Lange und Matthias Nicolai
 
Als ehemaligem Uniformträger im operativen Polizeivollzugsdienst, der sich seine ersten Sporen als Streifenpolizist verdiente, waren Herrn Lange die Forderungen und Argumente des BSBD Landesvorstands nicht fremd und stießen bei ihm auf offenen Ohren.
Dabei zog er auch Parallelen zum Polizeivollzugsdienst des Landes M-V, wo es in den vergangenen Jahren gelungen sei, die meisten dieser Probleme zu lösen, so das Fraktionsmitglied der SPD.
 
Für Herrn Lange war klar, dass die Berufsbilder für Justizvollzugsdienst, Justizwachtmeisterdienst und ambulante Straffälligenarbeit, als Teil der inneren Sicherheit, gerade mit Blick auf die beruflichen Entwicklungsperspektive attraktiver gestaltet werden müssen.
In der Vergangenheit, so Herr Lange, sei vieles aus dem Blick verloren worden, obwohl Schlagworte wie "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" oder Mitarbeiterzufriedenheit" nach wie vor ungehemmt Verwendung finden würden.
Es würde immer noch zu viel darüber geredet, aber zu wenig dafür getan, stellte das Landtagsmitglied fest.
So seien letztendlich immer mehr Probleme aufgelaufen, die nicht gelöst wurden.
 
Die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Beruf und der Dienststelle könne am Ende nur durch die Schaffung von Anreizen und Motivation entwickelt werden, führte Herr Lange weiter aus.
Daher sollten Laufbahnen grundsätzlich mehr als nur drei Stufen beinhalten,
so dass Beispielsweise für Beamte im mittleren Dienst, die während der Abwesenheit der Behördenleitung in Nacht- und Wochenenddiensten die Dienststellen leiten, das Endamt A10 oder A11 angebracht erscheint.
 
Ein höherer Nachteilsausgleich für Schicht-, Wechselschicht- und Wochenenddienste seien weitere monetäre Anreize.
 
Insgesamt müsse sich vor allem um diejenigen gekümmert werden, die noch da sind.
 
Die Erfüllung des Resozialisierungsauftrags, des Sicherungsauftrag als auch die Eigensicherung sind ohne Personal nicht machbar, schloss das Fraktionsmitglied der SPD.
 
BSBD Bundeshauptvorstand tagt in Erfurt          18.03.2024
 
Teilnehmer des Bundeshauptvorstandes 2024
 
 
Vom 12. bis 14. März 2024 tagte der Bundeshauptvorstand des BSBD in Erfurt. In den drei Tagen wurde eine Vielzahl an Themen diskutiert und Beschlüsse für gemeinsame Standpunkte gefasst.
 
Ein umfangreiches Tagungsprogramm mit breit gefächerten Themen zeigt wieder einmal, was die Föderalismusreform dem Justizvollzug in den Bundesländern beschert hat. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im Dezember 2023 kämpfen nun die einzelnen Landesverbände um die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamten und Versorgungsempfänger. Auch die erkämpfte Zulage für Beschäftigte in Gesundheitsberufen, im Maßregelvollzug und im Justizvollzug muss auf den Beamtenbereich übertragen werden. Daran wurde noch einmal eindringlich appelliert.
 
Organisatorische Themen des BSBD aber auch die Sorgen und Nöte der Bediensteten im Vollzug wurden intensiv diskutiert. Zahlreiche Unterschiede wie z.B. die Höhe der Vollzugsdienstzulage/Gitterzulage, Personalausstattung, Ausbildung, Personalentwicklung und Laufbahngestaltung wurden im Sitzungsverlauf deutlich.
 
Die Stärkung des Berufsbildes in der Öffentlichkeit, gerade wegen des Fachkräftemangels, ist wichtig und muss dauerhaft erfolgen. Der Justizvollzug ist Bestandteil der inneren Sicherheit und in diesen muss investiert werden. Investitionen die die Mitarbeitenden in den Anstalten spüren können, dass zählt und motiviert auch weiterhin an 365 Tagen rund um die Uhr.
 
Quelle: www.bsbd.de
 
BSBD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...            05.03.2024
 
... – Projektable Überschneidungen
 
Schwerin, 01.03.2024. In einem zweistündigem Austausch erörterten der BSBD Landesvorstand und Constanze Oehlrich, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Mitglied des Rechtsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern,
die durch den BSBD gemachten Vorschläge zur Verbesserung bei der Nachwuchsgewinnung und Motivation des Stammpersonals in den Bereichen Justizvollzugsdienst, Justizwachtmeisterdienst und ambulanter Straffälligenarbeit.
 
Dabei ging es dem Landesvorstand vor allem darum, bereits bestehende monetäre Wettbewerbsnachteile im Bezug auf die angrenzenden Bundesländer und Bundesbehörden aufzuzeigen und der daraus erwachsenen Bedrohung, der Durchführung rechtsstaatliche Aufgaben nicht mehr im vollen Umfang gerecht zu werden.
 
v. l. n. r.: Alexander Mrowiec, Constanze Oehlrich, Matthias Nicolai und Stanley Mengel
 
Frau Oehlrich zeigte sich sehr interessiert an den Berufsbildern der durch den BSBD vertretenen Gruppen und den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen für der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben.
Sie zeigte viel Verständnis für die Interessen des Landesvorstandes und betonte die projektablen Überschneidungen bei den Themen menschenwürdige Unterbringung, Resozialisierung und angemessener Besoldung.
Abschließend wurde vereinbart, die Zusammenarbeit künftig weiter zu vertiefen.
 
Matthias Nicolai
 
Justizministerin ...                                               05.03.2024
 
... empfängt BSBD Landesvorstand
 
Schwerin. Am 28. Februar 2024 trafen sich der BSBD Landesvorstand und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Jacqueline Bernhardt, zum Gespräch im Justizministerium.
Des Weiteren waren der persönlicher Referent der Ministerin, Sandro Smolka , die stellvertretende Leiterin Abteilung 2, Frau Gloria Arndt sowie im späteren Verlauf auch der Abteilungsleiter 1, Otmar Fandel, anwesend.
Das Gespräch war geprägt von einer sehr offenen und konstruktiven Atmosphäre.
 
Zunächst stellte Frau Bernhardt das Modernisierungs- und Organisationskonzept (MOK) "Vollzug- und Straffälligenkonzept 2030" vor.
Diese MOK´s sind Notwendig, um die durch das Personalnachbesetzungskonzept der Landesregierung eingesparten und einem Stellenpool zugeführte Stellen, für die jeweiligen Landesbehörden, zurückzugewinnen.
 
Über die Ausgangssituation im Justizvollzug berichtete Frau Bernhardt, dass Mecklenburg-Vorpommern personell das drittälteste Bundesland sei, wobei der Bevölkerungsanteil im Erwerbsalter weiter abnehme.
Durch den Personalmangel können in den Jahren 2020 bis 2030 im Schnitt 3,9% bis 5% der Stellen im Justizvollzug nicht mehr besetzt werden. Von den 1282 Haftplätzen im Land sind derzeit 1005 belegt.
 
Um der bevorstehenden Pensionierungswelle entgegenzutreten sind bis Ende 2025 Personalbedarfserhebungen im Justizvollzug und im LaStar geplant. Das Ergebnis dieser Erhebung wird, in Absprache mit dem Finanzministerium, im MOK Berücksichtigung finden.
Ferner wurde mit dem Finanzministerium vereinbart, dass bis 2028 zwei AVD Anwärterklassen pro Jahr ausgebildet und bis zum 31.12.2027 bis zu 10 Stellen doppelt besetzt werden können, z. B. um Dienstunfähigkeit oder Langzeiterkrankungen zu kompensieren.
Des Weiteren wird die Digitalisierung des Strafvollzuges weiter vorangetrieben und das zentrale behördliche Gesundheitmanagement sowie das Coaching- und Supervisionsangebot erhöht um die psychische Belastbarkeit der Mitarbeiter zu stärken.
 
v. l. n. r.: Stanley Mengel, Andreas Loeck, Justizministerin Jacqueline Bernhardt, Alexander Mrowiec und Matthias Nicolai
 
Trotz 277 nicht belegten Haftplätze hält das Land weiter an den bestehenden Standorten fest, um eine effektive Binnendifferenzierung zu ermöglichen und optimale Resozialisierung zu erreichen. Dies wird durch weitere bauliche Veränderungen in den Justizvollzugsanstalten erreicht. Doppelzellen sollen weiter in Einzelzellen umgerüstet werden.
Unter anderem wird in der JVA Neustrelitz, nach Sanierung der meisten Hafthäuser, ein von den Renovierungsmaßnahmen ausgeschlossenes Haftgebäude eine Umnutzung erfahren, um so Personal freizusetzen und Sanierungskosten einzusparen, die im Rahmen der Baumaßnahmen anderweitig genutzt werden können.
In der JVA Bützow sollen die weiblichen Gefangenen zukünftig im modernisierten B-Flügel untergebracht werden, wo es dann ausreichend Haftplätze und optimale Bedingungen für den Frauenvollzug gibt.
Die Haftkrankenabteilung wird dauerhaft geschlossen. Dafür wird eine kleinere Abteilung im C-Flügel untergebracht werden.
 
Alles in Allem unternehme das Justizministerium sehr viel für seine Beschäftigten, um diese auch in Zukunft zu entlasten und die Aufgabenbewältigung effektiver zu gestalten, so die Justizministerin.
Dazu arbeite es regelmäßig mit den Leiterinnen und Leitern der Justizvollzugsanstalten zusammen.
 
Im weiteren Gesprächsverlauf versuchte der BSBD Landesvorstand den Fokus stärker auf die Schaffung von Anreizen und Zukunftsaussichten für die Mitarbeiter zu lenken, um durch berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven mittel- und langfristig die Motivation der Beschäftigten zu stärken, den Konkurrenzdruck bei der Nachwuchsgewinnung gegenüber den angrenzenden Bundesländern zu mildern und der Personalflucht, auch mittels innerer Kündigung, entgegenzutreten.
Im Zuge dessen wurden natürlich auch die Modernisierung der Entgeltordnung und der Laufbahnverordnung, die Möglichkeit für den prüfungsfreien Bewährungsaufstieg in den gehobenen und höheren Dienst, die Anpassung und deutliche Erhöhung der Zulagen,
die Schaffung einer Erschwerniszulage (Sicherheitszulage) für den Justizwachtmeisterdienst, die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zum vorzeitigem Erreichen der Altersgrenze (über Altersteilzeitregelungen oder Arbeitszeitmodelle) und die Senkung der Lebensaltersgrenze für den gehobenen Vollzugsdienst sowie die freie Heilfürsorge angesprochen.
 
Nicht zuletzt warb der BSBD Landesvorstand um Unterstützung bei der Wiedereinführung einer bundeseinheitliche Besoldung.
Der BSBD Landesvorstand regte ferner die Anhebung der Höchstaltersgrenze für Einstellungen in den Vorbereitungsdienst sowie die Übernahme der befristet eingestellten Tarifbeschäftigten in den Justizvollzugsanstalten an.
 
Des Weiteren schlug der BSBD Landesvorstand vor, aufgrund vieler Schnittstellen zwischen Justizwachtmeisterdienst und Justizvollzugsdienst bei den Themen Sicherheit, Kommunikation, Stoffe- und Drogenkunde, Deeskalation oder Selbstverteidigung, erstgenannten die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Justizvollzugsdienstes zu gewähren.
 
Abschließend befassten sich die Teilnehmer des Gesprächs mit den Auswirkungen der Erhöhung des Eingangsamtes für den sogenannten einfachen Dienst von A4 auf A5, im Rahmen der Besoldungsstrukturanpassung.
Hier stellte Frau Bernhardt eine Überprüfung des Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, durch das Finanzministerium, zum Ende des Jahres in Aussicht.
 
Matthias Nicolai
 
Treffen mit der CDU Fraktion                             26.02.2024
 
Schwerin, 20.02.2024.  Im Gespräch mit Sebastian Ehlers, Mitglied im Rechtsausschuss des Landtags MV für die CDU Fraktion, lenkte der BSBD Landesvorstand MV die Aufmerksamkeit auf die wachsenden Herausforderungen und immer drängender werdende Probleme in den Justizvollzugsanstalten, im Justizwachtmeisterdienst und im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.
 
Der BSBD führt dazu aus, dass sowohl die Gewaltbereitschaft als auch die Gewaltverstöße gegenüber Kolleginnen und Kollegen in den Justizbehörden unseres Landes spürbar zugenommen haben. Dabei verwies der BSBD auch auf den Zuwachs psychisch auffälligen Klientels, welches spezielle Betreuungs- und Sicherheitsvorkehrungen, sowohl bei der Verfahrenssicherung als auch beim Vollzug der Freiheitsstrafe benötige.
Nicht zuletzt erhöhten geplante Gesetzesänderungen, etwa im Sanktionsrecht oder die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für Gerichte und Staatsanwaltschaften die Arbeitslast für die Beschäftigten enorm.
All dies geschehe unter dem Druck der Personaleinsparung seitens der Landesregierung,
bei einem chronischem Mangel an geeigneten Bewerbern für viele offenen Stellen.
Die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug, Justizwachtmeisterdienst und der Straffälligenarbeit haben in der Vergangenheit deutlich gelitten.
Nun bedürfe es dringender Initiativen, um die Arbeitsplätze in diesen Bereichen wieder attraktiver zu gestalten und die Justiz in MV zu einem interessanten Arbeitgeber zu machen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 
 
 
Um dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken forderte der BSBD die CDU Fraktion auf, die Vorschläge des BSBD Landesverbandes MV, für mehr Anreize und Perspektiven in diesen Berufsfeldern der Justiz und damit die Gewinnung neuer Mitarbeiter und Motivierung des Stammpersonals, zu unterstützen.
Diese sind im einzelnen:
  • eine aufgabenorientierte Personalplanung und die Besetzung aller offener Stellen,
  • die Modernisierung der Entgeltordnung und der Laufbahnverordnung, welche die verschiedenen Berufsbereiche berücksichtigt und die Attraktivität merklich steigert, z. B. durch die Änderung der Stellenobergrenzenverordnung zugunsten der oberen Besoldungsgruppen einer Laufbahn, der Anhebung der Eingangsämter und der Anhebung des Endamtes, die Fortschreibung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen,
  • die Schaffung der Möglichkeit für den prüfungsfreien Bewährungsaufstieg in den gehobenen und höheren Dienst,
  • eine Anpassung und deutliche Erhöhung der Zulagen für den Schichtdienst, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Justizvollzugszulage und dem Anwärtersonderzulage
  • die Schaffung einer Erschwernisszulage (Sicherheitszulage) für den Justizwachtmeisterdienst
  • die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zum vorzeitigem Erreichen der Altersgrenze (über Altersteilzeitregelungen oder Arbeitszeitmodelle)
  • die freie Heilfürsorge,
  • bundeseinheitliche Besoldung.
Herr Ehlers zeigte durchaus Interesse an den Forderungen des BSBD und bestätigte, dass nachdem in den vergangenen Jahre der Blick verstärkt auf Richter und Polizei gerichtet war, nunmehr der Justizvollzug und der Justizwachtmeisterdienst in den Fokus rücken müssen.
Das sei keine Frage des finanziellen Budget, sondern vielmehr eine Frage der Schwerpunktsetzung der Landesregierung.
 
Matthias Nicolai
 
Finanzministerium MV                                         26.02.2024
 
Fahrradleasing für Landesbeschäftigte in Vorbereitung

Das Landesamt für Finanzen bereitet derzeit eine europaweite Ausschreibung vor.

Beschäftigte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern haben schon bald die Möglichkeit, Fahrräder sowie E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen zu leasen.

Private Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bieten bereits seit längerem derartige Modelle für ihre Beschäftigten an. Für Beschäftigte der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist dies jedoch erst seit dem 1. Januar 2024 realisierbar. Denn der neue Tarifvertrag der Länder ermöglicht es erstmals, dass Tarifangestellten die Nutzung von Leasingfahrrädern und -E-Bikes per Entgeltumwandlung angeboten werden kann. Zuvor galt dies nur für Beamtinnen und Beamte.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Fahrradfahren fördert nicht nur die Gesundheit, sondern ist auch gut für unsere Umwelt. Daher freue ich mich sehr, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes bald die Möglichkeit gibt, Fahrräder kostengünstig zu leasen. Wir arbeiten derzeit an einem Verfahren, um dies unbürokratisch und schnell zu ermöglichen. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Gesundheitsförderung unserer Beschäftigten, sondern kommen auch unserem Ziel einer klimaneutralen Landesregierung ein Stück näher.“

Das Leasing soll komplett digital über die Nutzung von Onlineportalen erfolgen. Zusätzlich sollen aber auch Händlerinnen und Händler vor Ort einbezogen werden, sodass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Fahrräder vorab auch direkt in Augenschein nehmen zu können. Die Finanzierung wird mithilfe einer automatischen Anpassung der Bezügezahlung durch den Arbeitgeber vorgenommen. Nach dem Leasing soll für die Beschäftigten eine Kaufoption bestehen. Dem Land entstehen dadurch keine Kosten.

Aktuell werden vom zuständigen Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern die für die Ausschreibung notwendigen Vergabeunterlagen erstellt. Die europaweite Ausschreibung soll ab März erfolgen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass das Fahrradleasing den Beschäftigten ab dem 4. Quartal 2024 zur Verfügung steht.

Hier die Pressemitteilung: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1666909
 
dbb mv: Klares Bekenntnis ...                              26.02.2024
 
... zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
"Der dbb m-v und seine Fachgewerkschaften bekennen sich uneingeschränkt zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsvielfalt als unverrückbare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens", so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht, "diese freiheitlich-demokratischen Grundlagen müssen im öffentlichen Dienst jederzeit für jedermann zweifelsfrei erkennbar und gewährleistet sein, egal ob im Bundes-, Landes- oder Kommunalbereich."
 
Zu den wichtigen Überzeugungen des dbb m-v gehören:
 
Ein gut aufgestellter und motivierter öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität und gesellschaftliche Akzeptanz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
 
Rechtsstaatlichkeit bedeutet Verlässlichkeit bei der Einhaltung und Durchsetzung aller Gesetze sowie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit durch den öffentlichen Dienst. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Möglichkeit einer zeitnahen gerichtlichen Überprüfung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung.
 
Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt, den Wettstreit um die besten Ideen und die anschließende Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Meinungsvielfalt ist legitim, solange sie sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und außerhalb jeder Form von Extremismus bewegt.
 
Die Achtung der Menschenwürde, Respekt, Toleranz sowie Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit sind Voraussetzungen für die Bildung, Verbreitung und Durchsetzung von Überzeugungen.
 
Diesen Wertekanon erwartet der dbb m-v auch von allen Parteien, die sich zur Wahl stellen.
 
"Wichtig ist uns auch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst verlassen können. Sie haben einen Eid auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geleistet und sind ihr in besonderer Weise verpflichtet. Im Ausnahmefall müssen die bestehenden und wirksamen Disziplinierungsinstrumente angewandt werden. Wer nicht mit beiden Beinen auf unserem freiheitlich-demokraschen Fundament steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen!“, so Knecht abschließend.

Quelle: www.dbb-mv.de

 
BBBank NEWS
 
Partnervorteile für BSBD Mitglieder
 
Liebe Kooperationspartner/Innen,
wir haben unsere Vorteile für Eure Mitglieder erweitert:
  • JETZT NEU: Baufinanzierung mit bestem BBBank-Zins
  • JETZT NEU: 0,– Euro für Visa ClassicCard
Schwarze VisaCard inkl. Versicherungsleistungen zum Sonderpreis von 29,90 Euro p. a.
 
Weiterhin gültig sind folgende Vorteile:
 
  • Das Girokonto der BBBank mit bis zu 200,– Euro Startprämie für dbb-Mitglieder und Eure Angehörigen
  • Das junge Girokonto für alle unter 30 ohne Kontoführungsentgelt mit bis zu 200,– Euro Startprämie
  • Online-Wunschkredit
  • weltweit gebührenfrei Geld abheben mit der Visa DirectCard (Ausgabe einer Debitkarte)
Alle Details sind auf unserer Homepage www.bbbank.de/dbb zu finden.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Antje Stets
e-mail: antje.stets@bbbank.de
 
Amtsangemessene Alimentation                           12.01.2024
 
In einem Erlass des Finanzministeriums MV, vom 02.01.2024 ist das Landesamt für Finanzen gebeten worden Abschlagszahlungen in voller Höhe auf die nach dem Gesetzentwurf über die "Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern", rückwirkend zum 1. Januar 2023, zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt, mit den laufenden Bezügen zu leisten.
Eine entsprechende Information soll demnächst auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen erfolgen.
 
Dies betrifft im Einzelnen:
 
1. die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung A sowie den Besoldungsgruppen R 1und R 2, (für die Erfahrungsstufe mit dem Anfangsgrundgehalt um 3 Prozent, in der jeweils belegten zweiten Erfahrungsstufe um 2 Prozent und in der jeweils dritten belegten Erfahrungsstufe um 1 Prozent) sowie die Erhöhung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 1 um 1 Prozent,
 
2. die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 3 Prozent,
 
3. die Erhöhung der Familienzuschläge (mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9, B 10 und B 11) für das jeweils erste und zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 175 Euro, sowie
den Erhöhungsbetrag beim Familienzuschlag für das jeweils erste und zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 60 Euro in der Besoldungsgruppe A 4, in Höhe von 55 Euro in der Besoldungsgruppe A 5 und in Höhe von 40 Euro in der Besoldungsgruppe
A 6,
den Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in Höhe von 700 Euro,
 
4. die Erhöhung des Grundbetrages der jährlichen Sonderzahlung und des kinderbezogenen Sonderbetrages (mit Ausnahme der Besoldungsgruppen B 9, B 10 und B 11).
Der Bemessungssatz der jährlichen Sonderzahlung wird angehoben,
für die Besoldungsgruppen bis A 9 von 38,001 Prozent auf 40 Prozent,
für die Besoldungsgruppen von A 10 bis A 12 sowie für C 1 von 33,3 Prozent auf 35 Prozent sowie
ab Besoldungsgruppe A 13 bzw. C 2 aufwärts sowie in den Besoldungsordnungen
B, R und W von 29,382 Prozent auf 30 Prozent.
Der kinderbezogene Sonderbetrag für jedes zu berücksichtigendes Kind wird von 25,56 Euro auf 300 Euro angehoben.
Von dieser Abschlagsregelung sind die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Familienergänzungszuschläge, welche nur gewährt werden, soweit der Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht gewahrt ist (wenn der Hinzuverdienst den Höchstbetrag einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 N. 1 SGB IV (Minijob) nicht erreicht wird), nicht erfasst.
Hierzu wird ein gesonderter Einführungserlass ergehen.
 
Weihnachtsfeiern des OV Bützow, ...                   12.01.2024
 
... Traditionen müssen erhalten bleiben
 
Auch dieses Jahr hat der Ortsverband Bützow zur traditionellen Weihnachtsfeier in den Bützower Hof geladen.
 
Es wurden in der Vorweihnachtszeit 3 Weihnachtsfeiern von unserer Schatzmeisterin Jeanette organisiert. So hatten auch unsere Mitglieder die im Schichtdienst tätig sind, die Möglichkeit an einer Veranstaltung teilzunehmen. Während den Veranstaltungen wurde bei Ente und Fisch geschmaust und getrunken. Dabei konnten viele gute Gespräche mit gewerkschaftlichen, dienstlichen und privaten Hintergrund geführt werden.
 
       
 
Am 06.12.2023 wurde unser ehemaliger Vorsitzender und langjähriges Mitglied Hans- Jürgen Papenfuß vom Landesvorsitzenden Matthias Nicolai geehrt und in den gewerkschaftlichen Ruhestand verabschiedet.
 
F. Lehmann
 

Bowlingabend der Ortsgruppe ...                             12.01.2024

 
... der Justizwachtmeister im BSBD
 
Wie sagt man so schön bei uns in Mecklenburg – Vorpommern, was mehr als drei Mal stattfindet ist Tradition.
Somit haben wir am 24.11.23 traditionell unser BSBD – Bowlingturnier durchgeführt.
Die Beteiligung war trotz krankheitsbedingter Ausfälle noch sehr hoch. Wir haben mit 12 Kollegen und Kolleginnen,
verteilt auf zwei Bahnen in mehr als zweieinhalb Stunden die drei erst Platzierten heraus gespielt, nebenbei wurde lecker gespeist und sich rege bei dem ein oder anderen Getränk ausgetauscht.
 
 
 
Im Anschluss fand die Siegerehrung standesgemäß auf dem Siegertreppchen statt.
Der Vorstand des Ortsverbandes der Justizwachtmeister gratuliert nochmals herzlichst dem Kollegen Mark Fischer zum dritten, Sebastian Horn zum zweiten sowie Heiko Neumann zum ersten Platz.
Zusätzlich zu den Urkunden hat der Ortsverband für die drei erst Platzierten je einen Präsentkorb zur Verfügung gestellt.
 
Wir wünschen allen Mitgliedern des BSBD - MV ein Gesundes neues Jahr und hoffen auch in diesem Jahr auf gute Zusammenarbeit.
 
Beisitzer benannt                                                        12.01.2024
 
Bereits Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurden die Aufgabenfelder der Vertretungen für die Jugend und die Senioren im BSBD Landesverbandes MV neu besetzt.
 
Auf seiner Sitzung am 10.12.2023 beschloss der Landesvorstand Julia Wolter als Jugendvertreterin und Bernd Raubold als Seniorenvertreter zu benennen.
 
Wir wünschen ihnen zukünftig ein "glückliches Händchen" bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und danken gleichzeitig Alexander Mrowiec und Helmut Halwahs, als jeweilige Amtsvorgänger, für ihr jahrelanges Engagement in dieser Funktion.
 
Regierung hält ...                                                          07.01.2024
 
... an Übertragung des Tarifergebnisses auf ihre Landesbeamten fest
 
Bei einem Gespräch der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen mit Finanzminister Dr. Heiko Geue, am 04.01.2024, bestätigte dieser die beabsichtigte Übertragung des TdL-Abschlusses auf die Besoldung und Versorgung.
Dazu fühle sich die Landesregierung dem Koalitionsvertrag, der bereits gleichlautenden Passus enthält, verpflichtet.
 
Damit könnte möglicherweise die Auszahlung der Inflationskostenpauschale zeitgleich mit der Auszahlung für die Tarifbeschäftigten erfolgen, welche bereits durch das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern für den 29.02.2024 bestätigt wurde.
 
Ein konkreter Gesetzentwurf soll den Gewerkschaften voraussichtlich Mitte Januar zur Beteiligung vorliegen.
 
Matthias Nicolai
 
Fortbildung "Krav Maga"                                               04.01.2024
 
Vom 01. bis 03.03. und 22. bis 24.11.2023 fand für die Bediensteten des Justizvollzugs MV erstmalig die Fortbildung "Krav Maga" statt. Das Krav Maga ist bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Anwärterausbildung. Im Rahmen der Fortbildung wurden nun die Inhalte aufgefrischt bzw. an bisher nicht-geschulte Kolleginnen und Kollegen vermittelt. Ziel war das Erlernen effizienter Selbstverteidigungstechniken, die im Ernstfall einfach und intuitiv umgesetzt werden können. Eine Besonderheit stellt die Flexibilität des Systems dar, welches die individuellen Stärken und Schwächen der Teilnehmenden berücksichtigt und niemanden in starre Bewegungsabläufe zwingt: Krav Maga ist für jede/n geeignet, ob Frau, Mann, Kind, alt, jung, mit oder ohne körperliche Einschränkungen.
 
Aus dem endlosen Repertoire an Techniken wählten die engagierten und hochmotivierten Trainer die für die Arbeit im Justizvollzug sinnvollen Mechaniken aus. Dementsprechend lag der Schwerpunkt auf Techniken, die, neben der Eigensicherung, die Deeskalation der Situation und Vorbereitung vollzuglicher Maßnahmen gewährleisten. Die Trainer arbeiteten hierbei nach dem von KRAVolution entwickelten System, in welchem sie zuvor spezifisch und intensiv geschult wurden.
 
Den Beginn jeder Einheit, bildete eine spielerische Erwärmung. Neben der Freude an Bewegung und Stärkung der Gemeinschaft diente dies vor allem der Vorbereitung auf die folgende intensive körperliche Tätigkeit.
Anschließend wurden die Techniken detaillierte vorgeführt und besprochen.
Im Anschluss wurden die Mechaniken Schritt für Schritt mit wechselnden Partner/innen eingeübt, wobei die Trainer korrigierten und bei fortgeschrittenen Teilnehmer/innen zusätzliche spezifische Details vermittelten. Hierbei wurden alle Teilnehmenden auf ihrem individuellen Leistungsniveau abgeholt, wodurch der Spaß bei allen durchgehend an erster Stelle stand. Nach der Verinnerlichung der Techniken erfolgte ein sogenannter "Dynamic Drill". Hierbei mussten die Teilnehmenden die gelernten Techniken auf eine spontane Konfrontation hin anwenden.
 
 
 
Den Abschluss bildete ein jeweiliges "Szenario". Hierbei wurden die Teilnehmenden nach einer intensiven Belastung und dem Aussetzen körperlichen Stresses mit einer berufspraktischen Konfliktsituation konfrontiert. In dieser mussten sie die erlernten Techniken intuitiv zur Deeskalation der Situation einsetzen.
 
Neben den sportlichen Aktivitäten konnte die Veranstaltung auch für den interdisziplinären Austausch genutzt werden. So wurde die Fortbildung, welche als Zielgruppe vorranging den AVD anvisiert, aufgrund freier Plätze auch von anderen Berufsgruppen genutzt. Dadurch konnten sich Bedienstete aus dem allgemeinen Vollzugsdienst mit Psychologinnen und Psychologen, Sachbearbeiter/innen, Sozialarbeiter/innen, Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsbetrieben austauschen. Da die Fortbildung landesweit durch die Bildungsstätte Justizvollzug angeboten wurde, kamen Vertreter/innen aus allen Anstalten und dem LaStar zusammen. Dieses weitete den Blick für die Perspektiven anderer Berufsgruppen und Dienststellen und führte zu einem berufsgruppenübergreifenden Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl.
 
Zusammenfassend kann die Veranstaltung und das Krav Maga an sich jeder und jedem empfohlen werden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Statur und Vorkenntnissen. Alle sind willkommen und können durch das Erlernte ihr Selbstbewusstsein und die Sicherheit im Berufsalltag stärken. Wir freuen uns schon auf weitere Angebote!
 
Abschließend auch nochmal ein besonderes Dankeschön an die Kursleiter, welche die Teilnehmenden mit Spaß, Witz und Verständnis motiviert durch die kräftezerrenden Tage begleitet haben und ein gutes Auge und Gespür für die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kolleginnen und Kollegen bewiesen haben!
die Trainer und Philipp Orlowski
 
Gesetz zur Besoldungsstrukturanpassung                 04.01.2024
 
Landesregierung legt einseitig geänderten Gesetzentwurf vor
 
Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung am 19. Dezember einen gegenüber der mit den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausgehandelten Version einseitig geänderten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt.
 
Gegenüber dem Gesetzentwurf, der uns nach langwierigen Verhandlungen am 18.September 2023 zur Beteiligung vorgelegt wurde, haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
 
1. Die generelle und attraktivitätssteigernde Anhebung des Besoldungsniveaus um 1 Prozent mit Ausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts wurde seitens der Landesregierung - und ohne vorherige Information an die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen - aufgegeben, da im Zuge der verbundenen Ressort- und Verbändebeteiligung von verschiedener Seite durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wurden, die nicht ausgeräumt werden konnten. Zur Erinnerung: Unser Vorschlag sah vor, die Besoldungsordnung B nicht auszuklammern. Zum unbefriedigenden Fakt, dass nun statt dessen niemand von der Besoldungserhöhung außerhalb der 1.-3. Erfahrungsstufe profitieren soll, habe ich mich bereits geäußert.
 
Der Gesetzentwurf sieht daher in Bezug auf die Grundgehälter nur noch eine Anhebung der Grundgehälter in der Besoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und in der jeweils dritten Stufe um 1 Prozent vor. Darüber hinaus wird das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe W 1 um 1 Prozent angehoben.
 
Die übrigen Tabellensätze bleiben nunmehr unverändert auf dem Stand, der mit der Besoldungsanpasssung zum 01.12.2022 erreicht worden ist. Dies betrifft auch die Amts- und Stellenzulagen sowie den Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 42 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes).
 
2. § 16 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes, der nach dem Vorbild der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Regelung zur haushaltsnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen enthält, soll künftig aufgegeben werden. Es entfiele damit eine i.d.R. zum Jahresende stattfindende und sowohl den dbb als auch die Betroffenen mitunter herausfordernde kurzfristige Kommunikation zu ggf. notwendig werdenden Widersprüchen und dgl. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Siehe auch Seite 145-146 des beigefügten Gesetzentwurfs.
 
Der Gesetzentwurf soll dem Landtag zur Ersten Lesung in seiner Sitzung in der 4. Kalenderwoche zugeleitet werden. Da der Gesetzentwurf bei den Mitgliedern des Landtags den Eindruck hinterlassen könnte, dass die vorliegende Drucksache die Zustimmung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen gefunden hat, wird der dbb m-v zeitnah die Fraktionsvorsitzenden und den federführenden Ausschuss über das eigentliche und einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis informieren.
 
Quelle: www.dbb-mv.de