Rechtsschutz

Eine Tätigkeit in der Justiz eröffnet (leider) viel Raum für Rechtsstreitigkeiten auf unterschiedlichsten Rechtsfeldern. Beschäftigte sind einerseits oft Zielscheibe von Anfeindungen Gefangener und müssen sich andererseits für ihr Handeln auch gegenüber dem Dienstherrn rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die Durchsetzung eigener Rechte und Ansprüche für die Beschäftigten häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Rechtsschutz ist in solchen Situationen eine hilfreiche und wirkungsvolle Unterstützung.

Der BSBD Landesverband gewährt seinen Einzelmitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtschutzordnung des dbb.

Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Die Rechtsberatung umfasst die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte oder die Erstellung kurzer Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz werden Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren vertreten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in schriftlichen Vorverfahren als auch die sich ggf. anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

 

Für weiterführende Fragen zum Rechtsschutz nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Rechtsschutzbeauftragten Matthias Nicolai, oder wahlweise zu den Vorstandsmitgliedern der Ortsverbände oder der Landesleitung auf.

 

Rechtsschutzformular