Pauschale Beihilfe in MV eingeführt
Foto: BSBD MV Das Schweriner Schloss, Sitz des Landtags M-V
Schwerin, 27.04.2026. Mit In Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes, am 18.03.2026, wurde nun auch der Einführung der Pauschalen Beihilfe der Weg geebnet.
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir daher erneut unseren Artikel aus der Vollzugsdienst-Ausgabe 06/2022, um unseren Mitgliedern Hilfestellung zu leisten.
Ferner finden sich auch auf dem Portal für Landesbedienstete (https://wir.m-v.de) weiterführende Informationen.
(aus: Der Vollzugsdienst 6/2022)
”Dritte Option zu bestehenden Krankenversicherungssystemen
Ein paar Worte zur pauschalen Beihilfe
…
Bislang kennt der öffentliche Dienst zwei Krankenversicherungssysteme, die der gesetzlichen und die der privaten Krankenversicherung.
Ist jemand bei der ”Gesetzlichen” versichert, richten sich die Beiträge ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten. Es gilt das Solidarprinzip.
Das bedeutet, die Mitglieder mit geringen Gesundheitsrisiken oder mit hohen Einkommen und damit entsprechenden Beiträgen, kommen auch für die chronisch
erkrankten Mitglieder oder jenen mit geringen Einkommen auf.
Gesetzlich vorgesehen liegt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bei 14,6 %, tatsächlich aber aufgrund der Zusatzbeiträge, die von den Versicherungen in unterschiedlicher Höhe erhoben werden können, derzeit eher bei 16 % des Einkommens.
Bei Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Beamte können sich ebenfalls gesetzlich krankenversichern, erhalten aber keine Unterstützung des Dienstherrn und müssen den Beitrag deshalb allein stemmen.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es das Solidarprinzip nicht.
Die Höhe des Beitrags wird für jeden, der dort Mitglied werden möchte, anhand von Alter und Risikofaktoren individuell von der Versicherung ermittelt.
Das tatsächliche Einkommen des privat Versicherten ist für die Beitragshöhe dagegen nicht relevant.
In der privaten Krankenversicherung ist der überwiegende Teil der Beamten versichert. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr als Arbeitgeber auch nicht an den Kosten der Krankenversicherung,
sondern leistet seinen Beitrag in Form der Beihilfe.
Der Anteil, den die Beihilfe trägt, ist von der persönlichen Situation des Beamten
abhängig. In der Regel werden 50 %, mitunter wie bei Versorgungsempfängern und auch in anderen Fällen 70 % oder auch 80 % der Behandlungskosten von der Beihilfe getragen.
Da die Beihilfe derzeit nur für den Fall einer Erkrankung und nur in anteiliger Höhe tatsächlich eingereichter Arztrechnungen gezahlt wird, spricht man von der individuellen Beihilfe.
Nun soll die pauschale Beihilfe als dritte Option hinzukommen.
Die pauschale Beihilfe ist am ehesten mit dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt sie tatsächlich diese Funktion, denn pauschale Beihilfe bedeutet nichts weiter, als dass der Dienstherr die Hälfte der Beitragskosten für eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung trägt.
Für die (wenigen) derzeit gesetzlich versicherten Beamten liegt der Vorteil der pauschalen Beihilfe daher auf der Hand, das Land zahlt künftig die Hälfte der bislang von ihnen allein zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Für Beamte, die privat krankenversichert sind und dies auch bleiben wollen, liegt der Vorteil nicht so deutlich auf der Hand. Es fällt sogar schwer, überhaupt einen Vorteil zu erkennen.
Derzeit ist es dem Grunde nach bereits so, dass die private Krankenversicherung nur 50 %, mitunter aber auch nur 30 oder 20 % der Krankheitskosten tragen muss, da der Rest über die individuelle Beihilfe abgesichert ist.
Steigt der Beihilfeanspruch, sinken dementsprechend auch die vom Versicherten zu zahlenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt jedoch immer genau 50 % der Beiträge zur Krankenvollversicherung.
Auch Versorgungsempfänger erhalten nur diesen fünfzigprozentigen Anteil, eine Erhöhung des Beihilfeanspruches auf 70 % ist bei der pauschalen Beihilfe nicht vorgesehen.
Daher werden Versorgungsempfänger, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben, die Hälfte der von der privaten Krankenversicherung kalkulierten
Kosten und damit einen höheren Anteil über Beiträge finanzieren müssen, als diejenigen, die als Versorgungsempfänger einen Anspruch auf 70 % Beihilfe und die Versicherung hierdurch günstiger wird.
Gleiches gilt für alle Lebenslagen, in denen die derzeit gewährte individuelle Beihilfe mehr als 50 % beträgt.
Die Einführung der pauschalen Beihilfe macht deshalb vor allem eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig sehr viel kostengünstiger als bisher, weshalb jeder für sich die Frage beantworten muss, ob sich ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung lohnt.
Um es vorweg zu nehmen: Diese Frage lässt sich nicht sicher beantworten.
Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Versicherung allein nach dem Einkommen des Versicherten bemisst, wird der Wechsel dorthin umso mehr attraktiver, je geringer die Besoldung des Einzelnen ist.
Das große Problem und der Hauptkritikpunkt ist der, dass jeder nur einmal zwischen den Versicherungsmodellen wählen kann und sozusagen bis zum Lebensende an die Entscheidung gebunden ist. Bei im Eingangsamt befindlichen Berufsanfängern kann sich die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung als finanziell günstigste Variante darstellen.
Nach einigen Jahren und damit einige Erfahrungsstufen aufgestiegen, mit Glück vielleicht sogar befördert und damit insgesamt höher besoldet, kann die Rechnung dann ganz anders aussehen.
Daher ist eine hundertprozentig richtige Wahl zu Beginn der beruflichen Karriere eigentlich nicht zu treffen und sollte deshalb auch nicht verlangt werden.
Es wäre aus unserer Sicht durchaus möglich und angebracht, wenn zumindest alle 10 Jahre ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Versicherung und der Beihilfe ausgeübt werden könnte. In jedem Fall empfehlen wir allen Mitgliedern, sich in Ruhe sowohl von Vertretern der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung oder von unabhängiger Seite beraten zu lassen, wenn die pauschale Beihilfe eingeführt wird.
Überstürztes Handeln kann an dieser Stelle sehr teuer werden.”