Treffen mit der Justizministerin
Foto: BSBD MV v.l.n.r. Alexander Mrowiec, Matthias Nicolai, Andreas Loeck, Jacqueline Bernhardt, Matthias Kleemann, Stanley Mengel
Schwerin, 04.07.2025. Offen, klar und effektiv war der Austausch zwischen dem BSBD Landesvorstand und Frau Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Bei dem Gespräch waren ferner zugegen der persönliche Referent im Stab der Justizministerin, Herr Jakob Schrank, für die Abteilung 1, Frau Anett Sauer und für die Abteilung 2, Frau Gloria Arndt.
In seiner Eröffnung stellte der BSBD die derzeitige Personalsituation im Justizvollzug in den Fokus.
Von 558 Stellen im AVD sind 495 Stellen durch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, einschließlich Langzeiterkrankter, besetzt.
Weitere 52 Stellen werden durch in Ausbildung befindliche Kolleginnen und Kollegen besetzt, deren Einsatzfähigkeit jedoch zwischen ”Berufsanfänger” und ”fast vollständig ausgebildet” schwankt, und deren Einsatz, aufgrund der theoretischen Ausbildungsteile, nur temporär möglich ist.
Trotz moderat sinkender Gefangenenzahlen, nimmt der Resozialisierungsaufwand immer mehr zu. Dies ist zum einen der zunehmenden Konfliktbereitschaft, nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Sozialisierungsgrade und Weltbildern des aus unterschiedlichsten Kulturen stammende Klientels geschuldet, als auch dem oft langjährigen Missbrauchs von Betäubungsmitteln, deren zerstörerische Wirkung auf die Psyche auch nach dem Ausnüchtern bzw. nach dem Entzug nicht endet.
Aufgrund der dünnen Personaldecke, der damit steigenden Zahl an zusätzlich geleisteten Diensten, verbunden dem Gefühl des “nicht gesehen, nicht wahrgenommen, nicht wertgeschätzt Werdens” , vor allem wegen der fehlenden beruflichen Karriereperspektiven, steigt der Frustration unter den Mitarbeitern immer mehr an.
Der BSBD verlas dazu einen Brief aus dem Kreis der Kollegen, welcher Beispielhaft dieses zum Ausdruck brachte.
Denn die Zahlen sprechen für sich.
52 Stellen sind mit Anwärtern besetzt, wo es 80 Stellen sein könnten bzw. müssten.
Zu den jährlich geplanten Altersabgängen kommen bis zu 100% ungeplanter Abgänge hinzu,
wobei bis zu 30% dieser ungeplanten Abgänge auf junge, ausgebildete Kolleginnen und Kollegen entfällt, welche sich beruflich neu orientieren.
Damit übersteigen die Personalabgänge regelmäßig die Personalneuzugänge.
Anschließend ging der BSBD zu den Zahlen der Organisationsuntersuchung im Justizwachtmeisterdienst über.
Auch hier ist die Personaldecke dünn. Derzeit sind ca. 167 Stellen im Justizwachtmeisterdienst besetzt. Weitere 12 Stellen sind bis zum 31.12.2025 befristet.
Um ständigen Einlasskontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten, werden zusätzliche 50 Stellen benötigt. Um allen Aufgaben vollumfänglich nachzukommen, nicht auch zuletzt zur Unterstützung der JVAen bei den Vorführungen von Gefangenen, gar 70 Stellen.
Und was für das Klientel in den Justizvollzugsanstalten gilt, gilt auch für das Gerichtsklientel. Die hier spürbar zunehmende Konfliktbereitschaft, aufgrund unterschiedlicher Sozialisierungsgrade und kulturellen Weltbildern kann nur mittels hoher menschlicher Kompetenzen von Kolleginnen und Kollegen in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Für Unmut sorgen außerdem die Nichtumsetzung der seit einem Jahr abgeschlossenen Dienstpostenbewertung für Justizwachtmeister und der geringe Zuschuss für Dienstbekleidung, bei stetig wachsenden Kosten.
Der BSBD drang eindrücklich darauf, die bereits in der Vergangenheit gemachten Vorschläge:
1. Einführung der freien Heilfürsorge für diejenigen, die zur Ausübung ihrer Dienstpflichten ihre körperliche Unversehrtheit einsetzen,
2. die einheitliche Umsetzung der Dienstpostenbewertung für den mittleren Justizvollzugsdienst und die
Überprüfung der Dienstpostenbewertung für den gehobenen Dienst in den JVAen sowie
im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar),
und im Justizwachtmeisterdienst
3. die Überführung des Justizwachtmeisterdienst in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und Schaffung einer Erschwerniszulage (Sicherheitszulage)
4. die Änderung der Stellenobergrenzen zugunsten der oberen Besoldungsgruppen einer Laufbahn und die Fortschreibung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen,
5. den Verwendungsaufstieg in den gehobenen und höheren Dienst,
6. die Anerkennung langjähriger/dauerhafter Sonderleistungen im Rahmen der Dienstdurchführung
7. die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zum vorzeitigem Erreichen der Altersgrenze (über Altersteilzeitregelungen oder Arbeitszeitmodelle),
8. die Angleichung der Erschwerniszulage an die des Polizeivollzugsdienstes und sonstige Gleichstellung mit der Polizei,
9. die Erhöhung der Anwärtersonderzulage, sowie
10. die Verbesserung der Sicherheitsausstattung für Mitarbeiter des LaStar,
11. die auskömmliche Erhöhung des Bekleidungsgeldes für Uniformträger, usw.,
zur Attraktivitätssteigerung, der Berufsfelder Justizvollzug, Justizwachtmeisterdienst und ambulante Straffälligenarbeit aufzugreifen und auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten,
nicht zuletzt auch um der Personalflucht entgegenzuwirken.
Frau Bernhardt zeigte Verständnis und teilte mit, dass die Situation durchaus ernst genommen werde. Dies habe sie auch in den Chefgesprächen zur aktuellen Haushaltsplanung, gegenüber dem Finanzminister zum Ausdruck gebracht.
So soll im Justizministerium in einem ersten Schritt die finanzielle Umsetzbarkeit der freien Heilfürsorge geprüft werden.
Um den Personalengpässen entgegenzuwirken, können in den JVAen zusätzliche 8 Vollzugshelfer, auf bis zum 30.09.2027 befristeten Stellen, eingestellt werden.
Hier verwies Frau Bernhardt auf die 28 geeigneten Bewerber für die Anwärterklasse 2/2025, welches erstmals hoffen lässt, eine volle Klasse auszubilden.
Die vom BSBD geforderte Erhöhung der Altersgrenzen zum Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe habe bisher zwar nicht Eingang in die Novellierung des Landesbeamtengesetzes gefunden, jedoch sei der Gesetzentwurf noch nicht durch das Kabinett gegangen, so Frau Bernhardt. Es finden dazu weiter Anhörungen statt und damit bestehe noch eine kleine Chance die Erhöhung einzubringen.
Ferner habe sie sich in ihrer Fraktion für die Nutzung des sogenannten Sondervermögens stark machen können, um anstehende Baumaßnahmen in den JVAen Bützow und Waldeck weiterführen zu können.
Für den Justizwachtmeisterdienst wurden in den Haushaltsverhandlungen der Wegfall der kW Vermerke für 12 Stellen, weitere 15 Stellen für die Einlasskontrollen mit den Gepäckscannern und noch einmal 12 Stellen für die ständigen Einlasskontrollen angemeldet.
Vorbehaltlich der Zustimmung für den kommenden Haushaltsplan durch den Landtag, wurde die Verlängerung der 12 kW Stellen, bis zum 30.12.2028, durch das Finanzministerium gebilligt.
Weitere 12 Stellen konnten, durch Umwandlung von neun E9a Stellen, aus eigenen Mitteln geschaffen werden.
Um den Justizwachtmeisterdienst weiter zu entlasten, sollen neben der Übertragung von Scann-Tätigkeite auf Dritte weitere Organisationsmaßnahmen geprüft und das bestehende Sicherheitskonzept an die Personalstärke angepasst werden.
Abschließend soll nun auch der Dienstbekleidungszuschuss, von 200 € auf 210 € pro Jahr erhöht werden. Man orientiere sich hier an den Bekleidungszuschüssen der Landespolizei, so die Information aus dem Justizministerium.
Anmerkung der Redaktion: Nach Kenntnis des BSBD beträgt die Höhe des Bekleidungsgeldes der Polizei im Innendienst, welche in der Regel mit administrativen Aufgaben, der Bearbeitung von Vorgängen (Anzeigenaufnahme, Zeugenbefragung) und der Sachbearbeitung bis hin zur Verwaltung und Organisation beschäftigt ist 210 €.
Die Höhe des Bekleidungsgeldes für Polizisten im Außendienst, zu deren Aufgaben grob gesagt die Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehrssicherheitsarbeit gehört, inklusive Streifendienst, Aufnahme von Anzeigen, Durchführung von Verkehrskontrollen, Hilfeleistung in Notfällen und die Prävention von Straftaten, beträgt 300 €.
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Matthias Nicolai