04. Dezember 2025

BSBD Aktionsfond wird ausgeschüttet

Stralsund, 25.11.2025. Nach Eingang aller Unterlagen können nun die Gelder aus dem BSBD Aktionsfond, zur Unterstützung der Klagewilligen im Bezug auf die Amtsangemessenen Alimentation, ausgeschüttet werden.

Demnach werden jedem Mitglied die entstandenen Kosten vollständig erstattet. Die Auszahlung erfolgt noch in diesem Jahr.
Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Falls das beklagte Land den Rechtsstreit verliert und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt wird, welches auch die Selbstbeteiligung eine Rechtsschutzversicherung mit einschließt, bitten wir euch die jetzige finanzielle Unterstützung zurückzugeben. 
Auch künftig sollen BSBD Mitglieder bei uns Unterstützung finden.

Wie geht es nun weiter?

Mit einem Urteil des Verwaltungsgericht ist in Kürze nicht zu rechnen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern weigert sich standhaft einer Vereinbarung mit dem 
Deutschen Beamtenbund Mecklenburg-Vorpommern (dbb-mv), zur Zulassung von Musterklagen zuzustimmen. 
Sollte das Land die Klage verlieren, müsste es lediglich den Klagenden etwaige Nachzahlungen leisten. Bei der Zulassung von Musterklagen wären automatisch alle, die Widersprüche zur Besoldung gestellt haben, mit im Boot.

Andererseits werden die Gerichte durch die vielen Klagen zur Besoldung blockiert.
Darauf weist auch das BverfG in seiner kürzlich getroffenen Entscheidung zur Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten hin. 
Wenngleich dessen Feststellung, dass in Berlin 95 Prozent der geprüften Fallgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig besoldet wurden, für Mecklenburg-Vorpommern nicht Anwendung findet, so ist die Erweiterung des Prüfgegenstand über die ursprünglichen Vorlagen hinaus sehr wohl auch für uns relevant.

Das BVerfG hat sein dreistufiges Prüfverfahren einschließlich der Bemessung der Mindestbesoldung fortentwickelt. 
“Demnach ist erforderlich– erstens, sofern Anlass dafür besteht – eine Prüfung des Gebots der Mindestbesoldung (Vorabprüfung). 
Es bedarf – zweitens – einer zweistufigen Prüfung des Gebots, die Besoldung der Beamten fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards anzupassen (Fortschreibungsprüfung). 
Schließlich – drittens – ist, sofern die Vorabprüfung oder die Fortschreibungsprüfung einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ergibt, zu prüfen, ob dieser Verstoß ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.” (Quelle: BVerfVG, Pressemitteilung Nr. 105/2025, vom 19. November 2025)

Auch das VG Schleswig hat am 11.11.2025 die Entscheidung getroffen, dass das Abstandsgebot zur Grundsicherung der Besoldungsgruppen A6 bis A11 ist im Jahr 2022 verletzt wurde. 
Darüber hinaus hätten die 2022 (bei uns in MV 2023) neu eingeführten Familienergänzungszuschläge die Abstände zu allen Besoldungsgruppen ab A7 aufwärts untereinander zu stark verkürzt. 
Vor allem für uns in MV Interessant: 
“Bezugsgröße der Berechnung des Mindestabstandes von Besoldung und Grundsicherungsniveau (Parameter 4b) bleibt auch nach Umstellung des Besoldungssystems vom Allein auf ein Mehrverdienermodell die vierköpfige Alleinverdienerbeamtenfamilie bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, deren Einkommen dem Grundsicherungsniveau einer entsprechenden vierköpfigen Grundsicherung empfangenden Familie gegenübergestellt wird.” (Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 12. Kammer, vom 11.11.2025, AZ: 2 A 21/23, 12 A 35/25, 12 A 37/23, 12 A 46/23, etc.)

Das VG Schleswig hat das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG vorgelegt.

Ebenso hat bereits das Verwaltungsgericht Greifswald mit seinen Entscheidungen vom 24. April und 22. Juli 2025 sechs Verfahren aus den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sowie fehlender ämterbezogener Differenzierung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, berichtet der dbb-mv.

Wir empfehlen allen Mitgliedern daher weiterhin Widerspruch zur Besoldung des laufenden Jahres einzulegen, um den Druck auf die Landesregierung weiter zu erhöhen und sich rückwirkend mögliche Ansprüche zu sichern.

Alexander Mrowiec