Jahresende-Klausur des BSBD Landeshauptvorstandes
Foto: BSBD MV Der Landeshauptvorstand
Am 21. November 2025 trafen sich die Mitglieder des Landesvorstandes, die Vorsitzenden der Ortsverbände, die Rechnungsprüfer und die mit besonderen Aufgaben benannten Beisitzer des Landesverbandes zur halbjährlichen Hauptvorstandssitzung im "Störtebeker Brauquartier", in Stralsund.
Ziel dieser Konferenzen ist es Erfahrungen und Informationen auszutauschen sowie die Arbeit von Ortsverbänden und Landesvorstand zu koordinieren.
Zunächst berichtete der Vorsitzende über die im letzten Halbjahr geleistete Arbeit des Landesvorstandes, angefangen von den Treffen mit den Fraktionen der im Landtag etablierten Parteien, über das Treffen mit dem Justizministerium, bis hin zur Mitarbeit in den Gremien des BSBD Bundesverbandes und des dbb mv Landeverbandes.
Über Einzelheiten dazu wurde bereits in den vergangene Ausgaben des "Vollzugsdienst" berichtet.
Ferner schilderte er die Schwerpunkte der derzeitigen Vorstandsarbeit mit Blick auf die Änderungsbestrebungen der Landesregierung zu verschiedensten Landesgesetzen und -verordnungen. So stehen, nach der Anhörung als Sachverständige zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026/2027 und der Stellungnahme zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie weiterer Gesetze des Justizvollzuges Mecklenburg-Vorpommern, die Änderung der Beurteilungsrichtlinie auf der "to-do Liste"
Anschließend berichteten die Vorsitzenden der Ortsverbände und ihre Vertreter über die Arbeitssituationen in den Justizvollzugsanstalten und informierten über die Aktivitäten der jeweiligen Ortsverbände, insbesondere der Vorhaben zur Adventszeit, wie u. a. ein Bowlingturnier, Weihnachtsfeiern, Abendessen und ein Weihnachts-Stammtisch.
Darüber hinaus beschloss der Landeshauptvorstand die Anhebung der Fahrkostenpauschale von 30 Cent/km auf 35 Cent/km, die Erstattung von Parkgebühren (gegen Nachweis) und die Einführung eines Tagegeldes in Höhe von 24 €uro/Tag, für Teilnehmer an Veranstaltungen, welche im Auftrag des BSBD-Landesverbandes besucht werden und bei denen aufgrund von Nichtversorgung durch den Veranstalter eigene Verpflegungskosten, ausschließlich Genussmittel, entstehen.
Im Weiteren beschloss der Landeshauptvorstand die Einführung einer zusätzlichen Leistung für seine Mitglieder.
Künftig gewährleistet der BSBD Landesverband MV im Todesfall eines Mitglieds, bei einer Mitgliedschaft von mindestens 5 Jahre und bei Kenntnisnahme durch den Landesverband, dem hinterbliebenen Partner, oder dem Nachkommen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 €uro, bei Unfalltod 600 €uro und bei Tod durch einen Dienstunfall 1500 €uro.
Matthias Nicolai


