Antworten auf die Wahlprüfsteine des BSBD Landesverband M-V
Foto: BSBD MV Das Schweriner Schloss, Sitz des Landtags M-V
Am 20. September 2026 wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt.
Anlässlich dieses Ereignisses hatte der BSBD Landesverband die Parteien und Fraktionen im Landtag sowie das ”Bündnis Sahra Wagenknecht – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern” (BSW) gebeten, die in „Wahlprüfsteinen“ formulierten Fragen zum Justizvollzugs- und Justizwachtmeisterdienst, wie auch der Justiz im allgemeinen zu beantworten - und manchmal ist keine Antwort auch eine Antwort.
Von der AfD und der BSW gab es diesbezüglich keine Rückmeldung, weder Antworten noch eine Eingangsbestätigung. Auch die Grünen/Bündnis 90 vermochten es nicht, trotz erbetener Fristverlängerung, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Wir hoffen dennoch, dass die Antworten der Parteien SPD, CDU, Die Linke und der FDP zur Meinungsbildung in Bezug auf die Landtagswahl 2026 herangezogen werden können.
1. Die an unser Bundesland grenzenden Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, sowie das nahe liegende Hamburg sind uns in der finanziellen Attraktivität für Berufseinsteiger (z. B. Anwärtersonderzulage, Einstiegsamt, Höhe der Zulagen, Heilfürsorge) sowie in den dortigen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. Höhere Anzahl an Beförderungsämter, höheres Endamt) weit voraus.
Wie wollen Sie den Justizvollzugsdienst und den Justizwachtmeisterdienst Mecklenburg-Vorpommerns im Wettbewerb um Berufsbewerber und Stammpersonal mit konkurrierenden Behörden unseres Landes (z. B. Polizeivollzugsdienst) und anderer Bundesländer nachhaltig attraktiv positionieren?
SPD: Wir wollen den Justizvollzugsdienst und den Justizwachtmeisterdienst durch attraktive Arbeitsbedingungen, verlässliche Entwicklungsperspektiven, moderne Arbeitszeitmodelle, gute Fortbildung und eine wettbewerbsfähige Besoldung stärken. Entscheidend ist für uns, dass Mecklenburg-Vorpommern als Arbeitgeber im Ländervergleich konkurrenzfähig bleibt.
CDU: Wir wollen den Justizvollzugsdienst und den Justizwachtmeisterdienst deutlich attraktiver machen. Dazu gehören eine wettbewerbsfähige Besoldung, attraktive Zulagen, moderne Arbeitsbedingungen, eine bessere personelle Ausstattung sowie verlässliche Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten. Mecklenburg-Vorpommern darf im Wettbewerb um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüber anderen Bundesländern und dem Polizeivollzugsdienst nicht dauerhaft ins Hintertreffen geraten.
DIE LINKE: Der Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern steht im Wettbewerb mit Polizei, anderen Landesbehörden und den Nachbarländern. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich den Status quo zu verwalten. Die Linke setzt sich dafür ein, den Justizvollzugsdienst und den Justizwachtmeisterdienst systematisch attraktiver zu machen: durch eine konkurrenzfähige Besoldung insbesondere bei den Justizwachtmeistereien, verlässliche Personalbedarfsplanung, mehr Beförderungsperspektiven und eine stärkere Anerkennung der besonderen Belastungen.
FDP: Mecklenburg-Vorpommern kann im Wettbewerb um Nachwuchs und erfahrene Kräfte im Justizvollzug nur bestehen, wenn es insgesamt attraktiver wird – nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch ein stimmiges Gesamtpaket. Für uns als FDP M-V bedeutet das vor allem: eine wettbewerbsfähige Besoldung mit zeitgemäßen Zulagen, die sich an den führenden Bundesländern orientiert, sowie klare und verlässliche Karriere- und Aufstiegsperspektiven mit mehr Beförderungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wollen wir die Personalausstattung deutlich verbessern, um Überlastung zu reduzieren und den Dienst überhaupt erst langfristig attraktiv zu machen. Moderne Arbeitsbedingungen, bessere Ausstattung und eine konsequente Digitalisierung gehören ebenso dazu wie planbare, familienfreundliche Einsatzbedingungen in einem Flächenland. Auch das Berufsbild des Justizwachtmeisterdienstes wollen wir gezielt aufwerten und weiterentwickeln. Unser Ansatz ist klar:
Nur wenn Bezahlung, Entwicklungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen gemeinsam verbessert werden, kann der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und der Polizei dauerhaft bestehen.
2. Der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten durch den Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten und die Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren durch den Justizwachtmeisterdienst in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird nicht zuletzt auch durch den Einsatz der eigenen körperlichen und geistigen Unversehrtheit dieser Bediensteten erreicht. Damit tragen diese ein ebenso hohes Verletzungsrisiko wie Bedienstete der Polizei oder der Feuerwehr.
Wie stehen Sie der Ausweitung der Heilfürsorge auf diese Bediensteten gegenüber?
SPD: Wir nehmen die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen dieser Dienste sehr ernst. Verbesserungen bei Gesundheitsvorsorge, Absicherung und Fürsorge halten wir deshalb grundsätzlich für richtig. Ob und in welcher Form eine Ausweitung der Heilfürsorge sinnvoll ist, muss aber in einem tragfähigen Gesamtkonzept geprüft werden.
CDU: Wir stehen einer Ausweitung der Heilfürsorge auf Bedienstete des Justizvollzugsdienstes und des Justizwachtmeisterdienstes grundsätzlich offen gegenüber. Wer täglich besonderen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt ist, verdient eine angemessene gesundheitliche Absicherung. Daher halten wir eine Gleichbehandlung mit vergleichbaren Sicherheitsberufen für prüfenswert und sachgerecht.
DIE LINKE: Die Linke befürwortet die Ausweitung der Heilfürsorge auf Bedienstete im Justizvollzugsdienst und im Justizwachtmeisterdienst. Beide Berufsgruppen tragen im Dienst erhebliche körperliche und psychische Risiken. Sie gewährleisten Sicherheit in Justizvollzugsanstalten, Gerichten und Staatsanwaltschaften und sind dabei regelmäßig mit Konflikt-, Gewalt- und Ausnahmesituationen konfrontiert.
Aus unserer Sicht ist es folgerichtig, diese Belastungen ähnlich ernst zu nehmen wie bei anderen sicherheitsrelevanten Berufsgruppen. Wir werden uns deshalb in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Heilfürsorge zu schaffen.
FDP: Wir als FDP M-V erkennen an, dass Beschäftigte im Justizvollzug und im
Justizwachtmeisterdienst täglich besonderen Belastungen und auch erheblichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind – vergleichbar mit anderen uniformierten Vollzugsdiensten. Diese Verantwortung verdient eine angemessene Absicherung. Vor diesem Hintergrund stehen wir der Ausweitung der Heilfürsorge auf diese Berufsgruppen grundsätzlich offen gegenüber und wollen entsprechende Modelle ernsthaft prüfen. Ziel muss eine gleichwertige Absicherung im Vergleich zu Polizei und anderen Sicherheitsbehörden sein, um Wettbewerbsnachteile im öffentlichen Dienst abzubauen und die Attraktivität dieser wichtigen Berufe zu stärken. Gleichzeitig gilt für uns, dass eine solche
Entscheidung finanziell nachhaltig ausgestaltet sein muss und in ein Gesamtkonzept aus Besoldung, Arbeitsbedingungen und Personalgewinnung eingebettet wird. Vgl. zu einer im Bundesschnitt wettbewerbsfähigen Besoldung Frage 1.
3. Laut einer im Jahre 2024 durchgeführten Personalbedarfserhebung fehlen im Land MV mindestens 70,2 Arbeitskraftanteile (AKA)im Justizwachtmeisterdienst. Hierfür sind bisher erst 12 Stellen Intern geschaffen worden. Was gedenken Sie zu tun, um diesem Personalmangel entgegenzuwirken?
SPD: Wo struktureller Personalmangel besteht, müssen Stellen zügiger besetzt, Ausbildung und Nachwuchsgewinnung gestärkt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Wichtig sind für uns außerdem eine realistische Personalbemessung und eine Entlastung dort, wo Aufgaben unnötig Personal binden.
CDU: Der bestehende Personalmangel muss konsequent angegangen werden. Wir setzen uns für zusätzliche Stellen, schnellere Einstellungsverfahren, attraktivere Rahmenbedingungen und eine langfristige Personalplanung ein. Die Ergebnisse der Personalbedarfserhebung müssen sich künftig stärker in der tatsächlichen Stellenausstattung widerspiegeln.
DIE LINKE: Die aktuelle Untersuchung des Personalbedarfs wurde noch auf Grundlage des bisherigen Aufgabenzuschnitts in den Justizwachtmeistereien erstellt. Auf dieser Basis konnten bereits Verbesserungen erreicht werden, unter anderem durch Personalverstärkungen sowie durch die Ausweitung des Projekts „Outtasking Scannen“ auf weitere Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Für Die Linke bleibt dabei klar: Die Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften hat höchste Priorität – sowohl für die Beschäftigten als auch für Bürgerinnen und Bürger, die Gerichte und Staatsanwaltschaften aufsuchen. Sicherheit ist im Justizbereich keine nachrangige Unterstützungsaufgabe, sondern eine Grundvoraussetzung für funktionierende rechtsstaatliche Verfahren.
Gleichzeitig werden sich die Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes im Zuge der weiteren
Digitalisierung verändern. Insbesondere ist perspektivisch mit einem Rückgang von Scanaufgaben zu rechnen. Dadurch kann sich auch der künftige Personalbedarf verändern. Gerade deshalb ist es notwendig, die Personalbedarfsanalyse regelmäßig fortzuschreiben und die Ergebnisse nachvollziehbar in die Haushaltsplanung einfließen zu lassen.
Die Linke wird sich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der Personalbedarfsanalyse nicht folgenlos bleiben, sondern im Haushalt mit zusätzlichen Stellen hinterlegt werden. Der Justizwachtmeisterdienst muss dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Wer Sicherheit, Verlässlichkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz gewährleisten will, muss auch für eine auskömmliche personelle Ausstattung in den Justizwachtmeistereien sorgen.
FDP: Wir als FDP M-V nehmen den erheblichen Personalmangel im Justizwachtmeisterdienst sehr ernst. Wenn laut Personalbedarfsanalyse über 70 Arbeitskraftanteile fehlen, kann das nicht durch punktuelle Maßnahmen aufgefangen werden. Zunächst braucht es eine konsequente Umsetzung der tatsächlichen Personalbedarfe statt nur symbolischer Stellenschaffungen. Die bisher geschaffenen Stellen sind ein erster Schritt, reichen aber erkennbar nicht aus. Wir setzen uns daher für einen verbindlichen Stufenplan zum Personalaufbau ein, der sich an den realen Belastungszahlen orientiert und zeitnah umgesetzt wird.
Gleichzeitig muss der Dienst attraktiver werden, um Stellen überhaupt besetzen zu können: Dazu gehören wettbewerbsfähige Besoldung, modernisierte Dienst- und Karriereperspektiven sowie bessere Arbeitsbedingungen und Ausstattung. Ohne diese Faktoren wird der Nachwuchs- und Fachkräftemangel nicht lösbar sein. Ergänzend wollen wir die Aus- und Einstellungskapazitäten erhöhen und Verfahren beschleunigen, um offene Stellen schneller nachzubesetzen. Wo möglich, sollen zudem verwaltungsinterne Entlastungen durch Digitalisierung und Prozessoptimierung erfolgen, damit vorhandenes Personal stärker im Kerndienst eingesetzt werden kann.
Unser Ansatz ist klar: Der Personalmangel im Justizwachtmeisterdienst ist kein kurzfristiges Problem, sondern eine strukturelle Aufgabe, die nur durch mehr Personal, bessere Bedingungen und eine höhere Attraktivität des Berufs nachhaltig gelöst werden kann.
4. Einerseits sind die Aufgaben im Justizwachtmeisterdienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften umfangreicher und komplexer geworden, was eine längere Ausbildungszeit rechtfertigen würde. Andererseits bergen die Besoldungen der unteren Gehaltsgruppen regelmäßig ein hohes Konfliktpotential in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation (Abstandsgebot zur Grundsicherung).
Wird ihre Partei sich für die Abschaffung des sogenannten einfachen Dienstes (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) einsetzen und die Ansiedlung des Justizwachtmeisterdienstes in der Laufbahn des sogenannten mittleren Dienstes Dienst (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) befürworten?
SPD: Wenn Aufgabenprofil, Verantwortung und Ausbildungsanforderungen dauerhaft steigen, muss sich das auch in der Laufbahnstruktur widerspiegeln. Eine Anhebung des Justizwachtmeisterdienstes in eine höhere Laufbahnebene ist deshalb aus unserer Sicht prüfenswert. Maßgeblich sind für uns dabei Sachgerechtigkeit, Attraktivität des Berufs und ein stimmiges Gesamtsystem.
CDU: Angesichts der gestiegenen Anforderungen im Justizwachtmeisterdienst halten wir eine Neubewertung der Laufbahnstruktur für sinnvoll. Wir stehen einer Überführung in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt grundsätzlich positiv gegenüber, sofern dadurch die tatsächlichen Anforderungen des Berufsbildes besser abgebildet und die Attraktivität des Dienstes gesteigert werden können.
DIE LINKE: Die Linke befürwortet die Aufwertung des Justizwachtmeisterdienstes. Die Aufgaben sind in den vergangenen Jahren komplexer, konfliktträchtiger und sicherheitsrelevanter geworden. Das spricht aus unserer Sicht dafür, die Eingangsbesoldung anzuheben.
FDP: Wir als FDP M-V sehen, dass der Justizwachtmeisterdienst heute deutlich anspruchsvoller ist als früher. Deshalb halten wir es für sachgerecht, die bisherige Laufbahnstruktur kritisch zu überprüfen. Wir stehen einer grundsätzlichen Zuordnung des Justizwachtmeisterdienstes zur Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) grundsätzlich offen gegenüber. Entscheidend ist für uns eine realitätsnahe Laufbahneinordnung, die auch Fragen der amtsangemessenen Alimentation
und das Abstandsgebot zur Grundsicherung berücksichtigt. Ziel muss eine moderne, faire und
praxistaugliche Struktur sein, die der tatsächlichen Entwicklung des Dienstes entspricht. Vgl. Frage 1.
5. Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, das Eingangsamt im mittleren Verwaltungsdienst auf A 7 sowie für den Allgemeinen Vollzugsdienst auf A 8 anzuheben? Wie stehen Sie der Erhöhung der Eingangsämter im gehobenen Dienst und höheren Dienst des Justizvollzugs gegenüber?
SPD: Besoldungsstrukturen müssen der Verantwortung des jeweiligen Amtes gerecht werden und im Wettbewerb um Nachwuchs tragfähig sein. Deshalb stehen wir einer Überprüfung der Eingangsämter grundsätzlich offen gegenüber. Konkrete Festlegungen auf einzelne Besoldungsstufen würden wir in Wahlprüfsteinen aber nicht vorwegnehmen.
CDU: Wir unterstützen die Überprüfung und Verbesserung der Eingangsämter im Justizbereich. Insbesondere dort, wo Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern Wettbewerbsnachteile aufweist, müssen Anpassungen geprüft werden. Dies betrifft sowohl den mittleren als auch den gehobenen und höheren Dienst.
DIE LINKE: DIE LINKE unterstützt das Ziel, die Eingangsämter im Justizbereich anzuheben und damit die Attraktivität der Laufbahnen zu erhöhen, so zum Beispiel im Justizwachtmeisterdienst. Für den Allgemeinen Vollzugsdienst ist eine Anhebung auf A 8 angesichts der besonderen Belastungen, der Sicherheitsverantwortung und des Fachkräftewettbewerbs gut begründbar.
Auch im gehobenen und höheren Dienst des Justizvollzugs müssen Eingangsämter und
Entwicklungsperspektiven überprüft und verbessert werden. Ein moderner Vollzug braucht
multiprofessionelle Teams, Führungskräfte, Sozialdienste, Psychologie, Pädagogik und Verwaltung gleichermaßen. Diese Anforderungen müssen sich auch in der Ämterstruktur widerspiegeln.
FDP: Wir als FDP M-V halten die Frage der Eingangsämter im Justizvollzug für einen zentralen Baustein der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der angespannten Bewerberlage und der hohen Anforderungen im Vollzug sehen wir hier Handlungsbedarf. Eine Anhebung der Eingangsämter im mittleren Dienst sowie im Allgemeinen Vollzugsdienst befürworten wir daher grundsätzlich, insbesondere wenn sie dazu beiträgt, den Beruf im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und Sicherheitsbehörden attraktiver zu machen und dem tatsächlichen Anforderungsniveau gerecht zu werden. Auch im gehobenen und höheren Dienst unterstützen wir eine Überprüfung der Einstiegsbesoldung mit dem Ziel, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber besser zu gewinnen und zu halten. Dabei muss jedoch stets sichergestellt sein, dass Besoldungsanpassungen finanziell tragfähig und in ein Gesamtkonzept aus Personalentwicklung und Modernisierung eingebettet sind.
6. Der Justizvollzug stellt nicht nur aufgrund der stark veränderten Gefangenenpopulation (psychisch auffällige Gefangene, erhöhtes Aggressionspotential der Gefangenen) eine besondere Herausforderung für alle Bediensteten dar, sondern auch aufgrund der besonders herausfordernden und körperlich zunehmend belastenden Arbeitszeiten.
Justizvollzug findet an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr statt.
Dies wird auch zukünftig so sein müssen und wird überhaupt nicht in Abrede gestellt. Was jedoch nicht mehr in die Zeit passt, ist das Niveau der Vergütung dieser Dienste zu besonders ungünstigen Zeiten.
Wir fordern daher, die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, auch mit Blick auf die Situation in anderen Bundesländern deutlich nach oben anzupassen.
Tragen Sie die Forderungen und Anregung des BSBD in Bezug auf die Vergütung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten mit?
SPD: Der Dienst zu ungünstigen Zeiten muss fair anerkannt und angemessen vergütet werden. Deshalb halten wir es für richtig, die entsprechenden Zulagen mit Blick auf Belastung, Personalgewinnung und den Vergleich mit anderen Ländern erneut zu überprüfen. Verbesserungen sind aus unserer Sicht grundsätzlich gut begründbar.
CDU: Die besonderen Belastungen des Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienstes müssen sich auch in einer angemessenen Vergütung widerspiegeln. Deshalb unterstützen wir eine Überprüfung und deutliche Verbesserung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten.
DIE LINKE: Die Linke teilt die Einschätzung, dass die Vergütung für Dienste zu ungünstigen Zeiten nicht mehr den tatsächlichen Belastungen entspricht. Justizvollzug findet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr statt. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind keine Ausnahme, sondern struktureller Bestandteil dieser Arbeit. Wir setzen uns deshalb für eine spürbare Anhebung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten ein. Zugleich werden wir im Haushaltsverfahren darauf achten müssen, welche Maßnahmen kurzfristig umsetzbar sind und welche schrittweise realisiert werden können. Priorität haben für uns eine bessere Grundbesoldung bei den Justizwachtmeistereien und der notwendige Stellenaufwuchs. Das schließt die Erhöhung der Zulagen ausdrücklich nicht aus.
FDP: Wir als FDP M-V teilen die Einschätzung, dass der Justizvollzug unter deutlich erschwerten Bedingungen arbeitet – rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres und mit einer zunehmend belasteten Gefangenenpopulation. Diese Realität muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln. Vor dem Hintergrund unserer Position aus Frage 1 zur wettbewerbsfähigen Besoldung und Stärkung der Attraktivität des Justizvollzugsdienstes insgesamt tragen wir die Forderung nach einer deutlichen Überprüfung und spürbaren Anhebung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten grundsätzlich mit. Gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern besteht hier Nachholbedarf, um die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes zu sichern und die besondere Belastung angemessen zu kompensieren.
7. Wie stehen Sie, aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen an das Personal, zur Anhebung der Stellenzulage für den Justizvollzugsdienst auf das Niveau der Polizeizulage sowie der Einführung einer berufsbezogenen Stellenzulage für den Justizwachtmeisterdienst?
SPD: Die gestiegenen Anforderungen und Belastungen im Justizvollzugsdienst und im Justizwachtmeisterdienst müssen sich auch in attraktiven Rahmenbedingungen niederschlagen. Deshalb sind wir offen für eine Überprüfung bestehender Zulagenregelungen. Entscheidend ist für uns, dass Belastung, Verantwortung und Gefährdungslage sachgerecht berücksichtigt werden.
CDU: Wir befürworten eine Anhebung der Stellenzulage für den Justizvollzugsdienst auf das Niveau vergleichbarer Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus halten wir die Einführung einer berufsbezogenen Stellenzulage für den Justizwachtmeisterdienst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für sinnvoll, um den gestiegenen Anforderungen und Belastungen Rechnung zu tragen.
DIE LINKE: Die Linke befürwortet eine Anhebung der Stellenzulage für den Justizvollzugsdienst auf ein Niveau, das der besonderen Belastung und Sicherheitsverantwortung dieses Dienstes gerecht wird. Eine Orientierung an der Polizeizulage ist aus unserer Sicht naheliegend, weil auch der Justizvollzug in erheblichem Maße Gefahrenabwehr, Deeskalation, unmittelbare Sicherheitsverantwortung und Schutz der Allgemeinheit leistet.
FDP: Wir als FDP M-V sehen – wie bereits in Frage 1 ausgeführt – den erheblichen
Wettbewerbsdruck auf den Justizvollzug und den Justizwachtmeisterdienst sowie die deutlich
gestiegenen Anforderungen an beide Berufsgruppen. Vor diesem Hintergrund stehen wir der
Anhebung der Stellenzulage für den Justizvollzugsdienst auf ein mit der Polizeizulage vergleichbares Niveau grundsätzlich offen gegenüber. Eine solche Angleichung kann ein wichtiger Baustein sein, um die Attraktivität zu erhöhen und die Gleichwertigkeit der Sicherheitsdienste im Land abzubilden.
Ebenso unterstützen wir die Einführung einer berufsbezogenen Stellenzulage für den
Justizwachtmeisterdienst, da auch hier die Anforderungen, Belastungen und Sicherheitsrisiken deutlich zugenommen haben und bislang nicht ausreichend vergütet werden. Entscheidend bleibt für uns, dass solche Maßnahmen Teil eines insgesamt wettbewerbsfähigen und finanziell tragfähigen Besoldungskonzepts sind, das Personalgewinnung, Bindung und Leistungsfähigkeit des gesamten Justizdienstes in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig stärkt.
8. Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, die prozentuale Deckelung der Stellenobergrenzen für Beförderungsämter, in allen Laufbahngruppen, auszuweiten oder aufzuheben, um die Attraktivität der Laufbahnen zu fördern und die Identifikation mit dem Berufsstand zu verstärken?
SPD: Gute Entwicklungsperspektiven sind ein wichtiger Faktor für Attraktivität und Bindung von Personal. Deshalb sollte geprüft werden, ob starre Stellenobergrenzen sinnvolle Laufbahnentwicklungen behindern. Für uns kommt es darauf an, mehr Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, ohne Transparenz und Nachvollziehbarkeit aus dem Blick zu verlieren.
CDU: Wir wollen die Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Justiz verbessern. Deshalb stehen wir einer Überprüfung der bestehenden Stellenobergrenzen offen gegenüber. Dort, wo Beförderungsmöglichkeiten unnötig eingeschränkt werden, sollten flexiblere Lösungen geschaffen werden.
DIE LINKE: Die Linke hat sich in der aktuellen und wird sich in der kommenden Legislaturperiode dafür eingesetzten, dass die Mitarbeitenden gute berufliche Perspektiven haben.
FDP: Wir als FDP M-V sehen die starren Stellenobergrenzen für Beförderungsämter in allen
Laufbahngruppen zunehmend kritisch, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Wettbewerbs um qualifiziertes Personal im Justizdienst. Im Sinne unserer Position aus Frage 1 zur Stärkung von Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven stehen wir einer Flexibilisierung der Stellenobergrenzen grundsätzlich offen gegenüber. Ziel muss sein, leistungsorientierte und nachvollziehbare Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen, die Motivation und Verbleib im Dienst stärken. Eine vollständige Abschaffung pauschaler Begrenzungen halten wir dabei nicht zwingend für erforderlich, wohl aber eine deutliche Ausweitung und flexiblere Handhabung, um dienstliche Bedarfe, Leistung und Attraktivität besser abzubilden. Entscheidend ist für uns: Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst darf nicht durch starre Quoten ausgebremst werden, sondern muss sich stärker an Verantwortung, Leistung und tatsächlichem Bedarf orientieren.
9. Wird sich ihre Partei für eine schnelle Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation einsetzen?
SPD: Für uns ist klar, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtssicher und verfassungskonform umgesetzt werden müssen. Amtsangemessene Alimentation ist eine zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden und attraktiven öffentlichen Dienst. Um die Umsetzung rechtssicher zu gestalten, muss die Anpassung der Bezüge angemessen geprüft und dann umgehend umgesetzt werden.
CDU: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation ist umzusetzen. Wir setzen uns für eine rechtssichere, transparente und zügige Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken und das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn zu sichern.
DIE LINKE: Die Linke nimmt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation sehr ernst. Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung; das gilt selbstverständlich auch für die Beschäftigten im Justizvollzug und Justizwachtmeisterdienst.
Der laufende Prüfprozess der Landesregierung darf nicht zu einem dauerhaften Aufschub führen. Dieser muss zügig, rechtssicher und nachvollziehbar zum Abschluss gebracht und umgesetzt werden. Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, dass gerade die unteren Besoldungsgruppen unter Druck stehen und das Abstandsgebot zur Grundsicherung gewahrt bleiben muss.
FDP: Ja.