Novellierung des PersVG MV schreitet voran
Foto: BSBD MV Das Personalvertretungsgesetz M-V hat die Jahrzehnte fast unverändert überstanden.
Schwerin, 28.04.2026. Um die Vorgaben aus der Koalitionsvereinbarung zur Anpassung des Personalvertretungsgesetzes M-V (PersVG M-V) noch fristgerecht umzusetzen, hatte das Kabinett Mitte 2025 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des PersVG MV zu erarbeiten.
Nach über 30 Jahren, in denen das Personalvertretungsgesetz des Landes fast unverändert blieb, wurde dieses auch dringend nötig, denn inzwischen hatte in vielen Einzelfällen die höchstrichterlichen Rechtsprechungen Inhalte überholt oder konkretisiert.
Ursprünglich war nur eine kleinere Novelle angedacht und umgesetzt worden, doch nach der Vorstellung eines Eckpunktepapiers, Ende 2024, wurde schnell klar, dass dies nicht ausreichen würde.
Was ist geplant?
Die Stellungen der Gewerkschaften sollen gestärkt werden, d. h. künftig werden Dienststelle und Personalvertretung mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auch soll künftig die Dienststelle den Internetauftritt der Gewerkschaft oder Arbeitgebervereinigung in ihrem Intranet verlinken, sofern dies von diesen verlangt wird.
Die beiden Beschäftigtengruppen “Arbeiter” und “Angestellte” sollen zur Gruppe der “Arbeitnehmer” zusammengefasst werden.
Das in der Rechtsprechung allgemein anerkannte Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung von Personen, welche Aufgaben nach dem PersVG wahrnehmen, soll hinzugefügt werden.
Es werden verschiedenen Veranstaltungsformaten (Präsenz und Digital) für Sitzungen, Sprechstunden, Versammlungen, usw., definiert.
Referendarräte und Anwärterräte sollen eingeführt und deren Errichtung und rechtliche Stellung festgelegt werden.
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung werden der Rechtsprechung des BVerfG angepasst. Insbesondere erfolgt eine Neusortierung der Tatbestände zur Mitbestimmung und Mitwirkung. Diese werden nunmehr in Kataloge der uneingeschränkten und eingeschränkten Mitbestimmung und sonstigen Beteiligung aufgenommen.
Der Entwurf muss allerdings noch die Ausschüsse des Landtag M-V durchlaufen. Hier haben die Gewerkschaften und Interessenverbände noch einmal die Möglichkeit am Feinschliff teil zu haben.
Matthias Nicolai